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Grundversorger nach §§ 18 und 36 EnWG

Grundversorger ist jeweils der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Im Netzgebiet der EWE NETZ GmbH ist der Grundversorger grundsätzlich die

EWE ENERGIE AG
Tirpitzstraße 39
26122 Oldenburg.

Das gilt sowohl für das Gasnetz im Ems-Weser-Elbe-Gebiet als auch für das Gasnetz in Brandenburg, Nordvorpommern und auf Rügen.

Im Gasnetz gibt es folgende Ausnahmen:
In Jellenbeck und Krusendorf (beide Schleswig-Holstein) sind die Schleswiger Stadtwerke Grundversorger.

Schleswiger Stadtwerke
Poststr. 8
24837 Schleswig

In Ahlerstedt, Bargstedt und Harsefeld (alle Niedersachsen) ist die E.ON Hanse Vertrieb GmbH Grundversorger.

E.ON Hanse Vertrieb GmbH 
Kühnehöfe 1-5
22761 Hamburg

Die Grundversorgungspflicht der Unternehmen gilt bis zum 31. Dezember 2012. Zum 1. Juli 2012 wird der Grundversorger erneut festgelegt.

Grund- und Ersatzversorgung

Durch die Grund- und Ersatzversorgung soll sichergestellt werden, dass „Haushaltskunden“ im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich ohne Lieferanten grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt werden können. Alle anderen Kundengruppen im Niederdruckbereich können ohne Liefervertrag im Rahmen der Ersatzversorgung zumindest für drei Monate ohne Unterbrechung Gas beziehen. Für die Grund-/Ersatzversorgung wird ein Kunde dem Niederdruckbereich zugeordnet, wenn der Messdruck des Gases in Flussrichtung hinter dem Netzanschluss oder ggf. hinter einem nachgelagerten Haus-Druckregelgerät höchstens 0,1 bar beträgt. Sowohl die Grund- als auch die Ersatzversorgung werden vom jeweiligen Grundversorger gewährleistet.
Rechtsgrundlagen sind § 36 und § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die GeLi Gas-Festlegung der Bundesnetzagentur.

Weiterführende Links:

Gesetze und Verordnungen


 
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