Neue Marktpartner: Messdienstleister
Voraussetzung dafür ist, dass der Messdienstleister einen Messrahmenvertrag mit EWE NETZ abschließt, bevor er die Dienstleistung aufnimmt. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Messdienstleister. Dies sind u. a. die einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messung, die Weitergabe der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer etc.
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen BK6-09-034 und BK7-09-001 Standardverträge für den Messstellenbetrieb und für die Messung festgelegt. EWE NETZ bietet diese Standardverträge gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur an.Weiterführende Links:
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