Unsere Marktpartner: Lieferanten
Lieferanten können Lieferantenrahmenverträge gemäß Anlage 3 der neuen Kooperationsvereinbarung ("KoV IV") für die Ausspeisung in Örtlichen Verteilnetzen von EWE NETZ abschließen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, haben wir den Standardvertrag der KoV IV in ein dreiseitiges Vertragsformular sowie einen AGB-Teil (AGB-LRV) aufgeteilt. Veröffentlicht ist ein "Gesamtpaket" mit Mustervertrag, AGB-LRV und allen Anlagen.
Für den Vertragsabschluss können die Originalunterlagen per E-Mail angefordert werden.
Der Transportkunde erhält von uns per E-Mail ein Vertragsformular als ausfüllbares Word-Dokument sowie die AGB-LRV mit allen Anlagen. Das ausgefüllte Vertragsformular bitten wir, in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet an uns zurückzusenden. Die AGB-LRV verbleiben beim Transportkunden.
Wenn sich das Kontaktdatenblatt ändert, wird EWE NETZ seine Marktpartner informieren.
Prozesse und Datenformate im Online-Portal (OZM)
Im liberalisierten Energiemarkt können Energiekunden ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür ist der Beschluss der BNetzA (BK 7, Az: BK7-06-067) zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Gas (GeLi Gas).
Die Bundesnetzagentur hat die Forderung aufgestellt, dass ab Oktober 2010 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate von den Netzbetreibern verwendet werden müssen. Es soll so Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf den Umfang und Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, den Aufwand des Informationszugriffs und der Prozessabwicklung gewährleistet werden.
Dafür hat EWE NETZ ein Online-Portal (OZM) geschaffen, um allen Lieferanten exakt dieselben Möglichkeiten anbieten zu können wie dem assoziierten Vertrieb. Lieferanten können über einen Citrix-Zugang auf ihre netzrelevanten Kunden- und Vertragsdaten zugreifen. So können Daten gemäß den Prozessen der GPKE und GeLi Gas direkt erfasst und anschließend angezeigt werden. Der Online-Zugriff gewährleistet die Gleichbehandlung bzgl. des Umfangs der Informationsbereitstellung und des Zeitpunktes der Informationsbereitstellung.
Ausnahmeregelung zur automatischen Abwickung von Geschäftsprozessen
Die Festlegungen GPKE (BK6-06-009 - Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) und GeLi Gas (BK7-06-067 – Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas) der Bundesnetzagentur schreiben für die automatisierte Abwicklung der Lieferantenwechselprozesse im Bereich Strom und Gas bestimmte Geschäftsprozesse, ein Datenformat und verschiedene Nachrichtentypen in der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Lieferant verbindlich vor.
Seit dem 1. Oktober 2010 müssen die festgelegten Prozesse und Datenformate grundsätzlich identisch auch in der Kommunikation zwischen dem Netzbetreiber und dem verbundenen Energievertrieb umgesetzt werden Mit der Prozessidentität soll Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf den Umfang und Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, den Aufwand des Informationszugriffs und der Prozessabwicklung gewährleistet werden. Verbliebene Abweichungen müssen nach der Regelung in Tenor 5 GPKE und Tenor 3 GeLi Gas – ebenfalls prozessidentisch zur abweichenden Kommunikation zum verbundenen Vertrieb – vom Netzbetreiber allen anderen Lieferanten auch angeboten werden.
Von dieser Ausnahmeregelung macht EWE NETZ Gebrauch und bietet jedem Netznutzer hierzu den Abschluss einer Vereinbarung an. Bei Interesse kann diese Vereinbarung mit Hilfe dieses Kontaktformulars angefordert werden: E-Mail.
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