Ausschreibungen Verlustenergie
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 verpflichtet die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, auch in Bezug auf verbundene oder assoziierte Unternehmen nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.
Die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25.07.2005 konkretisiert die oben erwähnte Pflicht dahingehend, dass Ausschreibungsverfahren durchzuführen sind, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.
Zur aktuellen Ausschreibung von Verlustenergie im Stromnetz veröffentlicht EWE NETZ folgende Informationen:
nummern M.O.IN. Kontakt Zählerstand
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