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Individuelle Netzentgelte

Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Alternativ zu den regulären Netzentgelten bietet EWE NETZ ein individuelles Netzentgelt dann an, wenn das Lastverhalten lastganggemessener Kunden erwarten lässt, dass ihre Höchstlast dauerhaft und vorhersehbar außerhalb der Höchstlastzeitfenster von EWE NETZ liegt. Für Fragen nutzen Sie gern unser Kontaktformular im Servicebereich dieser Seite.

Detaillierte Informationen zum Verfahren liefert der Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV, den die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.



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Letztverbraucher, die vertraglich und technisch bedingt einen von ihrer Jahreshöchstleistung abweichenden, geringeren Beitrag zur Netzhöchstlast leisten, erhalten für die Differenz aus der Jahreshöchstleistung und der eingeschränkten Leistung eine Gutschrift in Höhe von derzeit 15 Euro/kWa. Die Differenz zwischen der Jahreshöchstleistung und der eingeschränkten Leistung muss mindestens 25 Prozent der Jahreshöchstleistung betragen. Als eingeschränkte Leistung gilt die höchste im Abrechnungsjahr innerhalb der Netzhöchstlastzeiten als Mittelwert über eine Dauer von 15 Minuten gemessene Wirkleistung.

Netzhöchstlastzeiten können zu jeder Zeit auftreten. EWE NETZ wird dem Letztverbraucher mit einer Vorlaufzeit von zehn Minuten den Beginn einer jeden Netzhöchstlastzeit mittels Steuersignal anzeigen. Deren Dauer kann jeweils zwischen 30 Minuten und zwei Stunden betragen. EWE NETZ ist berechtigt, nach Vorankündigung diese Zeiten zu ändern.

Das individuelle Netzentgelt kann nicht in Verbindung mit dem Monatsleistungspreissystem für Letztverbraucher mit hoher zeitlich begrenzter Leistungsaufnahme (§ 19 (1) der Stromnetzentgeltverordnung) kombiniert werden.

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