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Netzzugang Gas bis 01.10.2011

EWE NETZ bietet den Netzzugang gemäß der KoV III und den untenstehenden Netzzugangsbedingungen nur noch bis zum 01.10.2011 an. Danach gelten die neuen Regeln der KoV IV. Bestehende Verträge werden umgestellt.

Netzzugangsverträge für Fernleitungsnetze

  • Einspeisevertrag (Online-Buchungssysteme L- bzw. H-Gas)
  • Ausspeisevertrag (Online-Buchungssysteme L- bzw. H-Gas)

Für Transporte, die zwischen dem 01.08. und 01.10.2011 neu gebucht und abgewickelt werden sollen, gelten Besonderheiten. Diese sind in der Rubrik "Transportkunden" vermerkt.

Netzzugangsverträge für Örtliche Verteilnetze:

  • Einspeisevertrag ins örtliche Verteilnetz
  • Lieferantenrahmenvertrag (seit 01.08.2011 bereits auf Standard nach KoV IV umgestellt)

Bestandteil dieser Verträge werden die Netzzugangsbedingungen (NZB) der EWE NETZ GmbH die sich zusammensetzen aus unseren

  • ANZB: Allgemeinen Netzzugangsbedingungen gemäß Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung 
  • Anhang 1 zur Anlage ANZB 2: DVGW-Arbeitsblatt G 2000
  • BNZB: Besonderen Netzzugangsbedingungen als Bedingungen für die Online-Buchungssysteme
  • ENZB: Ergänzenden Netzzugangsbedingungen als Zahlungsbedingungen

Zusätzlich gelten die Preisblätter in der jeweils aktuellen Fassung.

Transportkunden müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.

Netzübergreifende Marktgebiete

Die Gasfernleitungs- und örtlichen Verteilnetze im Netzgebiet der EWE NETZ GmbH sind folgenden Marktgebieten zugeordnet. Dabei ist der Bilanzkreisnetzbetreiber in Klammern genannt:

  • L-Gas: L-Gas 1 (Aequamus GmbH)
  • H-Gas: GASPOOL (GASPOOL Balancing Services GmbH)

Lastprofilverfahren der EWE NETZ GmbH

Für nicht leistungsgemessene Kunden wendet die EWE NETZ GmbH Standardlastprofile an. Weitere Details finden Sie hier.

Nominierungsersatz auf Basis von Onlinesteuerung an Einspeisepunkten

Auf Anfrage prüft EWE NETZ, ob die technischen Möglichkeiten zum Nominierungsersatzverfahren (Online-Messwerte) an Ausspeisepunkten gegeben sind oder geschaffen werden können. Gleiches gilt für die Einrichtung einer Online-Absteuerung an Einspeisepunkten. Im örtlichen Verteilnetz ist keine Online-Absteuerung von Einspeisepunkten möglich. Die Entgelte für diese Dienstleistungen orientieren sich an den dafür zu schaffenden technischen Voraussetzungen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner für Fragen der Netznutzung Gas erreichen Sie hier:

 Telefon:  0441 4808-1508
 Fax:  0441 4808-1595
 E-Mail:  


Weiterführende Links:

Kooperationsvereinbarung III und zugehörige Dokumente beim BDEW

Gesetze und Verordnungen

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