Preise und Entgelte in unserem Stromverteilnetz

EWE NETZ betreibt ein örtliches Verteilnetz für Elektrizität und ermittelt die Netzentgelte gemäß den energierechtlichen Vorgaben.
Preis GK-Strom EWE Netz

Diese Entgelte erhebt EWE NETZ zusätzlich zu den Netzentgelten.

Die Kosten aus dem Kraft-Wärmekopplungsgesetz, KWK-G, die bundesweite Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, auch § 19-Umlage genannt, die Offshore-Haftungsumlage und die Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wirken entgelterhöhend. Die Entgelte für Messstellenbetrieb weisen wir separat zu den Netzentgelten aus. In den Preisblättern ist außerdem eine Aufstellung der nach Gemeindegrößenklassen erhobenen Konzessionsabgabe enthalten.

EWE NETZ hat einen Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes und gilt als Wiederverkäufer für Strom und Gas gemäß Umsatzsteuergesetz.

Weitere Preise und Entgelte:

Preise für Mehr- und Mindermengen

Die BNetzA hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht. Seit Januar 2016 ermittelt und veröffentlicht der BDEW die Preise für die Mehr-Mindermengenabrechnung Strom. EWE NETZ wendet den Prozess seit 1. April 2016 an. Unsere alten Mehr- Mindermengenpreise bis einschließlich Dezember 2015 finden Sie in den folgenden Tabellen.

2015 Phelix Month arithmetischer Mittelwert Euro/MWh
Januar 33,88
Februar 41,61
März 34,61
April 31,50
Mai 28,12
Juni 32,66
Juli 37,86
August 34,69
September 35,33
Oktober 44,16
November 37,70
Dezember 32,68
2014 Phelix Month arithmetischer Mittelwert Euro/MWh
Januar 41,77
Februar 38,69
März 34,56
April 34,01
Mai 33,83
Juni 34,84
Juli 34,35
August 31,48
September 37,98
Oktober 39,72
November 43,18
Dezember 38,24
2013 Phelix Month arithmetischer Mittelwert Euro/MWh
Januar 49,53
Februar 50,35
März 44,58
April 41,96
Mai 36,20
Juni 32,91
Juli 40,46
August 42,91
September 47,99
Oktober 42,92
November 46,51
Dezember 43,07
2012 Phelix Month arithmetischer Mittelwert Euro/MWh
Januar 45,25
Februar 63,13
März 44,66
April 47,48
Mai 42,23
Juni 44,58
Juli 46,08
August 48,96
September 49,67
Oktober 48,83
November 51,60
Dezember 44,65
2011 Phelix Month arithmetischer Mittelwert Euro/MWh
Januar 56,80
Februar 56,26
März 57,59
April 54,94
Mai 61,93
Juni 57,10
Juli 51,54
August 49,49
September 57,51
Oktober 56,93
November 62,32
Dezember 48,19
2010 Phelix Month arithmetischer Mittelwert Euro/MWh
Januar 47,41
Februar 47,20
März 43,35
April 43,53
Mai 47,07
Juni 49,15
Juli 50,99
August 44,52
September 50,34
Oktober 55,49
November 54,30
Dezember 63,18

Individuelle Netzentgelte und Freistellungen

EWE NETZ bietet Letztverbrauchern an, individuelle Stromnetzentgelte zu vereinbaren, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 StromNEV erfüllen. Letztverbraucher können wählen zwischen individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1, auch atypische Netznutzung genannt, und individuellen Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 2, auch intensive Netznutzung genannt. EWE NETZ schließt Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 auch noch während eines Kalenderjahres rückwirkend zum Jahresanfang ab. Wir empfehlen, uns bis zum 30. Juni des betreffenden Jahres anzusprechen, da Letztverbraucher ihre Vereinbarungen bis 30. September dieses Jahres bei der BNetzA anzeigen müssen. Für die Anzeige sind standardisierte Formulare der Bundesnetzagentur, BNetzA, zu verwenden. Mit der Anzeige muss der Letztverbraucher die Vereinbarung sowie weitere Unterlagen bei der BNetzA einreichen. Weitere Details, Formulare und Infos sind auf der Website der BNetzA veröffentlicht. Die Vereinbarungen gelten in der Regel bis zum Ende einer Regulierungsperiode. Da zum 01. Januar 2024 eine neue Regulierungsperiode beginnt hat, müssen Letztverbraucher für Jahre ab 2024 neue Vereinbarungen mit EWE NETZ abschließen. Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abgeschlossen werden.

Individuelle Netzentgelte für die atypische Netznutzung

Letztverbraucher können ein individuelles Netzentgelt für die atypische Netznutzung erhalten, wenn ihr Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Höchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene im festgelegten Hochlastzeitfenster eines Jahres abweicht. EWE NETZ analysiert jedes Jahr den Lastverlauf in seinen Stromversorgungsnetzen. Auf Basis dieser Analysen ermitteln wir unsere Hochlastzeitfenster für das Folgejahr und veröffentlichen sie auf unserer Website. Unsere Vereinbarung ist angelehnt an die Formulierungshilfe der Bundesnetzagentur.

Individuelle Netzentgelte für die intensive Netznutzung

Letztverbraucher können ein individuelles Netzentgelt für die intensive Netznutzung erhalten, wenn ihre Stromentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden erreicht und ihr Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle 10 Gigawattstunden pro Jahr überschreitet. EWE NETZ ermittelt gemeinsam mit dem Kunden, ob eine prozentuale Ermäßigung oder eine Ermäßigung nach dem sogenannten physikalischen Pfad in Frage kommt.

Individuelle Netzentgelte für die singuläre Netznutzung

Sofern die gesetzlich geforderte Anschlusskonstellation nach § 19 Abs. 3 StromNEV vorliegt, kann mit EWE NETZ ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

Freistellungen von Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG

EWE NETZ gewährt auf Anfrage des Netznutzers mit Wirkung für die Zukunft Freistellungen von Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG. Dies ist nur im Rahmen bestehender Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsverträge möglich und wenn der Netznutzer zusichert, dass die gesetzlichen Anforderungen für die betreffende Anlage eingehalten werden. EWE NETZ ist berechtigt, beim Netznutzer geeignete Nachweise hierüber anzufordern. Die Freistellung betrifft nur die reinen Netznutzungsentgelte nach § 17 Abs. 2 oder Abs. 6 StromNEV. 
Wünschen Sie sich eines der oben genannten individuellen Netzentgelte oder eine Freistellung nach § 118 Abs. 6 EnWG? Schicken Sie uns gern eine E-Mail dazu.

Einspeiser: Entgelte und Vergütungen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

EWE NETZ hat ein "Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV" veröffentlicht. Es ist gültig ab 1. Januar 2018. Eingeflossen sind auch die Angaben aus den Referenzpreisblättern unserer vorgelagerten Stromnetzbetreiber. Das Referenzpreisblatt dient einzig als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte, auch "vNE" oder "Entgelte für dezentrale Einspeisungen" genannt.

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