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Begriffsklärung: steckerfertige Erzeugungsanlagen

Was ist eine steckerfertige Erzeugungsanlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Damit die steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren durchlaufen kann, darf die Scheinleistung des Wechselrichters 600 VA (Volt Ampere) nicht übersteigen.

Beispiele:

< 600 VA = steckerfertige Erzeugungsanlage
700 VA = keine steckerfertige Erzeugungsanlage
1 kVA = keine steckerfertige Erzeugungsanlage

Was bedeutet VA und Scheinleistung?

Die Scheinleistung des Wechselrichters wird in VA (Volt Ampere) angegeben und ist entscheidend für die Anwendung des vereinfachten Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahrens. Es können beispielsweise zwei 400 Watt PV-Module als steckerfertige Anlage angemeldet werden, solange die Scheinleistung des Wechselrichters maximal 600 VA beträgt. Die Scheinleistung des Wechselrichters können Sie dem technischen Datenblatt entnehmen, welches ihnen der Hersteller oder Verkäufer ihrer Anlage bereitstellt.

Weitere Erläuterung: Die Scheinleistung in VA bezieht sowohl die Wirkleistung als auch die Blindleistung ein und wird immer als Einheit genutzt, wenn Geräte oder Maschinen mit Wechselspannung bemessen werden. Die Blindleistung beschreibt die Leistung die „blind“ zwischen Stromquelle und Verbraucher hin und her wechselt. Sie ist nicht Abrechnungsrelevant, muss aber in der Planung von Bauteilen, Leitungen und Netzen berücksichtigt werden.

Was bedeutet Watt?

Watt oder auch Watt Peak (Wp) beschreibt die reine Wirkleistung einer elektrischen Anlage und berechnet sich aus Volt (Spannung) * Ampere (Stromstärke). Die Herstellerangabe für Leistung von Solarmodulen wird üblicherweise in Wp angegeben. Dieser Wert beschreibt die maximale Wirkleistung in Watt (W) unter normalisierten Bedingungen („Laborbedingungen“).

Was ist eine Anschlussnutzeranlage?

Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung (betrieben durch einen Messstellenbetreiber) zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie. Eine Anschlussnutzeranlage ist also beispielsweise die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Anmeldung steckerfertiger Erzeugungsanlagen: die Anmeldung

Müssen steckerfertige Erzeugungsanlagen angemeldet werden?

Ja, steckerfertige Anlagen müssen beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme angemeldet werden. Weiterhin ist die Meldung im Marktstammdatenregister notwendig, bis spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nutzen Sie dazu ganz einfach unser Online-Portal.

Welche Voraussetzung muss mein Wechselrichter erfüllen?

Ihr Wechselrichter darf die maximale Scheinleistung von 600 VA nicht überschreiten. Falls dies der Fall ist, muss die Leistung auf 600 VA begrenzt werden und dies gegenüber EWE NETZ schriftlich bestätigt werden. Andernfalls ist das vereinfachte Verfahren nicht anzuwenden und die Installation, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung der Anlage durch einen Elektrofachbetrieb zwingend erforderlich.

Nach dem Kauf stelle ich fest, dass mein Wechselrichter z.B. 1,1 kVA Leistung hat. Welche Schritte sind notwendig damit dies eine steckerfertige Erzeugungslage wird?

Prüfen Sie bitte, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt. In diesem Fall können Sie uns die Drosselung schriftlich mitteilen und ihre Anlage ebenfalls als steckerfertige Anlage betreiben. Falls beide Optionen nicht möglich sind, versuchen Sie den Wechselrichter umzutauschen oder beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb mit der Installation ihrer Anlage im regulären Anmeldeverfahren. In diesem Fall ist zwingend eine Fertigmeldung und eine Inbetriebsetzungsmeldung durch einen Elektrofachbetrieb notwendig.

Warum benötigt EWE NETZ die Zertifikate und Datenblätter?

EWE NETZ benötigt die Zertifikate und Datenblätter, um prüfen zu können, ob ein sicherer Betrieb der Erzeugungsanlage sichergestellt ist. Sie erhalten die notwendigen Dokumente üblicherweise beim Kauf der Anlage von ihrem Verkäufer. Alternativ können Sie die Dokumente von der Homepage des Herstellers ihrer Anlage herunterladen. Sollten weder Verkäufer noch Hersteller die Dokumente zur Verfügung stellen, raten wir von der Errichtung der Anlage dringend ab. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Anlage dem Stand der Technik (dieser wird definiert in der VDE AR-N 4105) entspricht und ein sicherer Betrieb ist nicht gewährleistet.

In unserer Checkliste zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen finden Sie eine Zusammenfassung der benötigten Dokumente.

Wofür benötigt EWE NETZ mein Geburtsdatum?

EWE NETZ benötigt das Geburtsdatum für die eindeutige Identifizierung des Anlagenbetreibers (gemäß DSGVO) bei telefonischen Rückfragen.

Was passiert nach der Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage?

Wie läuft der Prozess nach der Anmeldung?

EWE NETZ prüft die von ihnen eingereichten Angaben und Unterlagen und validiert, dass es sich bei ihrer Anlage um eine steckerfertige Erzeugungsanlage handelt. Anschließend erhalten Sie eine Einspeisezusage, sowie weitere Informationen zur Inbetriebsetzung im vereinfachten Verfahren per E-Mail. Falls ein Zählertausch notwendig ist und EWE NETZ ihr Messstellenbetreiber ist, erfolgt dieser für Sie kostenlos nach Terminvereinbarung durch EWE NETZ.

Muss die Zählerverteilung umgebaut werden?

Für den Anschluss einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist kein Umbau ihrer Zählerverteilung erforderlich.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen und Messstellenbetrieb

Warum benötige ich einen Zweirichtungszähler?

Verschiedenste Gründe machen Zweirichtungszähler notwendig. Der Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im Fahrzeug: Erbrachte Leistung wird unterschlagen. Wie beim Autoverkauf kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Anzeige würde im Falle der steckerfertigen PV-Anlagen durch den Messstellenbetreiber erfolgen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung. Falls EWE NETZ ihr Messstellenbetreiber ist, so ist der Wechsel auf einen Zweirichtungszählers für Sie kostenlos.

Ich habe einen Zähler mit Rücklaufsperre, warum reicht das nicht aus?

Die Rücklaufsperre verhindert zwar, dass ihr Zähler rückwärtsläuft, jedoch nicht die Einspeisung von Strom ins Netz. Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage des VDE zum Thema steckerfertiger Erzeugungsanlagen.

Warum muss ich ein zusätzliches Messentgelt für die Einspeisung bezahlen?

EWE NETZ erhebt einen zusätzlichen Messwert für ihre Einspeisung. Für die Erhebung entstehen Kosten, die nicht über ihren Stromlieferanten abgerechnet werden. Ob ein zusätzliches Messentgelt anfällt, hängt von der eingesetzten Messtechnik ab.

Ein Beispiel: Im Jahr 2022 bezahlen Sie als Stromkunde im EWE Netzgebiet für eine Bezugsmessung (Eintarif) ein Messentgelt von 6,53 € (netto) / Jahr. Für die korrekte Erfassung ihrer eingespeisten Mengen, muss zusätzlich zum Bezugszählwerk auch das Erzeugungszählwerk aktiviert werden. Dafür fällt ebenfalls ein Messentgelt von 6,53 € (netto) / Jahr an. Ihre Messkosten für einen Zweirichtungszähler betragen somit (Eintarif) 13,06 € (netto) pro Jahr für die Messung von Bezug und Einspeisung. Davon werden im Regelfall 6,53 € bereits über ihren Stromversorger als Bestandteil des Grundpreises abgerechnet. EWE NETZ rechnet die weiteren 6,53 € pro Jahr für die zusätzliche Bezugsmessung direkt mit ihnen ab.

Bei ihnen ist bereits eine moderne Messeinrichtung nach Messstellenbetriebsgesetz eingesetzt? In diesem Fall wird das Messentgelt gemäß Messstellenbetriebsgesetz in Höhe von 16,84 € (netto) unabhängig von der Anzahl der Zählrichtungen über ihren Stromversorger abgerechnet.

Aktuell gültige Messentgelte finden Sie im Downloadbereich für Einspeiser auf der Homepage der EWE NETZ.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Messstellenbetreiber ihrer Wahl mit dem Betrieb ihrer Messstelle zu beauftragen.

Abrechnung steckerfertiger Erzeugungsanlagen

Warum benötigt EWE NETZ meine Steuernummer?

Die Steuernummer wird für die Auszahlung der EEG-Vergütung benötigt. Falls Sie auf die Vergütung verzichten und diesen Verzicht auch angegeben haben, benötigen wir die Steuernummer nicht. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Option „Steuernummer wird nachgereicht“. Das Nachreichen der Steuernummer ist nur dann erforderlich, falls Sie ihren Vergütungsverzicht widerrufen wollen.

Warum benötigen Sie eine Bankverbindung?

Die Bankverbindung benötigen wir für die Auszahlung der EEG-Vergütung, sowie falls gewünscht zum Einzug der Messentgelte per SEPA-Mandat. Falls Sie auf die Vergütung verzichten wollen und diesen Verzicht auf angegeben haben und eventuell anfallende Messentgelte nicht per SEPA eingezogen werden sollen, können Sie diese Felder leer lassen.

Wieso brauche ich auch bei einer Nulleinspeisung einen Zweirichtungszähler?

Eine Nulleinspeisung verändert die Anforderungen an die Messeinrichtung nicht. Die Nulleinspeisung wird durch die Einspeisemessung nachgewiesen.

Was ist bei weiteren Erzeugungsanlagen zu beachten?

Eine Erzeugungsanlage mit z.B. 5kW ist vorhanden. Jetzt möchte eine steckerfertige hinzubauen. Was ist zu beachten?

Falls Sie die bestehende Erzeugungsanlage in Volleinspeisung mit eigenem Zähler betreiben, ist das vereinfachte Anmeldeverfahren möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, können Sie in der Anmeldung einen Hinweis auf die bestehende Anlage in Volleinspeisung in das Kommentarfeld eintragen.

Wird die Anlage in Überschusseinspeisung (also mit Eigenverbrauch) betrieben, so ist das vereinfachte Verfahren leider nicht anzuwenden. Die Anlagenleistung hinter dem Übergabezähler wird summiert und übersteigt so die zugelassenen 600 VA. Bitte wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb.

Kann ich mehrere Anlagen als steckerfertige Erzeugungsanlagen betreiben?

Das ist möglich, solange die Summenleistung an der Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) nicht 600 W Modulleistung (Wechselrichterscheinleistung nicht größer als 600 VA) übersteigt. Sie könnten zum Beispiel zwei steckerfertige Anlagen mit jeweils 300 W Modulleistung betreiben.

Was passiert bei einer Anlagenerweiterung?

Sobald die Summenleistung der Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) 600 VA Wechselrichterscheinleistung übersteigt, ist das reguläre Anmeldeverfahren anzuwenden. Das bedeutet, dass für die Errichtung, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung ein Elektrofachbetrieb benötigt wird.

Es ist bereits eine steckerfertige Anlage vorhanden, eine weitere kommt dazu. Was muss ich beachten?

Die Summenleistung pro Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) darf 600 VA Wechselrichterscheinleistung nicht übersteigen.

Anmeldung der Erzeugungsanlage

Wo kann ich mich zum Einspeiseantrag beraten lassen?

Wir haben für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen zum Einspeiseantrag von kleinen bzw. mittleren Stromerzeugungsanlagen zusammengestellt. Sie finden die Checkliste mit den benötigten Unterlagen hier. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Installateur Ihres Vertrauens.

Benötige ich einen neuen Stromzähler und wer baut diesen ein?

Wir prüfen bei der Bearbeitung ihres Einspeiseantrags, ob ihr vorhandener Zähler die Anforderungen für das notwendige Messkonzept erfüllt. Wenn EWE NETZ ihr Messtellenbetreiber ist, wird bei Bedarf ein Zählerwechsel durchgeführt. Falls Sie einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist dieser Verantwortlich für die Umsetzung des Messkonzepts.

Benötige ich einen neuen Zählerschrank?

Ein neuer Zählerschrank ist nur erforderlich, wenn der vorhandene Zählerschrank nicht die von EWE NETZ veröffentlichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) erfüllt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an ihren Elektrofachbetrieb. 

Wie melde ich meine Erzeugungsanlage an?

Bei uns einfach online – registrieren, Antrag ausfüllen und abschicken. Das war’s.

Was passiert nach meiner Anmeldung?

Sie erhalten auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung. Und wenn alles vollständig ist, macht sich auch gleich unsere Einspeisezusage plus Betreibererklärung auf den Weg zu Ihnen. Sollte noch etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Meine Unterlagen sind vollständig bei Ihnen eingegangen. Wie geht es weiter?

Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.

Einspeisezusage

Wo sehe ich den Status meiner Anmeldung?

In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.

Was ist mein ToDo nach der Anmeldung?

Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.

Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular mit "Einspeiser" und "Abschlag ändern".

Wieso ist mein Abschlag höher, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.

Inbetriebnahme

Wie läuft die Inbetriebnahme der Anlage?

Die Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage läuft, je nach Leistung der Anlage, unterschiedlich ab. 
Anlagenleistung bis 30 kW: 
Der Errichter der Anlage reicht eine Fertigmeldung vor der Inbetriebnahme ein. EWE NETZ prüft, ob die vorhandenen Messeinrichtungen ausreichen, um das erforderliche Messkonzept zu erfüllen und führt bei Bedarf einen Zählerwechsel durch (gilt nur, wenn EWE NETZ ihr Messstellenbetreiber ist).
Anschließend kann der Errichter die Anlage in Betrieb setzen. Zur Inbetriebsetzung muss EWE NETZ nicht vor Ort sein.
Anlagenleistung > 30 kW:
In Abweichung zu Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW muss EWE NETZ zur Inbetriebsetzung vor Ort sein. Der Errichter der Anlage (das von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen) wird dazu, nach Einreichung der Fertigmeldung, einen Inbetriebsetzungstermin mit EWE NETZ abstimmen.
 

Abrechnung

Welche Positionen kann eine Gutschrift enthalten?

 Auf der ersten Seite Ihrer Gutschrift sehen Sie zum Beispiel: 

  • "Einspeisung Strom" - Ihr eingespeister Strom.
  • "Servicekosten" - unsere Kosten für den Messstellenbetrieb.
  • "Rücklieferung Strom" - Ihr Eigenverbrauch aus Sicht der Umsatzsteuer.

Hier im Download finden Sie ein paar Beispiele.

Sie möchten uns Ihre Zählerstände gleich schicken? Wunderbar - einfach hier klicken.

Wieso heißt es "Gutschrift", wenn ich etwas zahlen muss?

Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Auf einem Beleg muss direkt erkennbar sein, wer diesen erstellt hat. In unserem Fall sind wir das. Da wir Ihren erzeugten Strom in unser Netz aufnehmen, erhalten Sie von uns eine gesetzliche Vergütung – also eine „Gutschrift“.

Neben Ihrer Vergütung sehen Sie auf unserer Gutschrift u.a. auch unsere Servicekosten und die Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Falls diese Kosten nun höher als Ihre Vergütung sind oder Sie weniger Strom als angenommen eingespeist haben, kommt unten ein zu zahlender Betrag raus.

Warum habe ich noch keine Jahresabschlussrechnung bekommen?

Möglicherweise wurden Ihre Zählerstände noch nicht abgelesen und EWE NETZ mitgeteilt. Sobald diese vorliegen, kann Ihre Jahresabrechnung erstellt werden. Teilen Sie uns diese einfach hier über das Zählerstandsformular mit.

Eine Kurzanleitung zur Zählerablesung finden Sie hier.

Warum brauchen Sie meine Steuernummer?

Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Jeder Beleg, egal ob Rechnung, Gutschrift oder Kassenzettel, benötigt eine Steuernummer.

Wie werde ich steuerrechtlich „Kleinunternehmer“?

Sie haben eine Erzeugungsanlage und speisen den produzierten Strom in
unser Netz ein?
Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19
UstG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt,
sind Sie von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
und von der Abführung der Umsatzsteuer befreit. Auf die
Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden.
Als Folge hieraus gelten Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage als
"regelbesteuerndes Unternehmen". Somit unterliegt die
Einspeisevergütung der Umsatzsteuer. Der Verzicht bindet den
Unternehmer mindestens für die folgenden fünf Jahre.
Unterstützung für eine korrekte Zuordnung erhalten Sie bei ihrem
zuständigen Finanzamt oder ihrem Steuerberatungsunternehmen.

Sollte sich die bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage gewählte
Besteuerungsform (z. B. vom regelbesteuernden Unternehmen zum
Kleinunternehmer nach § 19 UstG) ändern, ist eine Meldung an den
Netzbetreiber zwingend erforderlich.

Diese Meldung können Sie schnell und komfortabel über unser
Kontaktformular erledigen.
Wichtig hierbei: Bitte fügen Sie Ihrer Meldung stehts ein
Bestätigungsschreiben ihres Finanzamtes bei, aus dem ihr Wechsel in die
neue Besteuerungsart ersichtlich ist.

Warum erhalte ich "vermiedene Netzentgelte"?

Mit dem Netzentgelt bezahlen unsere Kunden die Kosten, die in unserem Netz stecken. Durch Ihren eingespeisten Strom "vermeiden" wir einen Teil dieser Kosten. Und genau dafür erhalten Sie in einigen Vergütungsarten "vermiedene Netzentgelte".

 Wie sich diese zusammensetzen und errechnen, finden Sie hier: Preise und Entgelte

Wann erhalte ich meine Abschläge?

Immer am 15. eines Monats. Sollte dieser ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, direkt am nächsten Werktag. Und einmal im Jahr schauen wir dann, ob unsere Abschläge gepasst haben. Das bedeutet dann eine Vergütung oder Rückzahlung.

Wie wird die Mehrwertsteuer-Senkung auf meiner Abrechnung dargestellt?

Sie sehen auf Seite 1 Ihre Einspeisung - aufgeteilt nach Zeitraum und damit auch Steuersatz:
16 Prozent MwSt. für Juli bis Dezember 2020
19 Prozent MwSt. für die restliche Zeit

 Auf den letzten Seiten finden Sie in dieser Rechnung daher auch zwei Gutschriften - je nach gültiger Mehrwertsteuer.

Ändert sich mein Abschlag wegen der Mehrwertsteuer-Senkung?

Ihr Abschlag bleibt das Jahr über gleich. Er steht auf der Rechnung nur in zwei Zeilen, damit Sie die jeweilige Mehrwertsteuer erkennen.

Zahlungsmanagement

FAQ-Wechsel der Betriebsweise

Wie kann ich meine Bankverbindung mitteilen?

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück: "Ich bin: Einspeiser" und "Ich möchte: Bankdaten ändern" auswählen, SEPA-Mandat hochladen und abschicken.

 

Wie lang ist mein SEPA-Mandat gültig?

Unendlich – bis Sie es widerrufen. Oder falls wir es drei Jahre lang nicht genutzt haben. Dann löscht es sich automatisch.

Wechsel des Betreibers

Wie kann ich einen neuen Betreiber anmelden?

Welches Betreiberwechselformular nutze ich wann?

Wechsel der Betriebsweise

Kann das Messkonzept nachträglich geändert werden? (z.B. Wechsel Überschuss- zu Volleinspeisung

Ja, das Messkonzept kann nachträglich geändert werden. Dazu ist es notwendig EWE NETZ mit der Messkonzeptänderung beauftragen. Ein Auftragsformular (für PV Anlagen bis 30 kW) finden Sie im Downloadbereich. Bei anderen Anlagenarten wenden Sie sich bitte an ihren Elektrofachbetrieb. Die Umstellung der Betriebsweise ist kostenpflichtig (gem. Preisblatt im Downloadbereich unter Preise und Entgelte). In jedem Fall muss EWE NETZ vor dem Umbau eine Fertigmeldung von ihrem Elektrofachbetrieb erhalten.
 

Marktstammdatenregister (MaStR)

Wie registriere ich meine Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)?

Die Registrierung geht so: Klicken Sie unter www.marktstammdatenregister.de auf den Button „Registrieren“. Der Rest ist selbsterklärend.

Unter dem Punkt „ Hilfe  -  FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.

Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.

Ist meine Anlage erfolgreich im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert?

Informationen über die erfolgreiche Registrierung erhalten Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Unter dem Punkt „ Hilfe  -  FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.

Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.

 

Bin ich schon im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert?

Wenn Sie  wissen möchten,  ob Sie bereits als Benutzer im MaStR registriert sind, gehen Sie wie folgt vor:

  • Prüfen Sie, ob Sie eine E-Mail von dem Absender „noreply@marktstammdatenregister.de“ erhalten haben. Prüfen Sie dabei auch ihr Spam-Postfach
  • In der E-Mail finden Sie einen „Aktivierungslink“. Wenn Sie diesen Link anklicken, dann wird Ihr Anmeldungs-Prozess fortgesetzt

Unter dem Punkt „ Hilfe  -  FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.

Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.

Wird der EEG-Anlagenschlüssel für die Registrierung im Marktstammdatenregister benötigt?

Nein, der EEG Anlagenschlüssel ist im MaStR keine registrierungsrelevante Angabe und kann mit der Checkbox „Nicht vorhanden“ bestätigt werden.

 

 

Wie erhalte ich den EEG-Anlagenschlüssel?

Der EEG-Anlagenschlüssel wird von uns im Nachgang über ein Datenabgleich ergänzt. 

Sie erhalten eine Nachricht mit einem Korrekturvorschlag über das MaStR.  Einfach die Checkbox in der Datenkorrektur unter EEG Anlagenschlüssel Aktion bestätigen.  Kein abtippen, kein vertippen.


Ausgeförderte EEG Anlagen

Was ist mein ToDo?

Läuft Ihre EEG-Anlage zum Jahresende aus der 20-jährigen EEG-Förderung aus, wollen wir Ihnen eine Abschlussrechnung erstellen.

Und hier kommen Sie als Anlagenbetreiber ins Spiel: wir benötigen von Ihnen den Zählerstand Ihrer Anlagen vom Stichtag 31. Dezember! Nur so können wir eine Abschlussrechnung für Sie erstellen.

Wie lese ich meinen Zählerstand ab?

Kein Problem – Sie erhalten zum Jahresende einen Brief mit einer Selbstablesekarte. In diesem Schreiben ist eine Anleitung für verschiedene Zählervariante enthalten, die Sie Schritt für Schritt durch den Ableseprozess führt.

Diese Anleitungen finden Sie zusätzlich auch hier.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wollen Sie sich weiter zum aktuellen EEG informieren, schauen Sie z.B. auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums oder der Clearingstelle EEG/KWKG vorbei.

Die Übergangsregelungen für bestimmte ausgeförderte EEG-Anlagen wurde im EEG 2021 am 17./18. Dezember vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt unter Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU zum 01.01.2021 in Kraft.

Weitere Infos erhalten Sie unter:  BMWi - Bundestag verabschiedet EEG-Novelle

Redispatch 2.0

Was ist das Redispatch 2.0

Durch Redispatch 2.0 wird maßgeblich zur Sicherheit unserer Stromnetze beigetragen. Wenn zu viel Strom im Netz ist, bildet sich ein Stau und das Netz droht zu überlasten – ein Engpass entsteht. Um dies zu verhindern, werden im Zuge von Redispatch 2.0 einzelne Anlagen gesteuert. Vereinfacht gesagt wird vor dem Engpass die Erzeugung reduziert und hinter dem Engpass wieder hochgefahren, damit in Summe die Erzeugung im Netz an sich unverändert bleibt. Etwaige Ausfälle werden den Anlagenbetreibern daraufhin erstattet. Für mehr Informationen besuchen Sie gerne unseren weiterführenden Redispatch 2.0- Bereich.

Wir sind zertifiziert.
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