Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dem darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz, hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme geschaffen. In diesem Zusammenhang kommen neue Bestimmungen auf Netzbetreiber und Netzkunden zu: Der grundzuständige Messstellenbetreiber - EWE NETZ übernimmt diese Rolle im eigenen Stromnetzgebiet - ist gesetzlich dazu verpflichtet, ab 2017 bzw. bei bestimmten Kunden ab 2020, sämtliche bisher eingesetzten Stromzähler Schritt für Schritt gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme auszutauschen. EWE NETZ ist dabei ebenfalls zur Einhaltung von Auflagen hinsichtlich des Datenschutzes und der Informationssicherheit verpflichtet. Sie finden weitere Informationen hierzu auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur.Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Vielzahl von Informationen rund um moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
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