Information für Eigenversorger - Übersicht der Regelungen zur EEG-Umlage auf Eigenversorgung ab 1. Januar 2017
Durch die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2017
(EEG 2017) ergeben sich für Letztverbraucher und Eigenversorger neue
Meldepflichten bezüglich der EEG-Umlage
auf Eigenversorgung. Unter Veröffentlichungen im Download-Bereich finden Sie
hierzu ein Informationsblatt sowie Meldebögen für Neu- und Bestandsanlagen des
BDEW.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Meldepflichten nach § 76
Abs. 1 EEG gegenüber der Bundesnetzagentur. Informationen hierzu finden Sie
unter: http://www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung-uebersicht
Diese Information ersetzt keine rechtliche Beratung. Sollten
Sie Fragen oder Klärungsbedarf zu den mit den §§ 61ff. EEG 2017 verbundenen
Pflichten oder auch zu Meldepflichten und hiermit einhergehenden Fristen
gegenüber Dritten haben, bitten wir Sie daher sich, soweit erforderlich,
rechtlich beraten zu lassen. EWE NETZ ist als Netzbetreiber keine rechtliche
Beratung gestattet.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung-uebersicht
Nachlesen können Sie den genauen Wortlaut der Neuregelungen
des EEG 2017 unter: http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html