Digitale Zählerablesung

Hier können Sie uns Zählerstände jederzeit digital mitteilen.

Fit für die Zukunft

Seit März 2026 erfasst EWE NETZ Ihre Strom-, Gas- und Wasserzähler digital. Die klassische Vor-Ort-Ablesung haben wir aufgrund der fortlaufenden Digitalisierung sowie der neuen Marktgegebenheiten eingestellt. Mit dem Rollout intelligenter Messsysteme (iMS) und der Online-Angebote gestalten wir die Ablesung modern und zeitgemäß. Strom-, Gas- und Wasserzählerstände können künftig digital von Ihnen erfasst werden.

Mit der Digitalisierung der Ablesung schaffen wir für Sie mehr Komfort und legen die Basis für weitere digitale Services. Gleichzeitig bleiben die Prozesse effizient und zukunftssicher.

Bequem

Melden Sie Ihre Zählerstände digital über unser Ableseportal oder telefonisch unter 0441 4808-1111. Es gibt keine festen Termine, Sie bestimmen, wann Sie ablesen.

Schneller

Ihre Daten werden direkt geprüft, wodurch die Bearbeitung, Verbuchung und Weiterleitung an Ihren Lieferanten zur Abrechnung deutlich beschleunigt werden.

Nachhaltig

Dank der digitalen Ablesung sind weniger Fahrten nötig, darüber hinaus sinkt aufgrund der digitalen Kommunikation per E-Mail der Papierverbrauch.

KI-unterstützt

Ihre Zählerfotos werden direkt von einer KI geprüft und ausgelesen. So erkennen Sie sofort, ob alles passt – noch bevor die Daten an uns übertragen werden.

Person sitzt mit Kopfhörern und Laptop auf einer Terrasse zwischen Pflanzen.

Was Sie noch wissen müssen

Wir fragen ausschließlich um Ihre Mithilfe bei der Ablesung, wenn wir a) als Messstellenbetreiber zuständig sind und b) für Ihre Geräte einen aktuellen Zählerstand benötigen. Liegt uns zum Beispiel bereits ein aktueller Zählerstand Ihres Energielieferanten vor, wird keine erneute Ablesung benötigt. Daher bekommen Sie nicht immer alle Zähler im Ableseportal angezeigt. 

Wenn bei Ihnen bereits ein intelligentes Messsystem (iMS) oder eine Zählerfernauslesung für Zählerstände oder Lastgänge installiert ist, fragen wir diese Geräte auch nicht mehr bei Ihnen an – die Daten werden bereits automatisch und digital an uns übermittelt. 

FAQ zur digitalen Kundenablesung

Eine Pflicht zur Selbstablesung gibt es nicht – sie ist aber erlaubt und üblich. Als Netz- bzw. Messstellenbetreiber sind wir für die Ablesung verantwortlich. Die Art der Ablesung ist dabei nicht explizit gesetzlich geregelt.

Die Grundlage bilden das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Beide verlangen eine korrekte, eichrechtskonforme Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten. Das geht über eine Ablesung direkt am Zähler oder alternativ durch eine Schätzung.

Die Selbstablesung bietet Ihnen auch folgende Vorteile:

• Sie wählen den Zeitpunkt flexibel 
• Kein Besuch fremder Personen
• Einfache digitale Übermittlung über unser Ableseportal 
• Keine Schätzung des Verbrauchs

In einem solchen Fall wird der Verbrauch von uns geschätzt. Dafür gibt es ein rechnerisches Ermittlungsverfahren, das vom Eichamt vorgegeben wird. Berücksichtigt werden dabei u. a. das historische Verbrauchsverhalten, der Zeitpunkt der Schätzung (Sommer/Winter) und das Lastprofil, um einen möglichst präzisen Wert für Sie zu ermitteln.

30 Tage. Turnus-Ableseaufträge haben eine Gültigkeit vom Monatsersten bis zum Monatsletzten– andere, untermonatliche Aufträge sind ab dem in der Ableseaufforderung genannten Ablesedatumebenfalls so lange gültig.

Ja – Sie können auch häufiger ablesen, um mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch zu bekommen. Wir benötigen den Zählerstand nur einmal im Jahr.

Ganz einfach: Wenn eine Ablesung ansteht, erhalten Sie einen Zugangscode, der für den Zeitraum Ihrer Ableseaufträge gültig ist.

Sie brauchen keine separaten Login-Daten – geben Sie Ihren Zählerstand einfachunter Verwendung des Zugangscodes im Ableseportal ein. Dort unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.

Nein – eine Anpassung ist nicht möglich. 

Mit dem Ableseturnus hängen nämlich auch Abschlagspläne zusammen. Bei Kunden mit einer Stromeinspeisung ist das Datum sogar gesetzlich mit dem 31.12. vorgegeben, auf die alle Einspeise-Kunden dieses Jahr rollierend umgestellt werden.

Ihr Energielieferant kann den Abrechnungsturnus frei festlegen – darauf haben wir als Netz- und Messstellenbetreiber keinen Einfluss.

Damit wir Ihre Verbrauchsdaten korrekt erfassen, führen wir unsere eigene Ablesung durch. Erhalten wir jedoch innerhalb von 35 Tagen vor unserem Turnus einen Zählerstand vom Lieferanten, verzichten wir auf eine erneute Aufforderung.

Im EWE-Konzern sind Netzbetrieb (EWE NETZ) und Energievertrieb (EWE VERTRIEB) aus regulatorischen Gründen getrennt. Deshalb können Ablese- und Abrechnungstermine voneinander abweichen – alle angefragten Zählerstände, ob von EWE NETZ oder EWE VERTRIEB, sind für die Abrechnung aber korrekt und wichtig.

Die Messentgelte decken unsere Leistungen im Messstellenbetrieb, wie Einbau, Wartung, gesetzeskonforme Messung, Aufbereitung und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten.

Die Ablesung ist dabei nur ein Teil des Prozesses. Wir sind für die korrekte Aufbereitung der Messwerte verantwortlich – diese können Sie uns durch Selbstablesung übermitteln oder wir schätzen sie, falls kein Wert vorliegt. Der Eingangskanal darf also auch der Kunde sein.

Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers, meist in der Nähe eines Strichcodes. Alternativ finden Sie die Nummer auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromanbieters. In der Regel ist die Zählernummer bei modernen Geräten 14-stellig.

Der OBIS-Code (ObjectIdentification System) ist eine eindeutige Identifikation von Messwerten (das sogenannte "Zählwerk"). Wir erkennen mit der OBIS-Kennzahl also, was Ihr Zähler genau gemessen hat:

• Beziehen Sie Energie aus unserem Netz, sehen Sie Ihren Verbrauch vor oder hinter der OBIS-Kennzahl 1.8.0 oder A+. 
• Speisen Sie Energie ein, dann werfen Sie einen Blick auf die Kennzahl 2.8.0 oder A-. 
• Gaszähler haben die OBIS 3.0.0 
• Wasserzähler haben die OBIS 1.0.1

Ja - Sie können die Ablesung über unsere Website beauftragen.

Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Ablesung. Die Preise werden jährlich angepasst und auf der EWE NETZ Homepage veröffentlicht. Die Ablesung vor Ort erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen nach der Beauftragung.

Wir nehmen Ihre Anfrage zum vorzeitigen Einbau gerne über unseren Kundenmarktplatz entgegen. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG).

Sie erreichen das Portal ganz einfach über den Link in unserer E-Mail.

Für eine detaillierte Anleitung steht Ihnen eine Schulungsunterlage als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.

Ganz einfach:

1. Öffnen Sie das Portal über den Link in unserer E-Mail. 
2. Tragen Sie Ihren Zählerstand ein. 
3. Fertig – Ihre Daten sind übermittelt!

Ganz einfach:

• Klicken Sie in unserer E-Mail unten auf den Abmelde-Link oder 
• Kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Nach der Abmeldung erhalten Sie die nächste Ableseaufforderung wieder per Post an den Eigentümer bzw. Anschlussnehmer.

Ganz einfach:

• Klicken Sie in unserer E-Mail unten auf den Abmelde-Link oder 
• Kontaktieren Sie unseren Kundenservice

Sie können auf unserer Webseite eine Bestätigungs-E-Mail anfordern, sobald Ihr Zählerstand übermittelt wurde.

Die endgültige Verbuchung kann Ihnen außerdem unser Kundenservice bestätigen – und sie erscheint auch auf der nächsten Abrechnung Ihres Lieferanten.

Nein - das Portal lässt sich ohne App oder andere Downloads mit jedem Browser auf dem Telefon oder dem PC öffnen.

Der Zugriff ist temporär und erfolgt über den QR-Code oder den Link in unserer E-Mail, wenn eine Ablesung ansteht. Es müssen keine Anmeldedaten gespeichert werden.

Nein – eine direkte Schnittstelle zur EMS-Integration ist nicht vorgesehen.

Sie können jedoch:

• Für jede Zählerstandseingabe eine Bestätigungs-E-Mail aus dem Portal anfordern. 
• Die Historie Ihrer erfassten Zählerstände im Portal einsehen, solange der Auftrag aktiv ist.

Bitte prüfen Sie zunächst:

1. Freier Zugang: Der Zugang zum Zähler muss vom Kunden gewährleistet sein (z. B. keine Hindernisse wie Gerümpel oder Hecken). 
2. Vermieter/Hauseigentümer: Gibt es einen Vermieter oder Eigentümer? Dieser hat möglicherweise einen Schlüssel – bitte dort nachfragen. 
3. EWE-Schließung: Handelt es sich um eine EWE-Schließung (z. B. eine Zähleranschlusssäule oder ein verschlossener Zählerkasten im Freien)? Dann melden Sie sich bei unserem Kundenservice. Wir geben den Fall an den technischen Innendienst zur Prüfung weiter.

Wir möchten den Ableseprozess so einfach wie möglich machen, Kosten stabil halten und die Umwelt schonen. Die Gründe:

• Flexibilität für Sie: Sie können bequem selbst ablesen – keine Termine und keine fremden Personen im Haus 
• Digitalisierung voranbringen: Unsere Portale und der digitale Weg per E-Mail erleichtern die Ablesung. 
• Gesetzlich erlaubt: Selbstablesung ist zulässig und gängige Praxis. 
• Effizienz und Kosten: Durch den iMS-Rollout und den Rückgang von Gaszählern sinkt die Zahl der Ablesungen stark. Klassische Ablesungen würden künftig deutlich teurer werden – diese Mehrkosten könnten wir mit den aktuellen Messentgelten nicht decken. Mit der digitalen Selbstablesung verhindern wir eine Erhöhung der Kosten für unsere Kunden. 
• Umweltfreundlich: Weniger Fahrten von Ablesern bedeuten weniger Spritverbrauch und CO₂-Ausstoß.

Wir können nicht bis 2030/2032 warten, denn:

• Viele Haushaltszähler (< 6.000 kWh) bleiben vorerst konventionell und benötigen weiterhin eine Ablesung. 
• Gas- und Wasserzähler werden ebenfalls noch lange nicht vollständig fernauslesbar sein.

Darum setzen wir schon jetzt auf digitale Selbstablesung, um Abläufe zu vereinfachen, Kosten stabil zu halten und die Umwelt zu schonen.

Für Kommunen und Großkunden

De Zählerablesung für Strom, Gas und Wasser wurde auch für Kommunen und Großkunden digitalisiert. Sie können Ihre Zählerstände zentral über das Großkundenportal übermitteln.