
FAQ zur Einspeisung
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage
Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.
Einspeisezusage
In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.
Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.
Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.
Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular.
Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.
Preise und Abrechung
Auf der ersten Seite Ihrer Gutschrift sehen Sie zum Beispiel:
- "Einspeisung Strom" - Ihr eingespeister Strom.
- "Servicekosten" - unsere Kosten für den Messstellenbetrieb.
- "Rücklieferung Strom" - Ihr Eigenverbrauch aus Sicht der Umsatzsteuer.
- "EEG-Umlage auf Eigenversorgung" - gesetzliche Umlage für den Strom Ihrer Erzeugungsanlage, den Sie selbst verbrauchen.
Hier im Download finden Sie ein paar Beispiele.
Auf der folgenden Seite können Sie Ihren Zählerstand mitteilen klicken Sie einfach auf den Link: https://ablesung.ewe-netz.de/
Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Auf einem Beleg muss direkt erkennbar sein, wer diesen erstellt hat. In unserem Fall sind wir das. Da wir Ihren erzeugten Strom in unser Netz aufnehmen, erhalten Sie von uns eine gesetzliche Vergütung – also eine „Gutschrift“.
Neben Ihrer Vergütung sehen Sie auf unserer Gutschrift u.a. auch unsere Servicekosten und die Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Falls diese Kosten nun höher als Ihre Vergütung sind oder Sie weniger Strom als angenommen eingespeist haben, kommt unten ein zu zahlender Betrag raus.
Möglicherweise wurden Ihre Zählerstände noch nicht abgelesen und EWE NETZ mitgeteilt. Sobald diese vorliegen, kann Ihre Jahresabrechnung erstellt werden. Teilen Sie uns diese einfach hier über das Zählerstandsformular mit oder schauen Sie sich vorab die Kurzanleitung zur Zählerstandsablesung an.
Sie haben eine Erzeugungsanlage und speisen den produzierten Strom in unser Netz ein? Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt, sind Sie von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und von der Abführung der Umsatzsteuer befreit. Auf die
Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Als Folge hieraus gelten Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage als "regelbesteuerndes Unternehmen". Somit unterliegt die Einspeisevergütung der Umsatzsteuer. Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für die folgenden fünf Jahre. Unterstützung für eine korrekte Zuordnung erhalten Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt oder ihrem Steuerberatungsunternehmen. Sollte sich die bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage gewählte Besteuerungsform (z. B. vom regelbesteuernden Unternehmen zum Kleinunternehmer nach § 19 UstG) ändern, ist eine Meldung an den Netzbetreiber zwingend erforderlich. Diese Meldung können Sie schnell und komfortabel über unser Kontaktformular erledigen. Wichtig hierbei: Bitte fügen Sie Ihrer Meldung stehts ein Bestätigungsschreiben ihres Finanzamtes bei, aus dem ihr Wechsel in die neue Besteuerungsart ersichtlich ist.
Mit dem Netzentgelt bezahlen unsere Kunden die Kosten, die in unserem Netz stecken. Durch Ihren eingespeisten Strom "vermeiden" wir einen Teil dieser Kosten. Und genau dafür erhalten Sie in einigen Vergütungsarten "vermiedene Netzentgelte".
Die Zusammensetzung und Errechnung finden Sie hier.
Sie sehen auf Seite 1 Ihre Einspeisung - aufgeteilt nach Zeitraum und damit auch Steuersatz:
16 Prozent MwSt. für Juli bis Dezember 2020
19 Prozent MwSt. für die restliche Zeit
Auf den letzten Seiten finden Sie in dieser Rechnung daher auch zwei Gutschriften - je nach gültiger Mehrwertsteuer.
Sie haben Fragen zu anderen Geschäftsbereichen? Hier geht es zu allen Antworten.