FAQ zur Einspeisung

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Wir haben für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen zum Einspeiseantrag von kleinen bzw. mittleren Stromerzeugungsanlagen zusammengestellt. Sie finden die Checkliste mit den benötigten Unterlagen hier. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Installateur Ihres Vertrauens.
Wir prüfen bei der Bearbeitung ihres Einspeiseantrags, ob ihr vorhandener Zähler die Anforderungen für das notwendige Messkonzept erfüllt. Wenn EWE NETZ ihr Messtellenbetreiber ist, wird bei Bedarf ein Zählerwechsel durchgeführt. Falls Sie einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist dieser Verantwortlich für die Umsetzung des Messkonzepts.
Ein neuer Zählerschrank ist nur erforderlich, wenn der vorhandene Zählerschrank nicht die von EWE NETZ veröffentlichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) erfüllt.
Bei uns einfach online – registrieren, Antrag ausfüllen und abschicken. Das war’s.
Sie erhalten auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung. Und wenn alles vollständig ist, macht sich auch gleich unsere Einspeisezusage plus Betreibererklärung auf den Weg zu Ihnen. Sollte noch etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.

Einspeisezusage

In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.

Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.

Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.

Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular.

Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.

Preise und Abrechung

 Auf der ersten Seite Ihrer Gutschrift sehen Sie zum Beispiel: 

  • "Einspeisung Strom" - Ihr eingespeister Strom.
  • "Servicekosten" - unsere Kosten für den Messstellenbetrieb.
  • "Rücklieferung Strom" - Ihr Eigenverbrauch aus Sicht der Umsatzsteuer.

Hier im Download finden Sie ein paar Beispiele.

Auf der folgenden Seite können Sie Ihren Zählerstand mitteilen klicken Sie einfach auf den Link: https://ablesung.ewe-netz.de/

Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Auf einem Beleg muss direkt erkennbar sein, wer diesen erstellt hat. In unserem Fall sind wir das. Da wir Ihren erzeugten Strom in unser Netz aufnehmen, erhalten Sie von uns eine gesetzliche Vergütung – also eine „Gutschrift“.

Neben Ihrer Vergütung sehen Sie auf unserer Gutschrift u.a. auch unsere Servicekosten und die Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Falls diese Kosten nun höher als Ihre Vergütung sind oder Sie weniger Strom als angenommen eingespeist haben, kommt unten ein zu zahlender Betrag raus.

Möglicherweise wurden Ihre Zählerstände noch nicht abgelesen und EWE NETZ mitgeteilt. Sobald diese vorliegen, kann Ihre Jahresabrechnung erstellt werden. Teilen Sie uns diese einfach hier über das Zählerstandsformular mit oder schauen Sie sich vorab die Kurzanleitung zur Zählerstandsablesung an.

Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Jeder Beleg, egal ob Rechnung, Gutschrift oder Kassenzettel, benötigt eine Steuernummer.

Sie haben eine Erzeugungsanlage und speisen den produzierten Strom in unser Netz ein? Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt, sind Sie von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und von der Abführung der Umsatzsteuer befreit. Auf die
Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Als Folge hieraus gelten Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage als "regelbesteuerndes Unternehmen". Somit unterliegt die Einspeisevergütung der Umsatzsteuer. Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für die folgenden fünf Jahre. Unterstützung für eine korrekte Zuordnung erhalten Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt oder ihrem Steuerberatungsunternehmen. Sollte sich die bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage gewählte Besteuerungsform (z. B. vom regelbesteuernden Unternehmen zum Kleinunternehmer nach § 19 UstG) ändern, ist eine Meldung an den Netzbetreiber zwingend erforderlich. Diese Meldung können Sie schnell und komfortabel über unser Kontaktformular erledigen. Wichtig hierbei: Bitte fügen Sie Ihrer Meldung stehts ein Bestätigungsschreiben ihres Finanzamtes bei, aus dem ihr Wechsel in die neue Besteuerungsart ersichtlich ist.

Mit dem Netzentgelt bezahlen unsere Kunden die Kosten, die in unserem Netz stecken. Durch Ihren eingespeisten Strom "vermeiden" wir einen Teil dieser Kosten. Und genau dafür erhalten Sie in einigen Vergütungsarten "vermiedene Netzentgelte".

Die Zusammensetzung und Errechnung finden Sie hier.

Immer am 15. eines Monats. Sollte dieser ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, direkt am nächsten Werktag. Und einmal im Jahr schauen wir dann, ob unsere Abschläge gepasst haben. Das bedeutet dann eine Vergütung oder Rückzahlung.

Sie sehen auf Seite 1 Ihre Einspeisung - aufgeteilt nach Zeitraum und damit auch Steuersatz:
16 Prozent MwSt. für Juli bis Dezember 2020
19 Prozent MwSt. für die restliche Zeit

 Auf den letzten Seiten finden Sie in dieser Rechnung daher auch zwei Gutschriften - je nach gültiger Mehrwertsteuer.

Ihr Abschlag bleibt das Jahr über gleich. Er steht auf der Rechnung nur in zwei Zeilen, damit Sie die jeweilige Mehrwertsteuer erkennen.

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