FAQ zu Entflechtung & Unbundling

Unbundling

Wir dürfen es nicht. Seit 2005 müssen alle Netzbetreiber und Energieanbieter ab einer gewissen Größe getrennt voneinander agieren. Der Hintergrund ist das sogenannte Unbundling und der Wunsch nach Fairness auf dem Energiemarkt.

Diese Trennung gilt auch für unsere Datenbanken und Abrechnungssysteme. Da diese keine Informationen mehr miteinander austauschen dürfen, erhalten Sie manchmal Post von uns beiden zum gleichen Thema.

Die Regelung im Energiewirtschaftsgesetz von 2005 gilt nur für Netzbetreiber und Energieanbieter mit mehr als 100.000 Kunden. Bei kleineren Stadtwerken erhalten Sie somit noch alles aus einer Hand.

So gern wir Ihnen helfen würden: Wir dürfen und können es nicht. Seitdem Netzbetreiber und Energieanbieter mit mehr als 100.000 Kunden voneinander getrennt sein müssen, sind es auch unsere Datenbanken und Abrechnungssysteme.

Daher können wir Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Vertrag, Ihrer Rechnung oder einem möglichen Wechsel geben.

Nein. Bei allen Fragen rund um Ihre Rechnung ist Ihr Energieanbieter der richtige Ansprechpartner.

Nein, wenn Sie Fragen rund um Ihre Rechnung, Ihren Vertrag oder auch einen möglichen Anbieterwechsel haben. Hier hilft Ihnen Ihr Energieanbieter sicher gerne weiter.

Ja, wenn Sie technische Fragen haben oder selbst Energie erzeugen und einspeisen. Diese Themen sind bei uns richtig aufgehoben:

  • Ihre Zählerstände, wenn wir diese bei Ihnen angefragt haben
  • Einbau oder Austausch Ihres Zählers
  • Anfragen zu Leitungen sowie Haus- und Netzanschlüsse
  • Anmeldung und Vergütung von Erzeugungsanlagen
  • Erdgasumstellung von L- auf H-Gas

Wir brauchen Ihren Zählerstand, um unsere Leistung mit Ihrem Energieanbieter abzurechnen. Dies passiert unabhängig von der Strom- oder Erdgasrechnung Ihres Anbieters an Sie.

Daher kann es sein, dass Ihr Anbieter für seine Rechnung bereits Ihren Zählerstand hat, wir jedoch erst Monate später unsere Leistung mit ihm abrechnen. Und dazu brauchen wir dann Ihren Zählerstand erneut.  

Unabhängig von der Abrechnung sind wir auch gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr Ihren Zählerstand in unserem System zu hinterlegen.

Wir senden Ihrem Anbieter einmal im Jahr Ihren Zählerstand zusammen mit unserer Abrechnung für das Netzentgelt.

Ihr Anbieter teilt uns im Normalfall keinen Zählersand mit, da er diesen nur für seine Abrechnung braucht.

Ihr aktueller oder neuer Anbieter sind hier Ihre richtigen Ansprechpartner. Einer der beiden hat uns kein grünes Licht für den Wechsel gegeben. Das hängt oft mit den Fristen für die Kündigung oder Anmeldung zusammen.

Die Gründe können vielfältig sein. Oft liegt es daran, dass etwas mit der Kündigungsfrist nicht passte oder Ihr Vormieter sich nicht abgemeldet hat.

Lösen kann diese Situation entweder Ihr neuer Anbieter oder vielleicht Ihr Vormieter.

Unsere Rolle ist es, diesen Wechsel zu koordinieren. Daher können wir diesen erst bestätigen, wenn Ihr aktueller und neuer Anbieter uns jeweils grünes Licht gegeben haben.

Sie haben Fragen zu anderen Geschäftsbereichen? Hier geht es zu allen Antworten.