FAQ rund um Erdgas

Allgemeines zur Erdgasumstellung

 Der liegt im Energiegehalt – auch Brennwert genannt:

  • L-Gas: „Low calorific gas“, also Gas mit niedrigem Brennwert. Es stammt hauptsächlich aus heimischen Quellen und den Niederlanden und versorgt den Nordwesten Deutschlands.
  • H-Gas: „High calorific gas“, also Gas mit hohem Brennwert. Es kommt für den Rest des Bundesgebietes zum Einsatz und stammt überwiegend aus der Nordsee, Großbritannien oder Norwegen.

Bereits seit Jahrzehnten nutzen wir in Deutschland diese zweigeteilte Gasversorgung – mit zwei getrennten Netzen

Weil die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen in den nächsten Jahren stark rückläufig sein wird. Bereits in wenigen Jahren exportieren die Niederlande nach aktuellem Stand kein L-Gas mehr nach Deutschland.

Daher müssen wir unser Netz umstellen, so dass wir Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas versorgen können. Dazu passen wir unsere Leitungen, Stationen und Ihre Geräte an. Wir stellen unsere Versorgung im gesamten Netz auf H-Gas um. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie schon H-Gas.

Im Energiewirtschaftsgesetz EnWG, §19a: Umstellung der Gasqualität.

Die Erdgasumstellung erfolgt schrittweise. Gestartet wurde bereits 2015 in Niedersachsen und 2017 in Bremen. Seit 2018 sind wir mit der Erdgasumstellung in unserer Region aktiv.

Beschlossen wurde das Ganze von den sogenannten Fernleitungsnetzbetreibern. Sie haben in ihrem jährlichen Netzentwicklungsplan den genauen Zeitplan verbindlich definiert.

Die Netzbetreiber der jeweiligen Region – in Ihrem Fall also wir. Daher haben wir auch bereits Anfang 2015 mit der Planung begonnen und führen den gesamten Prozess der Umstellung bis 2027 zu Ende.

a. Erfassung:  Wir erfassen alle angeschlossenen Gasgeräte in unserem Netzgebiet – also eine reine Zustandserhebung.

b. Anpassung: Wir passen die Gasgeräte an, sofern notwendig. Dazu tauschen wir die L-Gas-Düsen aus und regulieren den Brenner neu ein. Bei den meisten Geräten erledigen wir das vor der Umstellung des Netzes. Einige Geräte können erst nach diesem Schritt angepasst werden. Ob Ihr Gerät dazu gehört, können wir Ihnen direkt nach der Erfassung sagen.

c. Umstellung: Wir stellen unsere Versorgung im gesamten Netz auf H-Gas um. Zu einem bestimmten Termin wird in dem jeweiligen Umstellbezirk das vorhandene L-Gas durch eingeleitetes H-Gas verdrängt. Ab diesem Zeitpunkt steht dort nur noch H-Gas zur Verfügung.

Sie erhalten Post von uns – sobald wir bei Ihnen starten. Sollten Sie vorher schon einen Überblick wünschen, finden Sie den genauen Zeitplan für Ihre Adresse auf unserer Seite zur Erdgasumstellung.

In einem ersten Schritt übernehmen wir die Kosten. In einem zweiten Schritt werden die Kosten in Form des Netzentgeltes auf alle Gaskunden umgelegt, egal ob diese bisher L- oder H-Gas genutzt haben. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass wir Ihr Gasgerät nicht anpassen können, fallen für Sie Kosten eines Neugerätes an. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei rund zwei Prozent. Und wenn wir Ihr Gerät bemängeln müssen, kommen mögliche Reparaturkosten Ihres Installateurs direkt auf Sie zu. Denn die volle und einwandfreie Funktionalität Ihres Gasgeräts liegt in Ihrer Verantwortung.

Sie erhalten zwei bis drei Monate vor unserem Besuch Post von uns. Darin finden Sie Ihre persönliche Auftragsnummer und einen ersten Terminvorschlag:

  • Für Sie passt der Termin? Wunderbar. Unser Servicepartner kommt dann zur genannten Uhrzeit zu Ihnen.
  • Sie wünschen sich einen anderen Termin? Gerne. Vereinbaren Sie einfach mit Ihrer Auftragsnummer Ihren Wunschtermin – telefonisch, online oder per E-Mail.

Wir empfehlen es Ihnen. Teilen Sie Ihrem Energieanbieter gerne den Zählerstand nach der Anpassung mit.

Nein. Egal, ob Sie L-Gas oder H-Gas nutzen: Die Kilowattstunde kostet rechnerisch das Gleiche.

Über alle Medienkanäle – so stellen wir sicher, dass Sie stets gut informiert sind. Auch auf unserer Internetseite finden Sie jederzeit alle aktuellen Details zu diesem Thema.

Ja. Das komplette Gasnetz und alle Gasgeräte werden umgestellt – unabhängig von Ihrem Erdgasanbieter.

Umstellprozess

Um Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas versorgen zu können, müssen wir als Ihr regionaler Netzbetreiber unser Netz umstellen und Ihre Gasheizung (und falls vorhanden weitere Erdgas-Geräte) anpassen. Dafür wird Sie ein Monteur zu schriftlich angekündigten Terminen besuchen:

  • Termin Erfassung:  Wir erfassen alle Daten der angeschlossenen Erdgas-Geräte in Ihrem Zuhause und führen eine Abgasmessung durch. Mithilfe dieser Daten überprüfen wir anschließend die Anpassbarkeit Ihres Gerätes und bestellen Material zur Umstellung.
  • Termin Anpassung: Ca. ein Jahr später passen wir Ihre Erdgas-Geräte an, sofern notwendig. Dazu tauschen wir die L-Gas-Düsen aus und regulieren den Brenner neu ein. 

Sie müssen nichts tun, bevor Sie die Terminschreiben von uns bekommen. Bitte unterstützen Sie uns. Es geht um Ihr warmes Zuhause und Ihre Sicherheit!

EWE NETZ – also wir als Ihr Netzbetreiber. Wir sind nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, die Umstellung zu begleiten.

Unterstützt werden wir dabei durch unsere zertifizierten Servicepartner. Diese vereinbaren mit Ihnen einen Termin, um Ihre Geräte zu erfassen und anzupassen. Und damit Sie sich sicher sein können: Jeder Mitarbeiter unserer Partner kann sich entsprechend legitimieren – mit einem Ausweis und einer Auftragsnummer.

Einer unserer zertifizierten Servicepartner führt die Erfassung und Anpassung bei Ihnen durch. In einem Brief vor dem Start erhalten Sie den Namen und Ihre persönliche Auftragsnummer. Diese nennt Ihnen dann unser Partner an Ihrer Haustür – bevor Sie ihn herein lassen. Sicher ist sicher. Alternativ kann er sich auch ausweisen. Sollten Sie Zweifel haben, rufen Sie uns einfach an: 0800 678 0000.

Sie erkennen unsere und die Mitarbeiter unserer Servicepartner an ihren Ausweisen.

Wir starten in einigen Regionen im ersten Quartal 2018. Sie erhalten zwei bis drei Monate vor unserem ersten Besuch Post von uns – mit einem Terminvorschlag. Sollte dieser für Sie nicht passen, vereinbaren Sie gerne Ihren Wunschtermin mit uns.

Die Erfassung dauert ca. 30 Minuten.

Unserem Mitarbeiter müssen alle Gasgeräte in Ihrem Haushalt gezeigt werden. Er dokumentiert und prüft diese und führt eine Abgasmessung durch. Je nach Gerätetyp wird dann anhand von Herstellerangaben festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Anpassung erfolgen muss sowie welches Material benötigt wird.

Das Typenschild ist bei der Geräteerfassung sehr wichtig, um Ihr Gerät zweifelsfrei identifizieren zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass zur Anpassung auf H-Gas, für Ihr Gasgerät das richtige Material vorhanden ist.

Sollte das Typenschild während der Erfassung von eingebauten Geräten (z. B. Gasherd, Gaskochfeld oder Gaskamin) nicht frei zugänglich sein, müssen wir Ihr Gerät bemängeln. Bauen Sie in diesem Fall das Gasgerät aus und fotografieren Sie das Typenschild. Im Anschluss können Sie uns unter Angabe Ihrer Mangelscheinnummer ein Foto des Typenschilds per E-Mail nachreichen.

Wenn Sie einen Küchenbauer oder Installationsfachbetrieb mit dem Aus- und Einbau des Gasgeräts beauftragen, können Sie uns mit dem Foto des Typenschilds und der Mängelerledigungskarte auch die Rechnung einreichen.

Sollte Ihr Gerät kein Typenschild aufweisen, kontaktieren Sie bitte den Hersteller und bitten um die Übermittlung der fehlenden Informationen. Im Anschluss können Sie diese unter Angabe Ihrer Mangelscheinnummer per E-Mail an uns weiterleiten.

Wir starten mit den ersten Anpassungen bei Kunden etwa ein Jahr nach unserer Erfassung. Sie erhalten zwei bis drei Monate vorher Ihre persönliche Auftragsnummer und einen Terminvorschlag von uns mit der Post.

Der Zeitpunkt der Anpassung hängt vom Gerätetyp ab. Es gibt drei Varianten:

  1. Das Gerät ist selbstregelnd und stellt sich daher automatisch um.
  2. Das Gerät muss vor der H-Gas-Einleitung angepasst werden. In diesem Fall bestellen wir die erforderlichen Teile und bauen diese ein. Natürlich kostenfrei.
  3. Das Gerät muss nach der H-Gas-Einleitung angepasst werden. In diesem Fall bestellen wir die erforderlichen Teile und bauen diese ein. Natürlich kostenfrei.
 

Das hängt von Ihrem Gasgerät ab. Bei Standardgeräten gehen wir von einer Dauer von ca. einer Stunde aus.

In diesem zweiten Schritt tauschen wir die L-Gas-Düse Ihres Gerätes aus und regulieren Ihren Brenner neu ein. Bei größeren Industrieanlagen sind je nach Typ eventuell weitere Schritte notwendig. Hierzu erhalten Sie dann bei Bedarf frühzeitig weitere Informationen von uns.

Der Servicepartner kommt mit allen erforderlichen Bauteilen zu Ihnen. Er installiert diese und stellt Ihr Gerät entsprechend ein.

Ja, stichprobenartig und unabhängig. Einer unserer Servicepartner führt die Erfassung und Anpassung durch – ein zweiter die Kontrolle. So stellen wir unseren gewohnt hohen Qualitätsstandard auch in diesem Fall sicher.

Gasgeräte

Wir erfassen im ersten Schritt in einer Zustandserhebung alle angeschlossenen Gasgeräte in unserem Netzgebiet.

Ihre Gasgeräte müssen angepasst werden – Herd, Heizung oder auch größere Anlagen. Dazu erfassen wir Ihr Gerät, tauschen die L-Gas-Düse aus und regulieren es neu ein. Das bedeutet konkret: Sie erhalten mehrfach Besuch von einem unserer Servicepartner.

Wir schätzen aktuell 690.000 Gasgeräte.

EWE NETZ verwendet in der Regel nur Ersatzteile, die von zertifizierten Dienstleistern eingebaut werden und die den vom jeweiligen Hersteller des Gasgerätes festgestellten technischen Anforderungen entsprechen.

In seltenen Fällen kann Ihr Erdgasgerät nicht von EWE NETZ an H-Gas angepasst werden. Betroffen sind alte Geräte, deren Hersteller den Kundendienst für das Gerät eingestellt haben und für die kein Original-Umrüstmaterial mehr verfügbar ist. 

Für diese Kunden haben wir eine Möglichkeit geschaffen, mit der sich unter Umständen ein Neukauf vermeiden lässt: Sie können Ihr Gerät durch einen Heizungsfachbetrieb an H-Gas anpassen lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Installateur noch H-Gas-Düsen für Ihr Gerät gelagert hat. 

Über diese Sonderregelung informieren wir Sie schriftlich nach dem Erfassen Ihrer Gerätedaten und rechtzeitig vor dem Anpassen an H-Gas. So haben Sie ausreichend Zeit, Ihren Installateur zu kontaktieren und den notwendigen Eigenanpasser-Vertrag mit uns zu schließen.

Sollte Ihr Gerät zu diesen wenigen Ausnahmen von rund zwei Prozent gehören, dann muss es durch einen Installateur ausgetauscht werden. Dann fallen für Sie Kosten eines Neugerätes an.

Wir beraten Sie gerne, welche Schritte dazu notwendig sind und wie eine evtl. Finanzierung Ihres Neugerätes aussehen kann.

Wenn Sie Ihr nicht-anpassbares Gerät nicht stilllegen oder gegen Neugerät austauschen lassen, müssen wir Ihre Erdgasversorgung für Sie kostenpflichtig unterbrechen. Nur so können wir Unfälle und Gefahren für Leib und Leben vermeiden sowie die Sicherheit unseres Netzes weiter garantieren.

Weil H-Gas einen etwas höheren Brennwert besitzt, ist eine kleinere Gasmenge zur Erzeugung der Energie notwendig. Aus diesem Grund muss der Bohrungsdurchmesser der Düsen auf den neuen Brennwert angepasst sein, damit nur die entsprechend notwendige Menge an Gas im Brenner ankommt. Ansonsten kann es zu Funktionsstörungen und damit zu Schäden an Ihrem Gasgerät kommen.

Grundsätzlich gilt: Ohne eine entsprechende Anpassung werden die Gasgeräte unzulässig betrieben und müssen vom Netzbetreiber gesperrt werden. Gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes sind wir als lokaler Netzbetreiber für die Erdgasumstellung und damit auch die Sicherheit verantwortlich. Im Falle einer Gefahr sind wir verpflichtet, Ihren Gasanschluss für Sie kostenpflichtig zu sperren.

Nein. Wir passen zwar Ihr Gasgerät an – warten es jedoch nicht. Das übernimmt gerne Ihr Installateur.

100 Euro-Förderung für Neugeräte

Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:

  • a) Gemäß Energiewirtschaftsgesetz erhalten Sie 100 Euro für ein Neugerät, welches nicht angepasst werden muss.

  • b) Auf Grundlage der Gasgerätekostenerstattungsverordnung in Abhängigkeit vom Alter des Gerätes eine Kostenerstattung von 100 Euro, 250 Euro oder 500 Euro.

Viele neue Gasgeräte können ohne einen Umbau H-Gas nutzen. Da wir in den kommenden Jahren alle Gasgeräte für H-Gas umrüsten müssen, ersparen Sie uns somit den Aufwand bei Ihrem bisherigen Gasgerät. Und das zahlt sich für Sie gemäß § 19a Abs. 3 EnWG aus.

Ja, das Neugerät muss kein Erdgas-Gerät sein. Beispielsweise kann das Neugerät ein elektrisch betriebener Herd sein, der einen Gasherd ersetzt.

Wenn Sie Ihr Neugerät installieren lassen, nachdem wir für Ihren Umstellbezirk die „Umstellung von L- auf H-Gas“ veröffentlicht haben und vor der Anpassung Ihres bisherigen Gasgeräts. Außerdem können Sie die ordnungsgemäße Verwendung des Altgerätes bestätigen und es bestand keine Nachrüstpflicht nach Energieeinsparverordnung.

Es muss sich automatisch von L-Gas auf H-Gas umstellen – also ein sogenanntes adaptierbares Gasgerät.

Kostenerstattung für nicht anpassbare Geräte

Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:

  • a) Gemäß Energiewirtschaftsgesetz erhalten Sie 100 Euro für ein Neugerät, welches nicht angepasst werden muss.

  • b) Auf Grundlage der Gasgerätekostenerstattungsverordnung in Abhängigkeit vom Alter des Gerätes eine Kostenerstattung von 100 Euro, 250 Euro oder 500 Euro.

Es besteht eine weitere Fördermöglichkeit durch die Gasgerätekostenerstattungsverordnung. Diese wurde am 30. Juni 2017 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft.

Ja, das Neugerät muss kein Erdgas-Gerät sein, es muss aber primär der Beheizung von Räumen der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung dienen.

Wenn die Voraussetzungen für die 100-Euro-Förderung für ein Neugerät und folgende Kriterien zusätzlich erfüllt sind:

  • Schreiben von EWE NETZ über die Nichtanpassbarkeit des Gasgerätes liegt mir vor.
    und
  • Das nicht anpassbare Gasgerät dient primär der zentralen oder dezentralen Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung
    und
  • Das Gerät ist nicht älter als 25 Jahre.
 Alter des Geräts
 Höhe der Erstattung
 Nicht älter als 10 Jahre 500 Euro
 Älter als 10 Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre 250 Euro
 Älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre 100 Euro
 Älter als 25 Jahre keine Erstattung

Förderantrag

  1. Kopie der Rechnung über den Kauf des Neugerätes.
  2. Kopie der Fertigmeldung/Änderungsmitteilung Ihres Installateurs, sofern Neugerät ein Gasgerät ist.
  3. Existenznachweis für das Altgerät beispielsweise durch Entsorgungsbeleg oder Veräußerungsnachweis. 

Ganz einfach:

Sie verwenden unsere Online-Formularstrecke und beantworten die entsprechenden Fragen online. Bitte beantragen Sie die Förderung nach Abschluss der Installation des Neugeräts. Bitte beantragen Sie die Förderung nach Abschluss der Installation des Neugeräts.

Den Antrag finden Sie hier.

Der Eigentümer des Neugerätes.

Sie senden uns Ihren ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und wir prüfen diesen. Ist alles okay, erhalten Sie automatisch Ihre Förderung von 100 Euro bzw. den Erstattungsbetrag in Höhe von 100 Euro, 250 Euro oder 500 Euro.

Nach unserer Veröffentlichung der Information „Umstellung von L- auf H-Gas“ für Ihren Netzbereich und vor der Anpassung Ihres bisherigen Gasgerätes.

Ja. Wir erfassen alle Gasgeräte in unserem Netzgebiet.

Ja. Eine Kombination, beispielsweise mit Förderprojekten der KfW1  oder auf Basis der EnEV2, ist möglich.

1 Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands mit Sitz in Frankfurt/Main.

2 Energieeinsparverordnung (EnEV)

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