FAQ rund um Smart Meter

Allgemeines

Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für digitale Stromzähler. Technisch wird hier zwischen einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMS) unterschieden.

Im Messstellenbetriebsgesetz – MsbG. Darin sind u. a. Anforderungen an den Messstellenbetrieb, technische Standards, der Einbau und die Datenschutzrichtlinien geregelt.

Konventionell: Der Messstellenbetrieb ist eine Teilaufgabe des Netzbetriebes und wird von der Bundesetzagentur reguliert. Die Entgelte werden zusammen mit den Netzentgelten auf der Website veröffentlicht und über den Stromanbieter abgerechnet. Die Entgelte werden je Messrichtung erhoben. Im Einsatz sind u.a. Ferraris Zähler, elektronische Haushaltszähler sowie registrierende Lastgangmessungen. Bis zum Jahr 2030 muss über den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sichergestellt sein, dass der Messstellenbetrieb vom Netzbetrieb getrennt wird.
Sie speisen Energie ein? Wir sorgen für eine transparente Abrechnung. Die Gutschrift für Ihre eingespeiste Energiemenge wird mit dem Messentgelt verrechnet 

Grundzuständig: Die EWE NETZ GmbH ist in ihrem Stromnetzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber. Falls Sie keine andere Wahl treffen, übernehmen wir automatisch und zuverlässig den Betrieb Ihrer Messstellen. Ein Messstellenvertrag entsteht automatisch, sobald Sie Energie nutzen – zum Beispiel beim Einschalten des Lichts. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb gelten je Stromzähler (nicht je Messrichtung) und sind durch Preisobergrenzen gesetzlich reguliert. Häufig werden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Alternativ erhalten Sie eine separate Rechnung über die Messentgelte von der EWE NETZ GmbH.

Wettbewerblich: Sie haben die freie Wahl des Messstellenbetreibers. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können eigene Preise und Leistungen anbieten. Mit der EWE NETZ GmbH setzen Sie auf einen zuverlässigen Partner mit regionaler Nähe und langjähriger Erfahrung.
 

Nein – der Einbau ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Bei der Ausstattung mit intelligenten Messsystemen wird zwischen Pflichteinbaufällen (§ 29 Abs. 1 MsbG) und optionalen Einbaufällen (§ 29 Abs. 2 MsbG) unterschieden. Sowohl bei Pflichteinbaufällen als auch bei optionalen Einbaufällen kann der Messstellenbetreiber nach eigenem Ermessen ein intelligentes Messsystem installieren und ein Widerspruch ist nicht möglich. Bereits installierte intelligente Messsysteme dürfen nicht nachträglich gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht werden (§ 36 Abs. 3 MsbG).

Nein - es geht nur um den Austausch von Stromzählern.

Der Austausch des Zählers durch uns ist für Sie kostenlos. 
Sie zahlen nur die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die Kosten hierfür richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung. Sie finden die Preise und Entgelte auf unserer Dokumenten-Seite.

Häufig werden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Alternativ erhalten Sie eine separate Rechnung über die Messentgelte von der EWE NETZ GmbH.
Sie speisen Energie ein? Wir sorgen für eine transparente Abrechnung. Die Gutschrift für Ihre eingespeiste Energiemenge wird mit dem Messentgelt verrechnet

 
Nein – der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Stromzähler werden von uns in großen Chargen eingekauft. Es ist nicht möglich, bestimmte Stromzähler für Einzelaufträge zu kaufen. Am Tag der Installation entscheidet sich vor Ort, welches Modell eingebaut wird. 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung solcher Geräte liegt in Ihrer Verantwortung.
Die Bedienungsanleitungen zu unseren Stromzählern finden Sie auf unserer Website.

Moderne Messeinrichtung

Ein digitaler Stromzähler, der Ihren Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst. 

Sie können Ihren aktuellen Energieverbrauch und historische Verbrauchswerte sehen.

Eine Kurzanleitung für Ihren Zähler finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/privatkunden/strom/smart-meter/zaehleranleitungen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung aller Geräte, die nicht von uns installiert sind, liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Nein – eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Die PIN können Sie bequem über unser Kontaktformular unter dem Link: https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt anfordern. Bitte halten Sie hierfür Ihre Zählernummer bereit. Sie erhalten die PIN sicher mit der Post.

Nein – die PIN kann nicht geändert werden.

Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers, meist in der Nähe eines Strichcodes. Alternativ finden Sie die Nummer auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromanbieters. In der Regel ist die Zählernummer bei modernen Geräten 14-stellig.

Nein – lesen Sie hierzu bitte die Bedienungsanleitung, diese finden Sie auf unserer Website unter „PIN-Eingabe mME“ oder auch unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/marktpartner/strom/smart-meter/zaehleranleitungen

Nein -  die moderne Messeinrichtung kann nur vor Ort abgelesen werden und hat keine Funkverbindung.

Nein - die moderne Messeinrichtung dient nur zur Anzeige von Stromverbräuchen und ggfs. der Stromeinspeisung.

Die moderne Messeinrichtung hat keine Funkverbindung zur Übermittlung von Messdaten. Alle Stromzähler tragen das europäische CE-Kennzeichen, gesetzliche Grenzen werden deutlichen unterschritten und erfüllen somit alle elektrotechnischen Anforderungen für einen sicheren Betrieb.

Preise und Abrechnung

In der Vergangenheit wurden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Ihr Stromanbieter hat uns mitgeteilt, dass er die Messentgelte nicht mehr wie bisher in Ihre Jahresabrechnung aufnimmt. Sie erhalten deshalb zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Sie speisen Energie ein? In der Vergangenheit wurden die Messentgelte mit Ihrer Einspeisegutschrift verrechnet. Mit dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystem erhalten Sie zukünftig eine separate Abrechnung von uns.

 

Ja – Ihr Stromanbieter ist nicht verpflichtet Ihre Messentgelte über Ihre Stromrechnung abzurechnen. In diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung gemäß § 9 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes.

Sobald wir die Messentgelte direkt mit Ihnen abrechnen, melden wir uns bei Ihnen mit einem Begrüßungsschreiben. Uns ist wichtig, dass Sie sich gut informiert und wertgeschätzt fühlen.

Ein Beispiel: Ihr Stromanbieter lehnt die Abrechnung der Messentgelte über die Stromrechnung ab. Nach spätestens 365 Tagen erhalten Sie dann die erste Abrechnung Ihrer Messentgelte.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Stromverbrauch im Jahr oder der elektrischen Leistung Ihrer Anlage zur Stromerzeugung. 
Wir veröffentlichen die Preise für die Standard- und Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb auf unserer Homepage. Die Preise für moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wir als EWE NETZ GmbH halten uns selbstverständlich an die festgelegten Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
 

Unsere Leistungen im Messstellenbetrieb umfassen u. a.:

  • den Einbau Ihrer Messeinrichtungen, Messsysteme und ggf. Steuerungstechnik
  • den technischen Betrieb und die regelmäßige Wartung
  • eine gesetzeskonforme Messung der verbrauchten und eingespeisten Energie
  • die zuverlässige Aufbereitung der Messwerte
  • die form- und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten

Ja – das ist möglich. Mit dem Begrüßungsschreiben haben Sie einen Vordruck erhalten. Senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway zusammen. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Ihren Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst. Das Smart-Meter-Gateway ist ein gesichertes Kommunikationsmodul, das Werte sicher über eine Funkverbindung an unsere Energiedatenplattform sendet.

Ja – wir nehmen Ihre Anfrage zum vorzeitigen Einbau gerne über unseren Kundenmarktplatz entgegen. (Den Kundenmarktplatz finden Sie unter folgendem Link: https://hausanschluss.ewe-netz.de/appDirect/Kundenmarktplatz/) Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG).

In einzelnen Fällen kann der Einbau leider nicht abgeschlossen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor Ort keine ausreichende Mobilfunkversorgung besteht oder der vorhandene Zählerplatz technisch nicht geeignet ist.

Vor der Installation des intelligenten Messsystems wird der Mobilfunkempfang an der Messstelle geprüft. Nur bei ausreichendem Empfang wird ein Smart-Meter-Gateway installiert. Sollte die Verbindung nicht ausreichend sein, installieren wir eine moderne Messeinrichtung ohne Funkverbindung. 
Wir nutzen für die Datenübertragung alle verfügbaren öffentlichen Mobilfunknetze. Die Nutzung ihrer privaten Internetanschlüsse z. B. WLAN oder LAN bieten wir nicht an. In den kommenden Jahren wird ein spezielles Mobilfunknetz für die Energiewirtschaft aufgebaut, dass im Frequenzbereich von 450 Megahertz arbeitet und auch Messstellen mit schwierigen Empfangsbedingungen, wie z. B. in Kellern, erreicht. 

Um einen dynamischen Stromtarif nutzen zu können, benötigen Sie ein intelligentes Messsystem. Dieses können Sie ganz einfach über unseren Kundenmarktplatz bestellen. In einigen Fällen übernimmt Ihr Stromanbieter die Bestellung.
Zur Auswahl eines Stromanbieters können wir Sie leider nicht beraten. Zwischen der Bestellung und der Installation eines intelligenten Messsystems können bis zu 4 Monate liegen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG). Ihr Stromanbieter kennt diese Frist und Sie können bereits vor der Installation des intelligenten Messsystems einen dynamischen Stromtarif abschließen.
Sobald das intelligente Messsystem in Betrieb ist, informieren wir Ihren Stromanbieter. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die übermittelten Messwerte – Sie müssen nichts weiter tun.

Falls Sie eigene Auslesemodule an unserem Stromzähler nutzen, beachten Sie bitte: Diese sind vor einem Zählerwechsel zu entfernen. Andernfalls kann ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden. Für den Betrieb nicht von uns installierter Module übernehmen wir keine Verantwortung.

Nein – eine direkte Steuerung von Verbrauchsgeräten mit dem intelligenten Messsystem ist nicht möglich. Für bestimmte Anwendungsfälle, wie zum Beispiel § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes kann das intelligente Messsystem mit einer Steuerbox erweitert werden.

Nein – wir bieten keine App für das intelligente Messsystem an.

Mit dem intelligenten Messsystem entfällt die Ablesung des Stromzählers, da die Messdaten per Funk übertragen werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen dynamischen Stromtarif zu nutzen.

Das Smart-Meter-Gateway ist ein Kommunikationsmodul, das Daten verschlüsselt überträgt.

Datenschutz und Datensicherheit werden hierbei großgeschrieben: Jedes Smart-Meter-Gateway muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

Ihr intelligentes Messsystem erfasst nur das, was wirklich nötig ist – und nichts darüber hinaus. Im Standard erfasst das intelligente Messsystem alle 15 Minuten Ihren Stromverbrauch oder Ihre Einspeisung sowie die bezogene Leistung.
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem „Formblatt zur Datenkommunikation gemäß § 54 MsbG“. 
Im Zeitraum vor dem 01.05.2025 wurde in den meisten Fällen nur ein Zählerstand im Monat erfasst und verarbeitet. 

Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart-Meter-Gateway und übermittelt diese an die berechtigten Markteilnehmer – z. B. an den Verteilnetzbetreiber, den Übertragungsnetzbetreiber und an den Stromanbieter. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Festlegungen der Bundesnetzagentur durchgeführt.

Keine Sorge – auch wenn vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Messwerte im Smart-Meter-Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen. Im Fall einer Störung bilden wir Ersatzwerte auf der Basis von eichrechtlich gängigen Verfahren. Diese Ersatzwerte werden an Ihren Stromanbieter übermittelt. 

Die Systeme von EWE NETZ haben das BSI-Siegel und erfüllen nachweislich die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen. 
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme eingeführt. Diese gewährleisten Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. 

Sie können mit einem handelsüblichen Netzwerkkabel eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Computer und dem Smart-Meter-Gateway herstellen. Hierzu können Sie die „Transparenz- und Displaysoftware TRuDI“ nutzen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bereitgestellt wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür finden Sie in § 61 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Wichtig zu wissen: Die EWE NETZ GmbH ist nicht Anbieterin dieser Software. Die benötigten Zugangsdaten können Sie über unser Kontaktformular anfragen. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern. 

Zählerwechsel

Nein. Ein Widerspruch gegen den Einbau ist gesetzlich nicht möglich. § 36 Abs. 3 MsbG regelt dies eindeutig.
Die Duldungspflicht umfasst sowohl den gesetzlich vorgesehenen Einbau als auch den optionalen Einbau intelligenter Messsysteme.

Nein – der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Stromzähler werden von uns in großen Chargen eingekauft. Es ist nicht möglich, bestimmte Stromzähler für Einzelaufträge zu kaufen. Am Tag der Installation entscheidet sich vor Ort, welches Modell eingebaut wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung solcher Geräte liegt in Ihrer Verantwortung.

Die Bedienungsanleitungen zu unseren Stromzählern finden Sie auf unserer Website.

Wir melden uns immer mindestens 14 Tage vor dem geplanten Zählerwechsel schriftlich bei Ihnen und schlagen Ihnen einen Termin vor. Sollte der Termin für Sie nicht passen, können Sie mit unserem Servicepartner einen Alternativtermin vereinbaren.

Etwa 30 Minuten.

Wir unterbrechen während der Montage Ihre Stromversorgung für etwa 30 Minuten. Trennen Sie daher vorher sensible elektrische Geräte vom Stromnetz – sicher ist sicher.

Beispiele hierfür können sein: Tiefkühltruhen, Steuerungen für elektrische Jalousien, medizinische Geräte, Fernseher, HiFi-Anlagen, o.ä.

Bitte beachten Sie: Der Schutz Ihrer sensiblen Geräte liegt in Ihrer Verantwortung. Sie entscheiden, welche Geräte Sie bei Bedarf vom Netz trennen.

Nein – eine Pflicht besteht nicht.

Für ein besseres Gefühl können Sie Ihren Zählerstand gerne an Ihren Stromanbieter übermitteln.

Ja – wenn Änderungen am Zählerschrank (z. B. eine Vergrößerung) notwendig sind, tragen Sie die Kosten dafür selbst. Die Kosten für einen notwendigen Austausch oder bauliche Veränderung des Zählerschranks sind nicht Teil des Messentgelts und auch nicht durch gesetzliche Preisobergrenzen gedeckt.

Grundlage dafür ist § 22 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Als Anschlussnehmende*r sind Sie für die Bereitstellung eines passenden Zählerplatzes verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Holley Zähler

Nur Stromzähler des Herstellers “Holley“ mit der Materialnummer 95002621 und Typ DTZ541-ZEBA aus dem Baujahr 2023 (M23) können vom möglichen Displayausfall betroffen sein.

Nein, auch andere Netzbetreiber mit Holley-Stromzählern sind von diesem möglichen Defekt betroffen.

Falls Ihr Holley-Stromzähler ein defektes Display hat, muss er ausgetauscht werden. Melden Sie sich dazu bitte direkt über unser Kontaktformular, unter dem folgendem Link finden Sie dieses: https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt/zw-displaydefekt. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen zum Zählertausch. Solange das Display einwandfrei funktioniert, teilen Sie uns gerne vorsorglich über die "Zählerablesung" Ihren Zählerstand mit, dies können Sie unter folgendem Link machen: https://ablesung.ewe-netz.de/ablesung-ohne-zuganghttps://ablesung.ewe-netz.de/ablesung-ohne-zugang. Um sicherzustellen, dass weiter alles reibungslos funktioniert, kontaktieren wir die betroffenen Kunden, um die Stromzähler bereits vor Ablauf der Eichfrist auszutauschen.

Wir oder unser Dienstleister stimmen den Termin für den Zählertausch individuell mit Ihnen ab. Je nach Auslastung oder Platz in Ihrem Terminkalender kann es einige Wochen dauern.

Nein, der Zählerwechsel ist für Sie komplett kostenlos.

Wir benötigen von Ihnen die Zählernummer, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. So können wir mit Ihnen leichter einen Termin für den Austausch vereinbaren.

Ein Mitarbeitender der EWE NETZ GmbH oder ein von EWE NETZ beauftragter Dienstleister führt den Zählertausch durch. Unsere Mitarbeitenden und Dienstleister haben immer einen Ausweis dabei. Bei Unsicherheiten lassen Sie sich diesen bitte zeigen oder rufen Sie unsere Servicenummer 0441 4808 0 an.

Der Termin dauert in etwa 30 Minuten. Wir unterbrechen während der Arbeit Ihre Stromversorgung. Trennen Sie daher vorher empfindliche elektrische Geräte komplett vom Stromnetz – sicher ist sicher. Bitte ermöglichen Sie unserem Mitarbeiter freien Zugang zu Ihrem Zähler und bei Bedarf zu Ihrem Hausanschlusskasten.

Ist das Display Ihres Zählers defekt, kann der Zählerstand nicht abgelesen werden. Wir schätzen dann Ihren Zählerstand nach marktüblichen Verfahren vom letzten Ablesetermin bis zum Einbau des neuen Zählers. Dieses Vorgehen ist mess- und eichrechtlich zulässig.

Wenn Sie einen Holley-Zähler haben, prüfen Sie regelmäßig die Display-Funktion. Sie können uns Ihren Zählerstand auch durch eine unterjährige Zwischenablesung mitteilen. Am einfachsten geht das auf unserer Homepage ewe-netz.de unter "Zählerstand mitteilen". Den Link dazu finden Sie hier: https://ablesung.ewe-netz.de/ablesung-ohne-zugang.

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