Ihre Jahresabrechnung kommt künftig zum Jahresanfang

Wir machen es für Sie einfacher:
Ab 2026 stellen wir Ihre Einspeiseabrechnung auf das Kalenderjahr um.

Was das für Sie bedeutet?
Mehr Übersicht, weniger Aufwand und ein klarer Rhythmus.

Was ändert sich?
Künftig benötigen wir Ihren Zählerstand einmal im Jahr - zum Jahresende. Auf dieser Basis erstellen wir Ihre Einspeiseabrechnung für das abgeschlossene Kalenderjahr. So wird der Ablauf für Sie einfacher und transparenter.

Wichtig:
Wie bisher gibt es nach jeder Abrechnung auch monatliche Abschläge bis zur nächsten Abrechnung.

Was heißt das für Sie konkret?

2026 ist ein Übergangsjahr - so sieht der Zeitplan am Beispiel für Familie Müller aus:

  • Bisherige Praxis: Im Jahr 2026 wird Familie Müller zum letzten Mal im Juni nach dem Einspeisezählerstand gefragt. Anschließend erhält Familie Müller die Jahresabrechnung zum letzten Mal im Juni. 
  • Umstellung: Danach wird der Einspeisezählerstand bei Familie Müller nur noch zum 31. Dezember abgefragt. Das erste Mal im Dezember 2026.
  • Meldung: Anfang Januar 2027 meldet Familie Müller den Einspeisezählerstand vom 31.12.2026.
  • Abrechnung: Anschließend erhält Familie Müller die Abrechnung für den Zeitraum von Juni bis 31. Dezember 2026.
  • Neuer Abrechnungszeitraum: Ab 2027 wird Familie Müller nur noch eine Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember erhalten.   

Häufige Fragen

Wie gebe ich meinen Zählerstand an, wenn ich einen Zähler von EWE NETZ habe?

Ganz einfach: Wenn eine Ablesung ansteht, erhalten Sie einen QR-Code/Link, entweder per Brief oder per E-Mail, der für den Zeitraum Ihrer Ableseaufträge gültig ist.
Sie brauchen keine separaten Login-Daten – geben Sie Ihren Zählerstand einfach unter Verwendung des QR-Codes bzw. Links im Ableseportal ein. Dort unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.
  

Wie gebe ich meinen Zählerstand an, wenn mein Zähler nicht von EWE NETZ ist?

Wenn Sie Ihre EEG‑Anlage über einen fremden Messstellenbetreiber betreiben, können Sie uns Ihre Zählerstände ganz einfach ohne PIN über unsere Ableseseite mitteilen.

Wir übernehmen anschließend die Verarbeitung der Daten.

Was ist, wenn ich ein iMS (Intelligentes Messystem) habe?

Bei einer iMS erfolgt die Ablesung bereits vollautomatisch und digital. Ein iMS wird von uns immer fernausgelesen, was mit keiner manuellen Aufgabe mehr Ihrerseits verbunden ist.

Was ist das Übergangsjahr? Wie ist der Übergangszeitraum definiert?

Das Übergangsjahr ist das Jahr 2026 mit einem Übergangszeitraum von der letzten Abrechnung innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12.2026.

Ich bekomme weniger als 12 Abschläge im Übergangszeitraum von der letzten Abrechnung bis zum 31.12.2026. Wieso?

Mit jeder Abrechnung wird ein Abschlagsplan für den Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung ermittelt. Entsprechend werden Abschläge bis zur nächsten Abrechnung zum 31.12.2026 gezahlt. Der letzte Abschlag für den Abrechnungszeitraum bis 31.12.2026 wird zum 15.01.2027 gezahlt.
  

Mein Abschlag ist im Übergangszeitraum höher als vorher. Warum?

Von Abrechnung zu Abrechnung haben sich auch in der Vergangenheit schon die Abschlagshöhen verändert – je nachdem, wie die Anlage in Abhängigkeit der Sonnenstunden im vergangenen Abrechnungszeitraum Strom eingespeist hat.

Werden Sie bisher im ersten Halbjahr jährlich abgelesen und abgerechnet, so erhalten Sie für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 für mehr als die Hälfte der Sonnenstunden einen angemessenen Abschlag. Mit diesen Abschlägen sollten die Differenzen zur Jahresabrechnung gering ausfallen.

Hintergrund: Statistisch wird die Hälfte der Sonnenstunden eines Kalenderjahres im Monat Juni erreicht.  

Mein Abschlag ist im Übergangszeitraum niedriger als vorher? Warum? Kann ich die Abschläge ändern?

Von Abrechnung zu Abrechnung haben sich auch in der Vergangenheit schon die Abschlagshöhen verändert – je nachdem, wie die Anlage in Abhängigkeit der Sonnenstunden eines Jahres im vergangenen Abrechnungszeitraum Strom eingespeist hat.

Werden Sie bisher im zweiten Halbjahrjahr jährlich abgelesen und abgerechnet, so erhalten Sie für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 für weniger als die Hälfte der Sonnenstunden eines Jahres einen angemessenen Abschlag.

Mit diesen Abschlägen sollten die Differenzen zur Jahresabrechnung gering ausfallen. Daher ist eine Änderung des Abschlags nicht zu empfehlen.

Hintergrund: Statistisch wird die Hälfte der Sonnenstunden eines Kalenderjahres im Monat Juni erreicht.  

Muss ich als Kunde aktiv werden?

Nein, ihre Abschläge sollen in Summe tendenziell der bevorstehenden Abrechnung zum 31.12.2026 entsprechen, sodass nur geringfügige Nachzahlungen bzw. Rückforderungen entstehen sollten.

Was passiert, wenn der Zählerstand zum 31.12. nicht (rechtzeitig) gemeldet wird?

Hier ändert sich zum bisherigen Vorgehen nichts.
Erhalten wir keinen Zählerstand, können wir keine Abrechnung erstellen. Damit wird auch kein neuer Abschlagsplan erstellt und ihre Abschläge bleiben aus. Um ein dauerhaftes Aussetzen der Abschlagszahlung zu vermeiden, erinnern wir Sie ein weiteres Mal daran, uns den Zählerstand mitzuteilen.
  

Kann ich der Umstellung widersprechen?

Nein. Wir sind gezwungen entsprechend allgemeinen Vorgehens in der Branche die Abrechnungen kalenderjahresscharf vorzunehmen. Auch andere Netzbetreiber agieren so mit ihren Einspeisekunden.

Der Kunde hat digitalen Rechnungsversand im CSS gewählt, erhält aber eine Papierrechnung. Warum?

Der Kunde erhält diese Abrechnung einmalig per Post, weil der Informationsbeileger technisch nicht im CSS angezeigt werden kann. Damit der Kunde vollständig informiert ist, wurde die gesamte Abrechnung postalisch versendet.
Künftige Abrechnungen erhält er wieder wie gewohnt digital im CSS.