FAQ zum Netzanschluss

Kundenmarktplatz

Das Herzstück für unsere Kunden ist der Kundenmarktplatz. Folgendes können Sie schnell und einfach erledigen:

1. Anmeldung von anmeldepflichtigen Geräten (u.a. Wallbox)

  • Ladeeinrichtungen Elektromobilität (Wallbox oder Ladesäule)
  • Wärmepumpen und sonstige Anmeldepflichtige Geräte

2. Beauftragung Ihres Hausanschlusses

  • Baustrom, Strom und Erdgas

3. Beauftragung Ihres Wasserhausanschlusses

  • Bauwasser, Wasser

4. Beauftragung von kurzzeitigen Netzanschlüssen/ Marktanschlüssen

  • Kurzzeitiger Netzanschluss/ Marktanschluss

5. Änderung Ihres Hausanschlusses (Bestandsgebäude)

Strom und Erdgas

Mögliche Fehlerquellen können sein:

  • Internetbrowser: Verfügbar in Chrome, Firefox, Safari und Edge.
  • Registrierte Benutzer: Bitte prüfen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.
  • Smartphone: Eine Nutzung ist aktuell noch nicht möglich.

Nutzen Sie dafür im Kundenmarktplatz unter „MEIN KONTO“ die Funktion „Passwort vergessen.

Ja. Bitte wählen Sie im Kundenmarktplatz „Bitte den Haken nur setzen, wenn Sie die Straße nicht finden“ aus.

Ja, als registrierter Benutzer. Nach dem Absenden Ihres ersten Auftrages haben Sie die Option, Ihre Daten für einen Folgeauftrag zu übernehmen.

Ihr Auftrag

Unsere aktuellen Preise finden Sie in unserer Preisliste für Standard-Netzanschlüsse, unter folgendem Link: preisblatt_standard-na-strom-gas-wasser%20(3).pdf.
Informationen und Preise für einen kurzzeitigen Netzanschluss (Marktanschluss) erhalten Sie auf der Seite "Ihr Strom Netzanschluss", unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/geschaeftskunden/strom/ihr-netzanschluss.

Ganz einfach online über unseren Kundenmarktplatz, diesen finden Sie unter dem folgendem Link: https://hausanschluss.ewe-netz.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html. Für einen Hausanschluss größer 100 m oder mit einer Leistung über 60 kW (Strom) oder über 350 kW (Gas) erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.

Ja.
Vorteil für Sie: Wir können die Aufträge schneller bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben. 
Vorteil für uns: Wir erreichen eine bessere Datenqualität.

Bei Problemen oder Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Seite.

  • Die Adresse und die offizielle Hausnummer Ihres Bauvorhabens
  • Den vorzuhaltenden Leistungsbedarf (kW) von besonderen Stromverbrauchern (z.B. Wallbox für Elektromobilität, Durchlauferhitzer oder Wärmepumpe).
  • Die Anzahl der Wohneinheiten (WE). Eine WE ist ein Wohngebäude, das nach außen abgeschlossen und zu Wohnzwecken bestimmt ist. 
  • Ihre Bankdaten (optional)
  • Den Lageplan (maßstabsgerecht), auf dem das Gebäude bemaßt inkl. Grenzabstände eingezeichnet ist, als pdf-  oder jpg-Datei.
  • Den Grundrissplan mit Lage des Hausanschlusses als pdf-oder jpg-Datei.

Baustrom

Ein Baustromanschluss ist ein befristeter Stromanschluss. Er versorgt Ihre Baustelle mit Strom, bis der endgültige Anschluss an unser Stromnetz hergestellt ist.
Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Preise. Im Preis sind Mietkosten für max. 24 Monate enthalten. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Ganz einfach online über unseren Kundenmarktplatz. 

  • Nur bei gleichzeitiger Beauftragung eines Stromhausanschlusses.
  • Für die Herstellung benötigen wir von Ihrem Installateur einen Inbetriebsetzungsantrag über die Fertigmeldung Online. 
Damit wir wissen, dass ein zugelassener Installateur auf Ihrer Baustelle arbeitet.  Sobald uns Ihr Installateur die Fertigmeldung eingereicht hat, beauftragen wir die Montage Ihres Baustromanschlusses.

Ohne die beiden Schränke geht es nicht.

  • EWE NETZ Übergabeschrank (Anschlusskabel/Hauptsicherung/Zähler
  • Installateur Verteilerschrank (Unterverteilung/Steckdosen) 

Technische Voraussetzungen Hausanschluss

Die Gebäudeeinführung eines Hausanschlusskabels ist so zu planen, dass die Anbindung an den Netzanschlusspunkt auf dem kürzesten Weg erfolgen kann. Der Planer oder Errichter stimmt die Art, die Ausführung und die Lage des Netzanschlusses auf dem Grundstück sowie der Gebäudeeinführung mit dem Netzbetreiber ab. Nach DIN 18012 muss der Hausanschlussraum an der Gebäudeaußenwand liegen bzw. die Hausanschlusswand muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Netzanschlussleitungen geführt werden.

Bei Mehrfamilienhäusern muss dieser Raum für alle Parteien zugänglich sein. Bei der Herstellung der Netzanschlüsse muss der Hausanschlussraum trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein. Im Bereich der Netzanschlüsse muss die Oberfläche (Estrich) verlegt und die Wandoberfläche verputzt sein. Fenster und Türen müssen vor dem Zutritt Dritter verschlossen sein. Geeignete Räume zur Errichtung von Anschlusseinrichtungen finden Sie in der TAB auf Seite 50 – Anhang C:

  • Hausanschlusskasten (HAK) 1,2 m vor und jeweils 0,3 m seitlich
  • Zählerschrank (1,2 m vor und Zählerschrankbreite, mindestens 1,0 m)

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen (Seite 30 - 34).

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss zum Durchführen der Anschlussleitungen die Gebäudeeinführung von Ihrer Baufirma vorab in die Bodenplatte bzw. Kellerwand gas- /wasserdicht und gegebenenfalls druckwasserdicht eingebaut sein. Schutzrohre müssen für die geplante Verwendung zugelassen sein (siehe auch VDE-AR-N 4100 5.3.2). Mit dem Einbau von zertifizierten Ein-/oder Mehrsparteneinführungen werden die technischen Anforderungen erfüllt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer zur Ein- und Mehrsparten-Hauseinführung.

Der Bereich zwischen Grundstücksgrenze und Hauswand (Hauseinführung) muss für die Verlegung des Netzanschlusses frei von Hindernissen sein. Die Kabeltrasse darf weder überbaut noch durch tiefwurzelnde Pflanzen beeinträchtigt werden. Sie muss für die Störungsbeseitigung jederzeit zugänglich sein.

Auftrag und Rechnung

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Als registrierter Kunde können Sie dieses über den Kundenmarktplatz vornehmen.
  • Als nicht registrierter Kunde reichen Sie uns bitte das Dokument zum Widerruf über unser Kontaktformular ein.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Als registrierter Kunde können Sie dieses über den Kundenmarktplatz vornehmen.
  • Als nicht registrierter Kunde teilen Sie uns bitte über unser Kontaktformular Ihre Anfrage mit.

Alternativ können Sie über diesen Weg auch einen Rückruf vereinbaren.

  • Sie haben Baustrom erhalten? Dann rechnen wir diesen nach der Herstellung ab.
  • Ihr Hausanschluss ist fertig gebaut? Jetzt erhalten Sie die Abschlussrechnung.
Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für den Ausbau des allgemeinen Netzes, der im Rahmen der Anschlusserstellung oder Erweiterung an den Netzbetreiber zu entrichten ist.
Der Baukostenzuschuss wird nach DIN 18015-1 bei Stromanschlüssen nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben, der über 30 kW liegt.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Fertigmeldung und Installation

Das "Go" Ihres Installateurs, dass Ihre Heizungsanlage, Ihr Zähler, Ihre Photovoltaik-Anlage einsatzbereit ist. Er bestätigt uns damit, dass alles technisch einwandfrei läuft.

Wenn Sie "Zuwachs" bekommen - also eine Anlage neu installieren oder auch eine bestehende erweitern. Als Beispiel: Sie stellen auf Photovoltaik um, bauen ein Haus oder lassen einen stillgelegten Anschluss aufleben.

Hier - für Sie als Installateur. Ausfüllen, unterschreiben, stempeln und ab zu uns.

Über unser Kontaktformular. Wählen Sie darin "Ich bin: Installateur" und "Ich möchte: eine Fertigmeldung an EWE NETZ senden". Dann laden Sie einfach die Fertigmeldung hoch und schon macht sich Ihre Bestätigung als E-Mail auf den Weg zu Ihnen.

Änderung am Hausanschluss

Die Gebäudeeinführung eines Hausanschlusskabels ist so zu planen, dass die Anbindung an den Netzanschlusspunkt auf dem kürzesten Weg erfolgen kann. Der Planer oder Errichter stimmt die Art, die Ausführung und die Lage des Netzanschlusses auf dem Grundstück sowie der Gebäudeeinführung mit dem Netzbetreiber ab. Nach DIN 18012 muss der Hausanschlussraum an der Gebäudeaußenwand liegen bzw. die Hausanschlusswand muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Netzanschlussleitungen geführt werden.

Bei Mehrfamilienhäusern muss dieser Raum für alle Parteien zugänglich sein. Bei der Herstellung der Netzanschlüsse muss der Hausanschlussraum trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein. Im Bereich der Netzanschlüsse muss die Oberfläche (Estrich) verlegt und die Wandoberfläche verputzt sein. Fenster und Türen müssen vor dem Zutritt Dritter verschlossen sein. Geeignete Räume zur Errichtung von Anschlusseinrichtungen finden Sie in der TAB auf Seite 50 – Anhang C:

  • Hausanschlusskasten (HAK) 1,2 m vor und jeweils 0,3 m seitlich
  • Zählerschrank (1,2 m vor und Zählerschrankbreite, mindestens 1,0 m)

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen (Seite 30 - 34).

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss zum Durchführen der Anschlussleitungen die Gebäudeeinführung von Ihrer Baufirma vorab in die Bodenplatte bzw. Kellerwand gas- /wasserdicht und gegebenenfalls druckwasserdicht eingebaut sein. Schutzrohre müssen für die geplante Verwendung zugelassen sein (siehe auch VDE-AR-N 4100 5.3.2). Mit dem Einbau von zertifizierten Ein-/oder Mehrsparteneinführungen werden die technischen Anforderungen erfüllt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer zur Ein- und Mehrsparten-Hauseinführung.

Der Bereich zwischen Grundstücksgrenze und Hauswand (Hauseinführung) muss für die Verlegung des Netzanschlusses frei von Hindernissen sein. Die Kabeltrasse darf weder überbaut noch durch tiefwurzelnde Pflanzen beeinträchtigt werden. Sie muss für die Störungsbeseitigung jederzeit zugänglich sein.

Wärmepumpe

Kontaktieren Sie Ihren Stromanbieter und bitten ihn, über die sog. Marktprozesse bei EWE NETZ eine Privilegierung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) für Ihre Wärmepumpe anzufragen. Ihr Stromanbieter schickt uns über automatische Standardprozesse alle erforderlichen Informationen. Das Weitere regeln wir mit Ihrem Stromanbieter. Sie bekommen wie gewohnt alles mit Ihrer Stromrechnung – auch mögliche Privilegierungen für Ihre Wärmepumpe. Dieser “Umweg” dient auch Ihrer Sicherheit, weil nur der Stromanbieter alle Vertragsdaten der Kunden kennt und sicherstellen kann, dass die Vergünstigung auch korrekt ausgezahlt wird. Auch Selbstzahler wenden sich bitte an ihren Stromanbieter, damit die Anfrage automatisiert über die Marktprozesse in unseren Abrechnungssystemen ankommt. Selbstzahler erhalten die Vergünstigung über ihre separate Netzabrechnung.

Rechtlicher Hintergrund: Nach § 22 EnFG können Betreiber von Wärmepumpen die KWKG- und Offshore-Netzumlage auf ihren Heizstrom senken. Das Ziel dieser Regelung ist es, die Betriebskosten zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Wärmepumpe elektrisch betrieben wird, ein eigener Zählpunkt vorhanden ist und hierzu bis zum 31. März des folgenden Jahres eine Selbsterklärung über den Stromanbieter beim Netzbetreiber eingeht.

Das Energiefinanzierungsgesetz regelt weiter, dass in bestimmten Fällen nicht der Letztverbraucher, sondern der Netznutzer die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage beim Verteilnetzbetreiber meldet. Außerdem wurden mit dem Gesetz andere Meldefristen festgelegt und eine Sanktionierung für die Nichteinhaltung der Frist eingeführt. Die Details zur Meldepflicht entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Gesetz (§ 52 EnFG, § 53 EnFG ff.).

Seit einer Gesetzesänderung vom 23.12.2025 entfällt der Beihilfevorbehalt gemäß § 68 EnFG. Dadurch ist die Privilegierung nach § 22 EnFG für Wärmepumpen ab dem Kalenderjahr 2025 möglich. Privilegierungen können somit rückwirkend ab 1.1.2025 gewährt werden, jedoch nicht für weiter zurückliegende Zeiträume. Die Privilegierung für grünen Wasserstoff nach §§ 25 bis 27 EnFG kann derzeit noch nicht greifen, da es noch keine EEG-Verordnung zur Definition von „grünem Wasserstoff“ gibt.

Es gibt drei Arten von Wärmepumpenheizungen: 

  • Luftwärmepumpe, auch Luft-Wasser-Wärmepumpe genannt.
  • Grundwasserwärmepumpe, auch Wasser-Wasser-Wärmepumpe genannt.
  • Erdwärmepumpe, auch Solewärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe genannt. 

Ja, Wärmepumpen müssen angemeldet werden. Sprechen Sie hierzu auch gerne Ihren Installateur an, der die Anmeldung in den meisten Fällen für Sie durchführt. Eine nachträgliche Anmeldung ist natürlich auch jederzeit möglich. Nutzen Sie einfach unsere Online-Anmeldung, welche Sie hier finden.

Eine Wärmepumpe hat eine thermische Leistung und eine elektrische Leistung. Für die Anmeldung ist die elektrische Leistung im Regelbetrieb maßgeblich. Sie ist kleiner als die Heizleistung und auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen zu finden. Die elektrische Leistung für Ihre Zusatzheizung, muss nicht mit angegeben werden.

Grundsätzlich beinhaltet ein Netzanschluss eine Leistung von min. 30 kW. Werden die 30 kW Leistung überschritten, z. B. weil mehrere Wohnungen im Haus oder schon Ladeeinrichtungen für Elektroautos vorhanden sind, kann eine kostenpflichtige Leistungserhöhung anfallen. In diesem Fall erhalten Sie natürlich ein entsprechendes Angebot von uns.

Nicht unbedingt. Genauer gesagt gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder wird Ihre Wärmepumpe an Ihren bestehenden Haushaltszähler oder alternativ an einem separaten Zähler angeschlossen.

Ihr Vorteil dabei ist, dass sie mit einem separaten Zähler günstige Wärmepumpentarife Ihres Stromlieferanten nutzen können. Grundsätzlich fallen mit einem eigenen Zähler für die Wärmepumpe aber zusätzliche Kosten an, die wir Ihrem Lieferanten in Rechnung stellen und die dieser als Grundgebühr an Sie weiter berechnet. 

Je größer der Wärmebedarf des Gebäudes ist, desto sinnvoller kann die Nutzung eines eigenen Zählers für die Wärmepumpe sein. Dies ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig. Lassen Sie sich hier bei Bedarf von Ihrem Installateur oder einem Energieberater beraten.

Elektromobilität

Für Privathaushalte empfehlen wir eine Leistung zwischen 3,7 und 11 Kilowatt. Was optimal zu Ihren Bedürfnissen passt, kann Ihnen sicherlich Ihr Elektroinstallateur verraten. Zusätzlich kann dieser die Elektroanlage Ihres Hauses prüfen und im Bedarfsfall verstärken.

Eines der sichersten Stromnetze Europas und einen Netzanschluss für Ihr Elektrofahrzeug. Ihre Wallbox erhalten Sie direkt beim Hersteller, Betreiber oder Ihrem Installateur.   

Die Verteilnetze in Deutschland sind bislang nur auf haushaltstypische Lasten bzw. Verbraucher ausgelegt. Dazu gehört nicht das Laden des Elektroautos.

Wenn nun aber viele Autos in ihrer Nachbarschaft gleichzeitig geladen werden, könnte das zu Netzüberlastungen und somit zu Stromausfällen führen. Haben wir als Netzbetreiber jedoch Kenntnis darüber, können wir gezielt Maßnahmen ergreifen und Überlastungen vermeiden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Regelung zur Anmeldung in der Niederspannungsanschlussverordnung aufgenommen.

Am besten laden Sie Ihr Elektrofahrzeug über eine Ladeeinrichtung (Wallbox). Der Vorteil für Sie? Es geht schneller, effizienter und vor allem sicherer als über eine normale Steckdose! Ihre normale Steckdose ist nicht für Dauerstrombelastungen ausgelegt. 
Bei weiteren Fragen z. B. zu einer erforderlichen Anpassung Ihrer Installation, wenden Sie sich an den Elektroinstallateur Ihres Vertrauens - dieser unterstützt Sie gerne!


Ihre normale Steckdose ist nicht für Dauerstrombelastungen ausgelegt. Daher allenfalls im Notfall benutzen. Zudem dauert es deutlich länger.

Bevor Sie Ihre Ladeeinrichtung installieren, muss diese bei EWE NETZ angemeldet werden. Bevor Sie Ihre Ladeeinrichtung installieren, muss diese bei EWE NETZ angemeldet werden. Nutzen Sie dazu unseren Kundenmarktplatz, diesen finden Sie hier: https://hausanschluss.ewe-netz.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html. Nachdem Ihre Ladeeinrichtung durch einen Elektrofachbetrieb installiert wurde, benötigen wir von diesem noch eine ausgefüllte Fertigmeldung. Erst dann kann die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden.

Als Faustregel gilt: Ab einer Ladeleistung von mehr als 12 Kilowatt lohnt sich ein prüfender Blick. So oder so empfehlen wir Ihnen, vorab Ihre Hausinstallation durch einen Installateur unter die Lupe nehmen zu lassen. Sicher ist sicher. 

Im Zuge der Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung prüfen wir die Anschlussleistung Ihres Hausanschlusses. In den meisten Fällen können wir Ihnen direkt „grünes Licht“ geben. Sollte die vorhandene Leistung Ihres Hausanschlusses nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unverbindlich ein Angebot zur Leistungserhöhung bzw. Verstärkung Ihres Hausanschlusses.

Mit uns und einem individuellen Angebot.

Unter bidirektionalem Laden versteht man die Fähigkeit eines Elektrofahrzeugs, nicht nur Energie zu empfangen und zu speichern, sondern diese auch wieder ins Stromnetz oder in ein anderes System abzugeben.
Nicht jede Ladeeinrichtung ist für bidirektionales Laden geeignet. Aus technischer Sicht gelten für uns die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105). Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018.

Nein – es sei denn, Sie melden Ihre Ladeeinrichtung als steuerbare Verbrauchseinrichtung bei uns an. Dann gilt ein reduziertes Netzentgelt gemäß §14a EnWG.

Vehicle-to-Home (V2H): In dieser Variante wird die Energie, die das Elektrofahrzeug gespeichert hat, in ein Hausnetz abgegeben. Es kommt dabei zu keinem Rückfluss in das öffentliche Stromnetz.

Vehicle-to-Grit (V2G): Bei V2G wird die Energie, die das Elektrofahrzeug gespeichert hat, in das öffentliche Stromnetz zurückgegeben.

Für die Nutzung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Ihr Installateur berät und unterstützt Sie gerne dabei, auch bei der Anmeldung.

Unter www.kfw.de sind die aktuell gültigen Förderungen veröffentlicht.

Zähleranschlusssäule

Zähleranschlusssäulen kommen dort zum Einsatz, wo kein Gebäudezugang für den Netzbetreiber besteht bzw. kein Gebäude existiert. Oder es keinen geeigneten Hausanschlussraum gibt. Die Kosten richten sich nach den verschiedenen Varianten (Strom, Gas, Zähleranzahl etc.). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Elektroinstallateur oder nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.

Zwei Schließzylinder. Ein Schließsystem für Sie mit zwei Schlüsseln und eins für EWE NETZ GmbH.

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