FAQ rund um Trinkwasser

SEPA Bankeinzug, Überweisung, Dauerauftrag

Ja, das ist möglich! Für die Beauftragung nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Sie können Ihre Bankverbindung unkompliziert unter Angabe Ihres Vertragskontos über unser Kontaktformular mitteilen.
Auf Rechnungen wird im Allgemeinen die zu nutzende Bankverbindung angegeben. Sollte das aus Versehen nicht der Fall sein, finden Sie für das Trinkwassergeschäft nachfolgende die Bankverbindung.

Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!

Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX

Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX

Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Keine Sorge, das Geld wird Ihnen erstattet. Sie müssen den Betrag jedoch erneut überweisen. Nachfolgend finden Sie für Ihre Überweisung die richtigen Bankverbindungen für das Trinkwassergeschäft.

Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!

Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX

Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX

Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über das Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Wir prüfen das gern für Sie. Bitte teilen Sie uns dafür folgende Infos mit:
• Wann erfolgte Ihre Überweisung?
• Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
• An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
• Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank!
Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.


Umzug, Einzug, Auszug, Kündigung

Für eine Ummeldung oder einen Auszug/Einzug können Sie einfach das entsprechende Formular nutzen:

Zählerwechsel

Nein. Ein Widerspruch gegen den Einbau ist gesetzlich nicht möglich. § 36 Abs. 3 MsbG regelt dies eindeutig.
Die Duldungspflicht umfasst sowohl den gesetzlich vorgesehenen Einbau als auch den optionalen Einbau intelligenter Messsysteme.

Nein – der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Stromzähler werden von uns in großen Chargen eingekauft. Es ist nicht möglich, bestimmte Stromzähler für Einzelaufträge zu kaufen. Am Tag der Installation entscheidet sich vor Ort, welches Modell eingebaut wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung solcher Geräte liegt in Ihrer Verantwortung.

Die Bedienungsanleitungen zu unseren Stromzählern finden Sie auf unserer Website.

Wir melden uns immer mindestens 14 Tage vor dem geplanten Zählerwechsel schriftlich bei Ihnen und schlagen Ihnen einen Termin vor. Sollte der Termin für Sie nicht passen, können Sie mit unserem Servicepartner einen Alternativtermin vereinbaren.

Etwa 30 Minuten.

Wir unterbrechen während der Montage Ihre Stromversorgung für etwa 30 Minuten. Trennen Sie daher vorher sensible elektrische Geräte vom Stromnetz – sicher ist sicher.

Beispiele hierfür können sein: Tiefkühltruhen, Steuerungen für elektrische Jalousien, medizinische Geräte, Fernseher, HiFi-Anlagen, o.ä.

Bitte beachten Sie: Der Schutz Ihrer sensiblen Geräte liegt in Ihrer Verantwortung. Sie entscheiden, welche Geräte Sie bei Bedarf vom Netz trennen.

Nein – eine Pflicht besteht nicht.

Für ein besseres Gefühl können Sie Ihren Zählerstand gerne an Ihren Stromanbieter übermitteln.

Ja – wenn Änderungen am Zählerschrank (z. B. eine Vergrößerung) notwendig sind, tragen Sie die Kosten dafür selbst. Die Kosten für einen notwendigen Austausch oder bauliche Veränderung des Zählerschranks sind nicht Teil des Messentgelts und auch nicht durch gesetzliche Preisobergrenzen gedeckt.

Grundlage dafür ist § 22 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Als Anschlussnehmende*r sind Sie für die Bereitstellung eines passenden Zählerplatzes verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Abschlag

Trinkwasser wird von uns gewöhnlich einmal jährlich abgerechnet. Damit der Gesamtbetrag nicht einmal jährlich fällig wird, ist der Gesamtbetrag auf 11 gleichmäßig Raten verteilt worden - das ist Ihr Abschlag, den Sie an Ihren Wasserversorger zahlen. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Haben Sie in Summe monatlich mehr als in Ihrer Jahresabrechnung gezahlt, erhalten Sie ein Guthaben zurück oder es wird mit dem Folgemonat verrechnet. Haben Sie in Summe der 11 Raten weniger als Ihre Jahresabrechnung bezahlt, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten, weil sie mehr Trinkwasser verbraucht haben als geschätzt. Infolgedessen wird Ihr Abschlag erhöht, damit im Folgejahr ein Ausgleich zwischen der Summe Ihrer Abschläge und der Jahresrechnung entsteht und eine Nachzahlung nicht nötig ist.

Um zu überprüfen, ob Ihr Abschlag richtig berechnet ist, schauen wir uns zuerst Ihren Verbrauch an. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre aktuellen Zählerstände und das Datum der Ablesung mit.
Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Alles Weitere machen wir für Sie : von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen, dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) Ihren Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchen Sie nichts tun, wir überweisen Ihnen ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von Ihrem Konto ein.

Die Beauftragung können über das Kontaktformular vornehmen.

Mit der Jahresabrechnung wird einmal jährlich Ihr individueller Verbrauch von Trinkwasser abgerechnet. Wenn bei der Abrechnung ein Guthaben entsteht, weil Sie weniger Trinkwasser verbrauchen als Sie vorab bezahlt haben, wird ihr Abschlag reduziert, damit im folgenden Jahr die Summe Ihrer Abschläge möglichst gleich mit dem Betrag aus Ihrer Jahresabrechnung übereinstimmt. Wenn Sie lieber einen höheren Abschlag bezahlen möchten, ist das auch möglich – Sie können ihn ganz einfach und am besten über dieses Kontaktformular anpassen.

Sie als unser Kunde haben einen ganz individuellen Verbrauch. Wenn wir die Höhe Ihres Abschlagsbetrages berechnen, basiert dies auf Erfahrungswerten aus Ihrem früheren Verbrauch oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte.

Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:

1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 11 Monate = monatlicher Abschlag

Sie möchten Ihren Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach über das Kontaktformular. Bitte notieren Sie sich vorab Ihren aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs oder auf den vorliegenden Verbräuchen.
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.

Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über dieses Kontaktformular.

Wenn Ihr Objekt im Zustand des Leerstandes ist, dann informieren Sie uns darüber. Wir senken dann Ihren Abschlag auf ein Minimum, sodass ein Minimalverbrauch und die monatliche Grundgebühr über den Zeitraum des Leerstandes abgedeckt werden. Für die Zeit des Leerstandes gar keinen Abschlag zu bezahlen, ist leider nicht möglich, da für den Zähler eine Grundgebühr fällig ist, die im Rahmen des Abschlags bezahlt wird. Bitte melden Sie sich über dieses Kontaktformular.

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als 11 Monate beliefern.

Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.

Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über das Kontaktformular.

Ihr Haushalt hat sich verkleinert? Dann wird dies auch Auswirkungen auf Ihren Trinkwasserverbrauch haben. Gerne passen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Abschlag an. Bitte halten Sie dafür auch einen aktuellen Zählerstand bereit. Sie erreichen uns unter über das Kontaktformular.

Abschlagsänderungen sind rückwirkend nicht möglich. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch gestiegen und der Abschlag in den letzten Monaten zu gering gewesen ist, können Sie Ihren Abschlag für den Rest der Periode bis zur Abrechnung erhöhen. Die Erhöhung sollte dabei den Mehrverbrauch der kommenden Monate ebenso berücksichtigen wie den Mehrverbrauch der bereits zurückliegenden Monate. Falls Sie nicht sicher sind, wie Sie das berechnen sollen, helfen wir Ihnen gerne dabei und sind über das Kontaktformular erreichbar

Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer rückwirkend zum 1. des Monats fällig.

Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen Folgendes vorschlagen: Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu Ihrem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihren Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.

Vertrag und Kundendaten

Auf der Seite zu den aktuellen Preisen ,dem sogenannten Wassertarif, finden Sie eine Übersicht zum Herunterladen.

Zu den Vertragsgrundlagen gehören:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen/Bedingungen
- Allgemeiner Wassertarif für die Versorgung mit Wasser

Auf dieser Seite finden Sie die Unterlagen zum Herunterladen.

Der Lieferbeginn des neuen Vertrags entnehmen Sie Ihrer Vertragsbestätigung. Das ist auch das Startdatum Ihres neuen Vertrags. Sie müssen nichts weiter tun.
Das Lieferende Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrer Kündigungs-/Abmeldebestätigung. Das ist auch das Datum Ihres Vertragsendes. Sie müssen nichts weiter tun.
Wenn Sie sich bei uns Angemeldet haben, erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung. Kurze Zeit später bekommen Sie per Post oder per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit allen Details Ihres neuen Vertrags (Geschäftspartnernummer, Vertragskonto, Lieferbeginn, Preis/Tarif usw.).
Zur Mitteilung nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

 Dann teilen Sie uns diese per Konatktformular einfach mit. 

Hier können Sie uns diese übermitteln. 

Rechnungen

Haben Sie kürzlich bei uns einen Umzug (Einzug oder Auszug) gemeldet? Das könnte ein Grund sein.

Sie haben die Aufforderung erhalten, uns Ihren Zählerstand zu melden und uns Ihren Zählerstand mitgeteilt? Dann ist der Prozess bereits angestoßen, um Ihre Rechnung zu erstellen.

Solange Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, können wir keine Rechnung erstellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben. Am schnellsten können Sie uns den Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen. Mit diesem Zählerstand können wir Ihre Rechnung exakt erstellen, die Sie kurze Zeit später erhalten. Erhalten wir keinen Zählerstand von Ihnen wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Netzanschluss

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Netzanschluss.

OOWV

Hier wird es sich bestimmt um das Thema Abwasser handeln. Schauen Sie doch bitte mal nach. Beachten Sie, dass EWE NETZ ausschließlich für das Trinkwassergeschäft tätig ist.

Sie haben Fragen zu anderen Geschäftsbereichen? Hier geht es zu allen Antworten.