
Anmeldepflichtige Geräte
EWE NETZ steht für eines der weltweit modernsten Energienetze. Im Nordwesten haben wir das höchste Niveau für Versorgungssicherheit in ganz Europa. Das liegt auch daran, dass wir die steigende Anzahl an Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen bei der Ausrichtung unseres Stromnetzes berücksichtigen. Damit wir unsere Stromnetze weiterhin effizient betreiben und planen können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für uns von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen bestimmte Geräte bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Unterschieden wird hier in anmeldepflichtige sowie genehmigungspflichtige Geräte.
Um welche Geräte handelt es sich konkret?
| Gerätetyp | Anmeldepflichtig? | Genehmigungspflichtig? |
|---|---|---|
| Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis 12 kVA | Ja | / |
| Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVA | Ja | Ja |
| Geräte zur Beheizung (z. B. Wärmepumpen) | Ja | Ja |
| Geräte zur Klimatisierung | Ja | Ja |
| Warmwassergeräte und Durchlauferhitzer | Ja | Ja |
| Sonstige Geräte mit einer Leistung über 12 kVA | Ja | Ja |
Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für "mobile" Ladeeinrichtungen, die über eine Steckverbindung angeschlossen werden. Ausnahme ist sporadisches Laden mit einem Notstromkabel.

Einfach anmelden, ändern, abmelden
Anmeldepflichte Geräte werden in der Regel durch den Installationsbetrieb angemeldet. Die nachträgliche Anmeldung, Änderung oder Abmeldung Ihrer Anlagen wie Wärmepumpe, Ladeeinrichtung für Elektromobilität oder Klimagerät direkt bei der EWE NETZ geht aber auch ganz einfach online auf unserem Kundenmarktplatz. Bitte bereithalten:
Die elektrische Leistung Ihres neuen Gerätes
Herstellerangaben (Modell- und Typenbezeichnung)
Ihre Zählernummer, wenn das Gerät an Ihrem vorhandenen Zähler angeschlossen wird
Lesen Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen in unseren ausführlichen FAQ rund um anmeldepflichtige Geräte.
Gemäß §14a EnWG

Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen gem. §14a EnWG werden Geräte verstanden, deren Leistung wir als Netzbetreiber temporär begrenzen dürfen. Hierzu zählen private Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Wärmepumpen, Klimageräte und Speicher ab einer Leistung von 4,2 Kilowatt. Über diese netzorientierte Steuerung ist es uns möglich, unser Netz stabil zu halten und Netzausbaukosten zu minimieren. Im Gegenzug können wir niedrigere Netzentgelte berechnen. Viele Stromlieferanten geben diese reduzierten Kosten an ihre Kunden weiter.
Schauen Sie sich zu dem Thema auch unser Info-Video "Was ist netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG?" an.
Dokumentation von Steuerungsmaßnahmen
Sie möchten nachvollziehen, welche Steuerungsmaßnahmen in Ihrem Netzgebiet durchgeführt wurden? Die aktuellen Informationen stehen Ihnen auf VNBdigital zur Verfügung. Hinweis: Die Daten werden jeweils bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats veröffentlicht.
Öffnen Sie VNBdigital und wählen Sie EWE NETZ als Netzbetreiber aus.
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie bei Bedarf einen Zeitraum aus.
Anschließend sehen Sie die veröffentlichten Steuerungsmaßnahmen für das ausgewählte Netzgebiet und den gewählten Zeitraum.
Die Wirkung der netzorientierten Steuerung

Beispiel 1
Vor Durchführung der netzorientierten Steuerung hat das Gebäude einen Leistungsbezug von 13 kW. Dieser teilt sich in 11 kW für die Wallbox sowie 2 kW für den Haushaltsverbrauch (z. B. Küche oder Wäsche waschen) auf.
Die netzorientierte Steuerung wird über eine Direktsteuerung umgesetzt. Das heißt, der Wallbox steht während der Dauer der Steuerung eine netzwirksame Leistung von 4,2 kW (statt 11 kW) zur Verfügung. Der übliche Haushaltsverbrauch, ist von der Steuerung nicht betroffen.

Beispiel 2
Vor Durchführung der netzorientierten Steuerung teilt sich der Leistungsbezug des Gebäudes in 11 kW für die Wallbox sowie 2 kW für den Haushaltsverbrauch auf. Unter Berücksichtigung der PV-Anlage (3 kW) beträgt der Bezug aus dem Stromnetz 10 kW.
Die netzorientierte Steuerung wird über ein Energiemanagementsystem (EMS) umgesetzt. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die Höhe der netzwirksamen Leistung für die Wallbox wird anhand einer Formel ermittelt: Pmin, 14a = 4,2 kW + (1 – 1) x 1 x 4,2 kW = 4,2 kW. Die Leistung der Erzeugungsanlage (3 kW) kann zusätzlich der Wallbox zugeteilt werden.

Beispiel 3
Vor Durchführung der netzorientierten Steuerung teilt sich der Leistungsbezug im Gebäude in 11 kW für die Wallbox, 6 kW für die Wärmepumpe sowie 2 kW für den Haushaltsverbrauch auf. Unter Berücksichtigung der PV-Anlage (3 kW) beträgt der Bezug aus dem Stromnetz 16 kW.
Die netzorientierte Steuerung wird über ein Energiemanagementsystem (EMS) umgesetzt. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die erzeugte Leistung kann über das EMS zusätzlich der Wallbox und der Wärmepumpe zugeteilt werden. Die Höhe der netzwirksamen Leistung dieser beiden Geräte wird anhand einer Formel ermittelt: Pmin, 14a = 4,2 kW + (2 – 1) x 0,8 x 4,2 kW = 7,56 kW. Die Leistung der Erzeugungsanlage (3 kW) kann zusätzlich der Wallbox bzw. der Wärmepumpe zugeteilt werden.
• Folgende Geräte in der Niederspannung müssen an der netzorientierten Steuerung teilnehmen: Nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher).
• Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Anlagen die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, können freiwillig teilnehmen.
• Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung können Sie von verringerten Netzentgelten profitieren. Bitte klären Sie diese mit Ihrem zuständigen Lieferanten.
• Die Steuerungsmaßnahmen werden über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox durchgeführt.
Zum Download
Informationen zur Anmeldepflicht
PDF588 KBAusnahmeregelung §14a
PDF117 KBAnlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023
PDF153 KBAGB netzorientierte Steuerung gem. §14a EnWG
PDF159 KBAllgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung von gMSB-Zusatzleistungen
PDF209 KBProduktblatt Steuerungseinrichtung
PDF105 KBPreise Zusatzleistungen ab 01/2025
PDF147 KBPreise Zusatzleistungen ab 01/2026
PDF170 KBInformationen zum Einbau der Steuerungseinrichtung für §14a oder EEG Anlagen
PDF806 KBSchritt für Schritt Anleitung für Anmeldepflichtige Geräte
PDF44 KB§14a EnWG Relevanz von Speichern
PDF80 KB