Es gibt drei Arten von Wärmepumpenheizungen:
- Luftwärmepumpe, auch Luft-Wasser-Wärmepumpe genannt.
- Grundwasserwärmepumpe, auch Wasser-Wasser-Wärmepumpe genannt.
- Erdwärmepumpe, auch Solewärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe genannt.
Es gibt drei Arten von Wärmepumpenheizungen:
Die Verteilnetze in Deutschland sind bislang nur auf haushaltstypische Lasten bzw. Verbraucher ausgelegt. Dazu gehört nicht das Laden des Elektroautos.
Wenn nun aber viele Autos in ihrer Nachbarschaft gleichzeitig geladen werden, könnte das zu Netzüberlastungen und somit zu Stromausfällen führen. Haben wir als Netzbetreiber jedoch Kenntnis darüber, können wir gezielt Maßnahmen ergreifen und Überlastungen vermeiden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Regelung zur Anmeldung in der Niederspannungsanschlussverordnung aufgenommen.
Am besten laden Sie Ihr Elektrofahrzeug über eine Ladeeinrichtung (Wallbox). Der Vorteil für Sie? Es geht schneller, effizienter und vor allem sicherer als über eine normale Steckdose! Ihre normale Steckdose ist nicht für Dauerstrombelastungen ausgelegt.
Bei weiteren Fragen z. B. zu einer erforderlichen Anpassung Ihrer Installation, wenden Sie sich an den Elektroinstallateur Ihres Vertrauens - dieser unterstützt Sie gerne!
Als Faustregel gilt: Ab einer Ladeleistung von mehr als 12 Kilowatt lohnt sich ein prüfender Blick. So oder so empfehlen wir Ihnen, vorab Ihre Hausinstallation durch einen Installateur unter die Lupe nehmen zu lassen. Sicher ist sicher.
Zum 1.1.2024 ist die bereits veröffentlichte Festlegung der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die Energiewende und die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors unterstützen und den Weg zu einem schnelleren Netzanschluss ebnen. Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen dafür fernsteuerbar gemacht werden.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt.
Ja, es gibt eine Ausnahmeregelung. In folgenden Fällen müssen Sie nicht an der netzorientierten Steuerung teilnehmen:
In diesen Fällen benötigen wir folgende Bestätigung von Ihnen. Übersenden Sie uns diese einfach im Rahmen der Anmeldung oder über unser Kontaktformular.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG sind folgende Geräte:
Weitere Voraussetzungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG:
- Verpflichtende Teilnahme ab dem 1.1.2024
- Freiwillige Teilnahme bei Inbetriebnahme vor dem 1.1.2024
Nein. In den „üblichen“ Haushaltsverbrauch kann und darf EWE NETZ nicht eingreifen. Es wird lediglich die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär reduziert.
Nein, Nachspeicherheizungen sind nicht betroffen. Die bislang geltenden Regelungen haben Bestand.
Nein. EWE NETZ darf den Bezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“. D. h. es steht immer eine Mindestbezugsleistung zur Verfügung, um den Betrieb der Wärmepumpe oder das Laden des E-Autos zu gewährleisten.
Eine vollständige Abschaltung erfolgt nicht.
Die Anmeldung übernimmt der Kunde oder der Installateur mit Hilfe des Kundenmarktplatzes. Hier kann die Anmeldung online erfolgen.
Für Wärmepumpe, Wallbox und Kälteanlagen: https://hausanschluss.ewe-netz.de
Für Batteriespeicher: https://dea.ewe-netz.de
Ein zusätzlicher Zähler ist nicht zwingend erforderlich, kann aber je nach gewählter Vergütungsart für Sie interessant sein. Ist Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung über den vorhandenen Haushaltszähler angeschlossen, dann erhalten Sie eine Netzentgeltreduzierung.
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung über eine separate Messung verfügt, können Sie eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises als Vergütungsmodell wählen. Für einen separaten Zähler entstehen allerdings zusätzliche Kosten wie z. B. Messentgelt oder Grundpreis bei Ihrem Lieferanten. Sie sollten daher vorab prüfen, welche der Varianten für Sie am vorteilhaftesten ist.
Für welchen Tarif Sie einen separaten Stromzähler benötigen haben wir für Sie in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
|
Modul 1 (Standardfall) |
Modul 2 (Optional) |
Modul 2 (Optional ab 2025) |
Separater Zähler erforderlich? |
Nein |
Ja |
Nein |
Die Steuerbox ist in Ihr intelligentes Messsystem eingebunden und ist für das Schalten und Steuern zuständig. Über die Steuerbox können wir als Netzbetreiber ein Steuersignal an Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen übergeben.
Das intelligente Messsystem sowie die Steuerbox werden von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber EWE NETZ oder einem dritten Messstellenbetreiber geliefert und eingebaut.
Dies kann unmittelbar direkt nach Installation Ihrer steuerbaren Verbraucheinrichtung erfolgen, vermutlich aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie werden von uns rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt informiert.
Ob eine Steuerung Ihrer Verbrauchseinrichtungen erforderlich ist, hängt von der jeweils aktuellen Auslastungssituation in Ihrem Netzbereich ab. Diese Situation ist von einer Vielzahl von Einflussfaktoren, wie z.B. der aktuellen Anzahl angeschlossener Elektrofahrzeuge, abhängig.
Der wichtigste Vorweg: Ihr Haushaltsverbrauch bleibt „unbehelligt“. Das bedeutet, dass lediglich die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung betroffen ist. Wenn Sie beispielsweise eine steuerbarer Verbrauchseinrichtung besitzen, dann steht Ihnen eine Mindestbezugsleistung immer zur Verfügung.
Es kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
Anzahl §14a-Geräte |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
Ab 9 |
Gleichzeitigkeitsfaktor |
0,8 |
0,75 |
0,7 |
0,65 |
0,6 |
0,55 |
0,5 |
0,45 |
Die Mindestleistung errechnet sich gemäß folgender Formel:
Mindestleistung = 4,2 kW + (Anzahl der §14a-Anlagen)) - 1) x Gleichzeitigkeitsfaktor x 4,2 kW
Mindestleistung = 4,2 kW + (2 - 1) x 0,8 x 4,2 kW = 7,56 kW
Mindestleistung = 4,2 kW + (3 - 1) x 0,75 x 4,2 kW = 10,5 kW
Ja, es gibt ein reduziertes Netzentgelt und damit einen monetären Ausgleich. Die Bundesnetzagentur hat drei Module definiert:
Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 %
Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte. Dieses Modul ist erst ab 1.4.2025 ergänzend zu Modul 1 gültig.
Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Lieferanten. Dieser hat die reduzierten Entgelte transparent auf Ihrer Rechnung auszuweisen.
Bei einer gemeinsamen Verbrauchsmessung ohne separaten Zähler werden Sie nach Modul 1 und ab 1.4.2025 zusätzlich optional nach Modul 3 abgerechnet.
Mit einem separaten Zähler steht Ihnen zusätzlich auch noch das Modul 2 zur Verfügung.
Ein reduziertes Netzentgelt für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtungen erhalten Sie, sobald Sie die Anlage bei uns angemeldet haben und die Inbetriebnahme nachgewiesen haben. Zudem müssen Sie eine Vereinbarung gemäß §14a EnWG hierüber mit uns abschließen.
Modul 1: Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt
Die jährliche Reduzierung setzt sich aus 80,00 Euro (brutto) und einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie zusammen. Diese bemisst sich jeweils auf Basis des jährlichen Netznutzungsentgelts (Arbeitspreises) in der Niederspannung von EWE NETZ. Die Reduzierung wird in Summe jährlich für alle an einen Stromzähler angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährt. Dabei gilt, dass das Netzentgelt nach Abzug der Netzentgeltreduzierung nicht unter 0 € fallen darf.
Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung
Voraussetzung für das Modul 2 ist, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einem separaten Stromzähler angeschlossen ist. Der Arbeitspreis wird um 60 % reduziert. Zudem wird das Netzentgelt für den Grundpreis auf 0 Euro gesetzt.
Für die Beanspruchung der Netzentgeltreduzierung gemäß dieses Moduls kontaktieren Sie bitte Ihren Stromlieferanten. Ihr Stromlieferant kümmert sich dann um alles Weitere.
Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (voraussichtlich ab 2025)
Dieses Modul kann erst ab 2025 ausschließlich ergänzend zu Modul 1 genutzt werden.
Für dieses Modul wird EWE NETZ Zeitfenster veröffentlichen in denen drei unterschiedliche Tarifstufen (Arbeitspreise) pro Tag, also der Niederlast-, der Standardlast- und der Hochlasttarif, gelten werden. Der Tag wird somit in drei „Lastphasen“ unterteilt.
Es ist zwischen Anlagen mit und ohne Vereinbarung zur Steuerung zu unterscheiden:
Nein, das übernehmen wir im Rahmen der sogenannten Marktkommunikation für das Modul 1. Stimmen Sie sich aber gerne mit Ihrem Lieferanten über die Auszahlung der reduzierten Netznutzungsentgelte ab. Für das Modul 2 sprechen Sie Ihren Lieferanten an.
Für die Fernsteuerbarkeit Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung benötigen Sie ein intelligentes Messsytem und eine Steuerbox. Bitte beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der Geräte.