Aus Einspeisemanagement wird Redispatch 2.0

Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es inhaltlich keine Unterscheidung mehr zwischen den Begriffen "Redispatch" und "Einspeisemanagement". In § 13a und § 14 EnWG ist geregelt, dass sie fortan beide in einem Begriff zusammengefasst sind: "Redispatch 2.0".
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Aktuelles aus dem Redispatch

Der Start des Bilanzierungsmodells „Planwertmodell“ kann trotz des kürzlich veröffentlichten Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0 vom BDEW ausschließlich bei vollständig gestartetem, bilanziellem Ausgleich erfolgen. Demnach können wir das Einführungsszenario zum Planwertmodell bis auf Weiteres leider nicht anbieten.
Zum weiteren Zeitplan und Startzeitpunkt für den bilanziellen Ausgleich stehen wir in intensivem Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Natürlich erhalten Sie sofort Bescheid, wenn wir Neuigkeiten haben – so wie bisher auch. 

Hinweis zum Start in den bilanziellen Ausgleich

Nach erfolgreichem Abschluss umfangreicher Tests hätte die Mitteilung erfolgen sollen, dass EWE NETZ zum 1. Juni 2022 in die Zielprozesse zum bilanziellen Ausgleich eintritt. Das ist nicht möglich, da EWE NETZ im Sinne der Mitteilung Nr. 9 der Bundesnetzagentur als relevanter VNB eingestuft wurde. Daher ist es erforderlich, dass Bilanzkreisverantwortliche die durch Redispatch 2.0 entstandenen Bilanzkreisungleichgewichte in unserem Netz auch nach dem 1. Juni 2022 weiter ausgleichen. Das offizielle Statement der Bundesnetzagentur können Sie unter Bundesnetzagentur - Beschlusskammern - Beschlusskammer 6  einsehen. Einen aktuellen BDEW-Newsbeitrag zum Status und der Perspektive des Redispatch 2.0 finden Sie außerdem hier: Redispatch 2.0: Optimierung und Weiterentwicklung der Prozesse erforderlich | BDEW.

Für welche Anlagen ist der Redispatch 2.0 verpflichtend?

  • Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab einer Leistung von 100 kW. Das beinhaltet auch Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
  • Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung unter 100 kW, wenn diese bereits heute durch uns als Netzbetreiber gesteuert werden können.
Übersicht Redispatch Teilnahme

Neuanmeldung und Prozessablauf Redispatch 2.0

  • Am schnellsten können Sie Ihre Erzeugungsanlage über unser Einspeiser – Anmeldportal registrieren. Dort sehen Sie auch jederzeit online den aktuellen Status Ihrer Anmeldung.
  • Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihre Einspeisezusage bzw. das Angebot für Ihren neuen Netzanschluss zu Ihnen.

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