Für welche Anlagen ist Redispatch 2.0 verpflichtend?
- Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab
einer Leistung von 100 kW. Das beinhaltet auch Anlagen, die Strom aus
erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
- Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit
einer Leistung unter 100 kW, wenn diese bereits heute durch uns als
Netzbetreiber gesteuert werden können.