Wichtige Information

Vielleicht erhalten Sie noch Geld von uns?

Wir haben unsere abgeschlossenen Einspeisemanagement-Einsätze aktualisiert.
Grund dafür ist das BGH-Urteil vom 11. Februar 2020 (Az. XIII ZR 27/19). Neu ist, dass nun auch Einsätze wegen Netzausbau, Wartungs- oder Reparaturarbeiten entschädigungspflichtig sein können.

Für Sie heißt das: Sie erhalten möglicherweise noch Geld von uns. Bitte prüfen Sie daher Ihren Anspruch, damit wir diesen ausgleichen können. Zum leichterenÜberblick haben wir die entsprechenden Einsätze mit einem (*) in der Spalte "Ursache" gekennzeichnet.

Wichtig für Ihre Rechnung an uns: Bei manchen Einsätzen haben wir nur die Leistung einzelner Anlagen reduziert. In einigen Fällen reicht das, um den Engpass in unserem Netz zu beheben. Bitte werfen Sie daher auch einen Blick auf Ihre Lastgangdaten, ob Ihre Anlage wirklich von dem Einsatz betroffen war.

Und wundern Sie sich bitte nicht, dass in der Übersicht auch einige Einsätze wegen Wartungsarbeiten als „nicht entschädigungspflichtig“ erscheinen. Bei diesen mussten wir das Umspannwerk komplett vom Netz trennen – also alle angeschlossenen Erzeugungsanlagen spannungsfrei schalten. Diese Fälle sind laut BGH-Urteil auch weiterhin nicht entschädigungspflichtig.

Aktuelle Informationen zum Engpassmanagement

Zum 1. Oktober 2021 ist das Einspeisemanagement durch das
Redispatch 2.0 abgelöst worden. Die Maßnahmen  zum Engpassmanagement
finden Sie auf unserer Internetseite unter Redispatch 2.0. 



Die abgeschlossenen Maßnahmen zum Einspeisemanagement bis zum 30. September
2021 sind weiterhin in den Archiven der abgeschlossen Maßnahmen zu finden. Im
Rahmen der Verjährungsregelung sind diese Maßnahmen entschädigungsfähig. 

Auch Energie benötigt Management

Unsere Stromnetze sind darauf ausgelegt, erzeugten Strom aus Windparks, Photovoltaikanlagen und Co. jederzeit aufzunehmen. Dafür bauen wir das Netz stetig aus - jedoch wächst zeitgleich auch die Zahl der Erzeugungsanlagen schnell an. Immer mehr Kunden speisen erneuerbare Energie in das Netz ein, so dass an besonders wind- oder sonnenreichen Tagen manchmal zu viel Strom ins Netz drängt. Um in solchen Fällen die Netzsicherheit zu gewährleisten, ist ein Management bzw. eine Reduzierung der Einspeisung nötig.

Wie läuft das Einspeisemanagement ab?

Für das Einspeisemanagement gibt es einen klaren, gesetzlichen geregelten Plan – der folgende Schritte vorsieht:

 

  • Zunächst wird die Einspeisung aus Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt geregelt, die Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen.
  • Genügt dieser Schritt nicht, um die Netzsicherheit zu garantieren, wird die Einspeisung aus allen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt geregelt.

Ihre Entschädigung

Eine vorübergehende Einspeisereduzierung darf nicht zu Ihren Lasten gehen. Daher erstatten wir Ihnen gemäß EEG bzw. KWKG die Vergütung für den Strom, den Sie im Zuge des Einspeisemanagements nicht ins Netz einspeisen konnten. Dabei ist irrelevant, ob diese Maßnahme durch uns oder einen vorgelagerten Netzbetreiber veranlasst wurde.
So erhalten Sie die Entschädigung:

Schicken Sie einfach eine Rechnung an Einspeisemanagement@ewe-netz.de. Sie sollte so gestellt werden, dass alle Maßnahmen eines Zeitraums – z. B. eines Quartals – abgedeckt werden. Allgemeine Informationen zum Berechnungsverfahren und der Höhe Ihrer Entschädigung erhalten Sie im aktuellen Leitfaden der Bundesnetzagentur.

 

Vorbehalt:

Aus den obigen Darstellungen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWKG vorliegen. EWE NETZ behält sich weiterhin vor, Änderungen und Ergänzungen aufgrund eines neuen Kenntnisstandes vorzunehmen. Außerdem kann bei unzutreffenden Angaben im Rahmen der Rechnungslegung an die EWE NETZ GmbH eine verzinsliche Rückforderung gezahlter Entschädigungen gestellt werden, insbesondere bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Auch ist die Prüfung der Entschädigungshöhe durch einen unabhängigen fachkundigen Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) möglich.

 

Lastgangdaten für Einspeiser

Region

Engpass

Maßnahmen zur Engpassbeseitigung

Umsetzung bis

UW Jever T121 Ertüchtigung des Umspannwerks August 2025
UW Visbek T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2025
UW Garrel T122 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2025
UW Wildeshausen  T122 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2025
UW Lilienthal  T122 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2026
 UW Lilienthal  T121  Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2026
 UW Jesteburg T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2026
 UW Esterwegen T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2028

Am Umspannwerk Jever besteht ein Engpass im Bereich T121. Zur Beseitigung dieses Engpasses ist eine Ertüchtigung des Umspannwerks vorgesehen, die bis August 2025 umgesetzt werden soll.

Am Umspannwerk Visbek liegt ebenfalls ein Engpass im Bereich T121 vor. Auch hier ist eine Ertüchtigung des Umspannwerks geplant, mit einer Umsetzung bis Dezember 2025.

Das Umspannwerk Garrel weist einen Engpass im Bereich T122 auf. Die Ertüchtigung des Umspannwerks soll bis Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Für das Umspannwerk Wildeshausen ist im Bereich T122 eine Ertüchtigung des Umspannwerks vorgesehen, die ebenfalls bis Dezember 2025 umgesetzt werden soll.

Am Umspannwerk Lilienthal bestehen Engpässe sowohl im Bereich T122 als auch im Bereich T121. In beiden Fällen ist eine Ertüchtigung des Umspannwerks geplant, jeweils mit einer Umsetzung bis Dezember 2026.

Auch am Umspannwerk Jesteburg liegt ein Engpass im Bereich T121 vor. Die Ertüchtigung des Umspannwerks ist hier für eine Umsetzung bis Dezember 2026 vorgesehen.

Schließlich betrifft das Umspannwerk Esterwegen ein Engpass im Bereich T121. Die geplante Ertüchtigung des Umspannwerks soll bis Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Die Abkürzung „UW“ steht für „Umspannwerk“. Das ist der Ort, an dem unsere Transformatoren 110 kV Hochspannung in 20 kV Mittelspannung umwandeln. In manchen Umspannwerken sind diese Transformatoren nicht mehr stark genug, weswegen wir sie erneuern oder ihre Anzahl erhöhen.

Spitzenkappung

Bis zum Jahr 2016 mussten Stromnetze für jede erdenkliche Situation ausgelegt sein. Diese Vorgabe wurde durch die „dynamische Spitzenkappung“ relativiert. Damit der Ausbau wirtschaftlich bleibt, dürfen wir seitdem in unserer Netzplanung seltene Leistungsspitzen kappen und dabei die Jahresenergie von Erzeugungsanlagen um bis zu drei Prozent reduzieren. Natürlich erstatten wir Anlagenbetreibern auch in diesem Fall den Ausfall.

Hier nutzen wir aktuell die Möglichkeit zur Spitzenkappung:

Region  Engpass  Umsetzung seit
 
UW Sögel
 T121  01.09.2018  
UW Emden West
 T122  01.09.2018  
UW Nordenham  T121  03.05.2019  
UW Emden Borssum
 T122  11.12.2019  
UW Holdorf
 T121  30.01.2020  
UW Ramsloh  T121  07.05.2021  
UW Leherheide  T122  01.08.2022  
In verschiedenen Regionen wird zur Engpassbewältigung die Maßnahme der Spitzenkappung durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt jeweils ab dem angegebenen Datum:

In der Region des Umspannwerks Sögel wird zur Entlastung des Engpasses T121 seit dem 01.09.2018 eine Spitzenkappung durchgeführt.

Auch im Bereich des Umspannwerks Emden West erfolgt seit dem 01.09.2018 eine Spitzenkappung zur Bewältigung des Engpasses T122.

Am Umspannwerk Nordenham wird seit dem 03.05.2019 eine Spitzenkappung zur Entlastung des Engpasses T121 umgesetzt.

Im Bereich des Umspannwerks Emden Borssum wird der Engpass T122 seit dem 11.12.2019 durch eine Spitzenkappung adressiert.

Für das Umspannwerk Holdorf wurde die Maßnahme zur Spitzenkappung im Zusammenhang mit dem Engpass T121 am 30.01.2020 eingeführt.

Am Umspannwerk Ramsloh wird der Engpass T121 seit dem 07.05.2021 durch Spitzenkappung reduziert.

Schließlich wird im Bereich des Umspannwerks Leherheide seit dem 01.08.2022 eine Spitzenkappung zur Entlastung des Engpasses T122 durchgeführt.