Für Ihre Erzeugungsanlage ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie beispielsweise EEG und KWK-G ein Erzeugungszähler notwendig, wenn:
- Ihre Photovoltaik-Anlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2011 in Betrieb genommen wurde und Sie eine Vergütung für Ihre Eigenversorgung erhalten.
- Ihre Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung größer 10 kW und einer Inbetriebnahme zwischen dem 01.04.2012 und dem 31.07.2014 unter das Marktintegrationsmodell fällt. Außerdem wichtig: Kombinieren Sie eine Photovoltaik-Anlage, die unter das Marktintegrationsmodell fällt, mit weiteren Erzeugungsanlagen in Überschusseinspeisung, die nicht unter das Marktintegrationsmodell fallen, ist ein zusätzlicher Abgrenzungszähler zwischen den Erzeugungsanlagen erforderlich (siehe Messkonzept Kaskadenschaltung).
- Ihre Erzeugungsanlage EEG-umlagepflichtig ist. Ihre Erzeugungsanlage fällt unter die EEG-Umlagepflicht, wenn:
- Sie eine KWK- oder konventionelle Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung (Eigenversorgung) betreiben und die installierte Leistung Ihrer Erzeugungsanlage größer 10 kW oder Ihre Eigenversorgungsmenge größer 10.000 kWh/a ist,
- Sie eine EEG-Anlage in Überschusseinspeisung (Eigenversorgung) betreiben und die installierte Leistung Ihrer Erzeugungsanlage größer 30 kW ist,
- bei einer Überschusseinspeisung zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Letztverbraucher keine Personenidentität besteht (Drittbelieferung),
- die oben genannten Aspekte auf Ihre Erzeugungsanlage nicht zutreffen und diese vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurde und Sie die Betriebsweise nach dem 01.08.2014 von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung ändern oder einen Betreiberwechsel durchführen.
- Sie eine KWK-Anlage mit einer installierten Leistung größer 2 kW betreiben und den KWK-Zuschlag für die erzeugte Energie in Anspruch nehmen.
Sie möchten auf jeden Fall einen eigenen Zähler für Ihre Erzeugungsanlage nutzen? Sie möchten erfahren, welche Art von Zähler Sie erhalten? Gerne – sprechen Sie uns dazu einfach an.
Für die gesetzeskonforme Abrechnung und Bilanzierung Ihrer Erzeugungsanlage ist je nach eingesetzter Messtechnik und den rechtlichen Anforderungen ein bestimmtes Messverfahren anzuwenden: