Aktuelle Hinweise

Stilllegungskosten

Nach dem Abschluss der Stilllegung werden wir Ihnen eine Rechnung zusenden. Sie brauchen den Rechnungsbetrag aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens bis zur rechtlichen Klärung nicht zu zahlen.
Sollte der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen, werden wir die Rechnung stornieren. Entscheidet der BGH, dass die Kosten verursachungsgerecht abgerechnet werden dürfen, dann werden wir Sie an den noch offenen Betrag unaufgefordert erinnern.

Neubaugebiete ab 2023

Ab 2023 werden wir im Grundsatz auf strombasierte Lösungen in Neubaugebieten setzen, außer die Planung einer Gas-Erschließung ist bereits fortgeschritten. Spätestens ab 2025 ist davon auszugehen, dass in Neubaugebieten vorwiegend strombasierte Lösungen eingesetzt werden. Die Erdgas-Hausanschlüsse müssen bis Ende 2024 hergestellt sein. Haben Sie weitere Fragen? Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

 

 

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