Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde bundesweit die Grundlage für eine flächendeckende KWP geschaffen. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Ergänzend sind die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. In Niedersachsen sieht das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) für die Wärmeversorgung das Zieljahr 2040 vor. Für Kommunen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelten ergänzende landesrechtliche Regelungen und Verfahrensvorgaben.

Die KWP ist ein strategisches, technologieoffenes und unabhängiges Planungsinstrument. Sie bildet die heutige Wärmeversorgung ab, untersucht lokale Potenziale und zeigt mögliche Entwicklungspfade für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung auf. Betrachtet werden unter anderem die Eignung von Gebieten für Wärmenetze, erneuerbare Wärmequellen, unvermeidbare Abwärme und dezentrale Versorgungslösungen. Der Wärmeplan schafft damit eine fachliche Grundlage für kommunalpolitische Entscheidungen, ersetzt jedoch keine nachgelagerte technische Planung oder Investitionsentscheidung.

Je nach Größe, Ausgangssituation und Versorgungsstruktur einer Kommune können unterschiedliche Verfahren in Betracht kommen. §14 WPG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Wärmeplanung für Teilgebiete, die sich voraussichtlich nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen. §22 WPG eröffnet den Ländern die Möglichkeit, für kleinere Kommunen vereinfachte Verfahren vorzusehen. Mit der geplanten Novelle des Wärmeplanungsgesetzes soll für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnendn die freiwillige und deutlich vereinfachte „kleine Wärmeplanung“ eingeführt werden. Das Verfahren befindet sich nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2026 weiterhin im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht in Kraft getreten.

EWE NETZ begleitet Kommunen mit einem ganzheitlichen Leistungspaket durch den gesamten Prozess der KWP. Dazu gehören die Erhebung und Aufbereitung der erforderlichen Daten, die Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung und Bewertung von Zielszenarien sowie die Ableitung einer Umsetzungsstrategie. Projektsteuerung, Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit sind dabei feste Bestandteile der Leistung.

Seit 2022 ist die KWP als eigenständiger Aufgabenbereich der EWE NETZ etabliert. Ein interdisziplinär aufgestelltes Team bündelt Kompetenzen aus Datenanalyse, Energiesystemplanung, Infrastruktur, Methodik, Projektsteuerung und kommunaler Kommunikation. Jedes Projekt wird durch ein fachlich abgestimmtes Projektteam bearbeitet. Bei fachlichen oder strategischen Fragestellungen werden projektabhängig weitere Fachpersonen hinzugezogen.

Für die Öffentlichkeitsarbeit greift EWE NETZ auf die Kommunikationskompetenz innerhalb des Konzerns zurück. Die Kommunen werden unter anderem bei der Erstellung von Pressetexten, Website-Inhalten und Beiträgen für soziale Medien unterstützt.

EWE NETZ verbindet Kenntnisse der regionalen Energie- und Infrastrukturen im eigenen Netzgebiet mit einem Digitalen Zwilling für die KWP. Darin werden räumliche, energetische und infrastrukturelle Daten zusammengeführt und ausgewertet. Auf dieser Grundlage lassen sich Wärmebedarfe, Versorgungssituationen und lokale Potenziale räumlich darstellen sowie unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten untersuchen.

Mit Stand Juli 2026 verfügt EWE NETZ über Erfahrung aus mehr als 80 Projekten der KWP. Davon sind mehr als 60 Projekte abgeschlossen oder befinden sich in der abschließenden Bearbeitungsphase. Die daraus gewonnenen Erfahrungen fließen in standardisierte Abläufe, die fachliche Bearbeitung und die Zusammenarbeit mit den Kommunen ein.

Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare und zukunftsorientierte strategische Planungsgrundlage. Sie unterstützt kommunale Entscheidungen und dient als Ausgangspunkt für vertiefende Untersuchungen, konkrete Folgeprojekte und spätere Investitionsentscheidungen auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

Unser Lösungsweg zur Wärmeplanung im Detail

1. Eignungsprüfung

Zu Beginn der Wärmeplanung prüfen wir das beplante Gebiet auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Grundlage hierfür sind insbesondere bestehende Infrastrukturen, Siedlungsstruktur, Wärmebedarf sowie mögliche Potenziale für erneuerbare Wärme oder unvermeidbare Abwärme.

Die Ergebnisse der Eignungsprüfung schaffen frühzeitig Orientierung: Teilgebiete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung geeignet sind, können vorläufig als Gebiete für eine dezentrale Wärmeversorgung eingeordnet werden. Dadurch wird der weitere Planungsprozess zielgerichtet und an den Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet.

 

2. Bestandsanalyse

Im Rahmen der Bestandsanalyse erfassen und bewerten wir die heutige Wärmeversorgung im Projektgebiet. Dazu gehören insbesondere der aktuelle Wärmebedarf bzw. Wärmeverbrauch, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen sowie die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturen.

So entsteht auf Grundlage der verfügbaren Daten ein umfassendes Bild der heutigen Wärmeversorgung. Es zeigt, wie die Versorgung vor Ort strukturiert ist und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Die Bestandsanalyse bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsschritte.

 

3. Potenzialanalyse

Aufbauend auf der Bestandsanalyse untersuchen wir, welche Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Kommune vorhanden sind. Dabei betrachten wir räumlich differenziert Potenziale für erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, zentrale Wärmespeicherung sowie Möglichkeiten zur Reduzierung des Wärmebedarfs.

Dabei berücksichtigen wir technische, wirtschaftliche, rechtliche und räumliche Rahmenbedingungen. So entsteht eine realistische Einschätzung, welche lokalen Potenziale grundsätzlich für die künftige Wärmeversorgung infrage kommen.

 

4. Zielszenario und Wärmeversorgungsgebiete

Auf Grundlage der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln wir ein Zielszenario für die künftige Wärmeversorgung. Dieses beschreibt, wie sich Wärmebedarf, Versorgungsstruktur und Energieinfrastrukturen langfristig entwickeln können, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

Darauf aufbauend werden voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeordnet und geeignete Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr dargestellt. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Realisierungsrisiken und Treibhausgasemissionen. Die Gebietseinteilung ist eine planerische Orientierung und stellt keine verbindliche Ausbau- oder Versorgungszusage dar.

 

5. Umsetzungsstrategie

Zum Abschluss entwickeln wir eine Umsetzungsstrategie. Sie bündelt konkrete Maßnahmen und zeigt, welche Schritte im Gemeindegebiet zur Erreichung des Zielszenarios beitragen können.

Die Umsetzungsstrategie dient der Kommune als praxisorientierter Fahrplan für die Wärmewende vor Ort. Sie unterstützt Verwaltung, Politik und weitere Akteursgruppen dabei, Maßnahmen zu priorisieren, Verantwortlichkeiten zu klären und die nächsten Schritte vorzubereiten.

 

6. Projektbegleitung und Dokumentation

Während der gesamten Wärmeplanung begleitet ein interdisziplinäres Projektteam die Kommune. Es besteht aus einer Projektleitung sowie Fachpersonen für die methodische Bearbeitung und Datenverarbeitung. Ein gemeinsames Steuerungsteam aus den verantwortlichen Stellen der Kommune und unserer Projektleitung koordiniert das Projekt, überprüft die vereinbarten Meilensteine und stimmt zentrale Arbeitsschritte sowie Zwischenergebnisse ab.

Absprachen und Ergebnisse werden während des gesamten Projekts fortlaufend dokumentiert. Unser Projektteam erstellt die Unterlagen für relevante Präsentations- und Abstimmungstermine. Bei Bedarf erarbeiten wir außerdem individuelle Texte für die Website der Kommune oder das Amtsblatt. Abschließend führen wir die Ergebnisse einschließlich der methodischen Grundlagen und kartografischen Darstellungen in einem Fachgutachten zusammen. Dieses dokumentiert die KWP nachvollziehbar und bildet die Grundlage für den Wärmeplan.

Der Digitale Zwilling - Herzstück der Wärmeplanung

  • Räumliche Verteilung der Wirtschaftssektoren mit entsprechender farblicher Kennzeichnung (Darstellung im Softwaremodul „Wärmeplanung“ der greenventory GmbH).

  • Räumliche Verteilung der Baualtersklassen der Gebäude als wesentliche Grundlage für die Planung potenzieller Sanierungsmaßnahmen zur Dekarbonisierung (Darstellung im Softwaremodul „Wärmeplanung“ der greenventory GmbH).

  • Räumliche Verteilung der Wärmebedarfsdichten als Grundlage für die Identifikation potenzieller Eignungsgebiete für Wärmenetze (Darstellung im Softwaremodul „Wärmeplanung“ der greenventory GmbH).

  • Räumliche Darstellung der Beheizungsstruktur anhand der in den Gebäuden eingesetzten Energieträger als Grundlage für weiterführende Planungen (Darstellung im Softwaremodul „Wärmeplanung“ der greenventory GmbH).

  • Räumliche Darstellung der bestehenden Photovoltaikpotenziale auf Dachflächen als Grundlage für weiterführende Dekarbonisierungsmaßnahmen (Darstellung im Softwaremodul „Wärmeplanung“ der greenventory GmbH).

  • Aufbauend auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse in der kommunalen Wärmeplanung kann eine optional buchbare Detailanalyse erstellt werden. Diese ermöglicht eine gezielte Ansprache privater und gewerblicher Personen mit Gebäudeeigentum und unterstützt die Aktivierung konkreter Maßnahmen zur Energiewende (Darstellung im Softwaremodul „solarfind“ der greenventory GmbH; https://solarfind.de).

Die Schlüsselelemente

FAQ – Kommunale Wärmeplanung

Was ist eine kommunale Wärmeplanung? (KWP)

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Instrument zur langfristigen Entwicklung der örtlichen Wärmeversorgung. Sie erfasst den heutigen Wärmebedarf und die vorhandenen Infrastrukturen, bewertet nutzbare Potenziale und entwickelt daraus ein räumlich differenziertes Zielbild für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.
Das Ergebnis des Planungsprozesses ist der Wärmeplan. Der Wärmeplan enthält eine Gebietseinteilung, aus der hervorgeht, welche Versorgungsart für die jeweiligen Teilgebiete künftig voraussichtlich am besten geeignet ist, etwa Wärmenetze oder dezentrale Lösungen. Zudem enthält der Wärmeplan gemeinsam mit der Kommune entwickelte und definierte Maßnahmen, die zur Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2045 umgesetzt werden sollen. Der Wärmeplan gibt damit Orientierung, nimmt jedoch weder die technische Detailplanung noch konkrete Investitionsentscheidungen vorweg.

Warum ist Wärmeplanung wichtig?

Die Umstellung der Wärmeversorgung erfordert langfristige Entscheidungen zu Gebäuden, Erzeugungsanlagen und Netzinfrastrukturen. Die Wärmeplanung schafft dafür eine gemeinsame und räumlich differenzierte Datengrundlage. Sie macht sichtbar, wo gemeinschaftliche Versorgungslösungen grundsätzlich sinnvoll sein können und wo voraussichtlich dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen. Dadurch verbessert sie die Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen, Infrastrukturbetreiber, Unternehmen und Gebäudeeigentümer.

Wie unterstützt die Wärmeplanung die Umstellung auf erneuerbare Energien?

Die Wärmeplanung untersucht systematisch, welche erneuerbaren Wärmequellen und unvermeidbaren Abwärmepotenziale vor Ort technisch grundsätzlich nutzbar sind. Betrachtet werden beispielsweise Umweltwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse sowie Abwärme aus Industrie, Gewerbe oder Abwasser. Die räumliche Zuordnung von Wärmebedarf, Potenzialen und vorhandenen Infrastrukturen zeigt, welche Versorgungsoptionen in den einzelnen Teilgebieten vertieft geprüft werden sollten.

Wer ist zur Wärmeplanung verpflichtet?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Bundesländer, eine flächendeckende Wärmeplanung sicherzustellen. Die Länder legen fest, welche Stellen die Wärmeplanung vor Ort durchführen. In der Regel sind das Städte, Gemeinden oder andere planungsverantwortliche Stellen.
Nach Bundesrecht müssen Wärmepläne grundsätzlich für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnenden gilt grundsätzlich der 30. Juni 2028. Je nach Bundesland können zusätzliche oder abweichende Vorgaben gelten.

Wie wird die Wärmeplanung beauftragt?

Die planungsverantwortliche Stelle kann den Wärmeplan mit eigenen Ressourcen erarbeiten oder geeignete Fachunternehmen einbinden. Umfang und Zuschnitt der Beauftragung richten sich insbesondere nach den verfügbaren personellen und fachlichen Kapazitäten, der Komplexität des Projektgebiets sowie den vergaberechtlichen Anforderungen. Die fachliche Steuerung und die Verantwortung für das Verfahren verbleiben bei der planungsverantwortlichen Stelle.

Für Kommunen: Welche Verfahren sind möglich?

Umfang und Ablauf richten sich nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem jeweils geltenden Landesrecht. Neben dem regulären Verfahren können für bestimmte Teilgebiete verkürzte Planungsschritte, für kleinere Projektgebiete landesrechtlich ausgestaltete vereinfachte Verfahren oder eine gemeinsame Planung mehrerer Kommunen infrage kommen.

Reguläres Verfahren
- Vollständige Bearbeitung der gesetzlich vorgesehenen Schritte von der Eignungsprüfung bis zur Umsetzungsstrategie
- Geeignet für Projektgebiete mit unterschiedlichen Siedlungsstrukturen, vorhandenen Netzinfrastrukturen oder relevanten Wärme- und Abwärmepotenzialen
- Ergebnis ist ein strategischer Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung

Verkürzte Wärmeplanung Bearbeitung einzelner Teilgebiete
- Grundlage ist die Eignungsprüfung nach § 14 WPG.
- Für Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen, können nach Maßgabe des WPG weitere Planungsschritte entfallen.
- Die fachlich zu begründende Einordnung betrifft einzelne Teilgebiete und nicht automatisch das gesamte Projektgebiet.

Vereinfachtes Verfahren für kleinere Kommunen
- Das WPG ermöglicht den Ländern, für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnenden ein vereinfachtes Verfahren vorzusehen.
- Ob und in welcher Form dieses Verfahren angewendet wird, bestimmt das jeweilige Landesrecht.
- Die wesentlichen fachlichen Aussagen des Wärmeplans müssen weiterhin belastbar und nachvollziehbar sein.

Geplante kleine Wärmeplanung nach der WPG-Novelle
- Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes sieht für Projektgebiete mit bis zu 15.000 Einwohnenden die kleine Wärmeplanung als zusätzliche Verfahrensoption vor.
- Der Ansatz ist auf kleinere, strukturell überwiegend dezentral versorgte Projektgebiete ausgerichtet und soll den Untersuchungsumfang gegenüber der regulären Wärmeplanung reduzieren.
- Nach dem derzeitigen Entwurfsstand soll das Projektgebiet grundsätzlich als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für eine netzgebundene Versorgung, sollen die betreffenden Bereiche als Prüfgebiete ausgewiesen und vertieft untersucht werden.
- Die geplante kleine Wärmeplanung ist weder mit der verkürzten Bearbeitung einzelner Teilgebiete nach § 14 WPG noch mit dem geltenden, landesrechtlich auszugestaltenden vereinfachten Verfahren nach § 22 WPG gleichzusetzen.
- Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, handelt es sich nicht um geltendes Recht. Anwendungsbereich, Verfahrensanforderungen und endgültige Ausgestaltung können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Interkommunale Wärmeplanung im Konvoi
- Mehrere Kommunen können Datenerhebung, Ausschreibung und Projektsteuerung gemeinsam organisieren, sofern Zuständigkeiten und landesrechtliche Vorgaben dies zulassen.
- Eine gemeinsame Bearbeitung ist insbesondere bei räumlichen, infrastrukturellen oder organisatorischen Verflechtungen zweckmäßig.
- Die Verantwortung der jeweils planungsverantwortlichen Stelle muss eindeutig geregelt bleiben.

Was sind die zentralen Inhalte eines Wärmeplans?

Der Wärmeplan umfasst die Eignungsprüfung, die Bestands- und Potenzialanalyse, ein Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie eine Umsetzungsstrategie. Er dokumentiert die wesentlichen Annahmen und Ergebnisse und macht damit nachvollziehbar, wie das langfristige Zielbild für die örtliche Wärmeversorgung hergeleitet wurde.
Nach dem WPG soll die Wärmeversorgung spätestens bis 2045 treibhausgasneutral sein. Abweichende oder ambitioniertere Zieljahre können sich aus dem jeweils geltenden Landesrecht ergeben.

Welche Daten werden benötigt?

- Wärmebedarfe, Energieverbräuche und eingesetzte Energieträger
- Gebäude-, Nutzungs- und Siedlungsstrukturen
- Vorhandene Erzeugungsanlagen sowie Gas-, Strom- und Wärmenetzinfrastrukturen
- Demografische, städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven
- Potenziale für Energieeinsparung, erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme

Wie werden Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet?

Für die Wärmeplanung werden unter anderem Gebäude-, Verbrauchs-, Infrastruktur- und Potenzialdaten zusammengeführt. Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer gesetzlichen Grundlage, zweckgebunden und unter Beachtung der Datenschutzvorgaben verarbeitet werden. Veröffentlichte Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder individuelle Verbrauchsdaten möglich sind.

Wer erstellt den Wärmeplan?

Die planungsverantwortliche Stelle steuert den Prozess und verantwortet den Wärmeplan nach den geltenden Vorgaben. Externe Fachbüros, Stadtwerke, Energieagenturen oder Energieversorgungsunternehmen können insbesondere bei der Datenerhebung, der fachlichen Bewertung, der Szenarienentwicklung und der Erstellung des Wärmeplans unterstützen.

Welche Technologien spielen eine Rolle?

- Dezentrale und netzgebundene Wärmepumpensysteme
- Solarthermie sowie oberflächennahe und tiefe Geothermie
- Nutzung unvermeidbarer Abwärme, beispielsweise aus Industrie, Gewerbe oder Abwasser
- Biomasse in nachhaltig verfügbaren und technisch geeigneten Anwendungsfällen
- Neu-, Ausbau und Transformation von Wärmenetzen einschließlich Wärmespeichern
- Power-to-Heat zur Einbindung erneuerbaren Stroms in die Wärmeversorgung

Was bringt kommunale Wärmeplanung den Einwohnenden?

- Frühzeitige Orientierung zu den voraussichtlichen Versorgungsoptionen im jeweiligen Gebiet
- Bessere Einordnung langfristiger Entscheidungen zu Heizung, Gebäude und Infrastruktur
- Höhere Transparenz über kommunale Planungen und mögliche Entwicklungspfade
- Eine belastbarere Grundlage für nachgelagerte technische Prüfungen und Investitionsentscheidungen

Welche rechtliche Bedeutung hat der Wärmeplan für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer?

Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er zeigt, welche Versorgungsoptionen an einem Standort künftig voraussichtlich geeignet oder verfügbar sein könnten, schreibt einzelnen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern jedoch grundsätzlich keine bestimmte Heizungsart vor. Unmittelbare Pflichten können sich nur aus den jeweils geltenden Gesetzen oder aus gesonderten, rechtlich wirksamen Festlegungen ergeben. Der Wärmeplan allein ist nicht mit einer Gebietsausweisung nach dem Gebäudeenergiegesetz gleichzusetzen.

Wie können Einwohnende und lokale Beteiligte mitwirken?

Die Beteiligung richtet sich nach den örtlichen Anforderungen und dem jeweiligen Verfahrensstand. Einbezogen werden insbesondere Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Fachbehörden und die Öffentlichkeit. Geeignete Formate sind unter anderem Fachgespräche, Workshops, Informationsveranstaltungen und digitale Beteiligungsangebote. Ziel ist es, lokales Wissen strukturiert in die Planung einzubeziehen, Annahmen zu überprüfen und die Voraussetzungen für die spätere Umsetzung frühzeitig zu klären.

Wie wird die Planung finanziert?

Wie die verpflichtende Wärmeplanung finanziert wird, richtet sich insbesondere nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Davon zu unterscheiden sind Förderprogramme für nachgelagerte Machbarkeitsstudien, Transformationspläne oder Investitionen. Ob Fördermittel verfügbar sind, hängt vom Vorhaben, vom Zeitpunkt der Antragstellung und von den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.

Was folgt auf den beschlossenen Wärmeplan?

An die Wärmeplanung schließen sich, abhängig von den Ergebnissen, vertiefende Untersuchungen und konkrete Projekte an. Dazu können Machbarkeitsstudien, Quartierskonzepte, Wärmenetzplanungen, Sanierungsstrategien oder Infrastrukturvorhaben gehören. Verantwortlich sind je nach Maßnahme beispielsweise Kommune, Netzbetreiber, Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Gebäudeeigentümer oder Investoren. Eine Umsetzung setzt stets eine gesonderte Prüfung der technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Genehmigungsfähigkeit voraus.

Wie wird der Wärmeplan fortgeschrieben?

Der Wärmeplan ist nach dem WPG spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Dabei werden insbesondere veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Entwicklungen, Bedarfe, Energieinfrastrukturen und der Stand der Umsetzung berücksichtigt.

Welche fachlichen Herausforderungen sind zu berücksichtigen?

- Daten aus unterschiedlichen Quellen müssen zusammengeführt, plausibilisiert und räumlich konsistent ausgewertet werden.
- Annahmen zu Bedarfsentwicklung, Potenzialen und Infrastruktur müssen transparent dokumentiert werden.
- Strategische Gebietsaussagen sind von nachgelagerten Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen abzugrenzen.
- Planungen verschiedener Akteure und Infrastrukturbereiche müssen aufeinander abgestimmt werden.
- Rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich während des langfristigen Umsetzungszeitraums verändern.

Wo finde ich weitere Informationen?

- Bei der Kommune,
- Beim Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW),
- Bei den Energieagenturen der Bundesländer,
- Bei lokalen Stadtwerken, Energieberatungen oder Umweltämtern.