Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 verpflichtet die im November 2025 beschlossene Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) neben den Mittel- und Oberzentren auch alle übrigen Samt- und Einheitsgemeinden in Niedersachsen, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen – mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis 2040 klimaneutral zu gestalten.
Auf Bundesebene trat im Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Es schreibt eine flächendeckende Wärmeplanung für sämtliche Kommunen vor – unabhängig von Größe oder Lage.
Diese gesetzlichen Vorgaben betreffen perspektivisch alle Kommunen in den Netzgebieten von EWE NETZ. Sie bilden die Grundlage für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Wärmeversorgung und eröffnen zugleich Chancen für eine strategische kommunale Entwicklung.
EWE NETZ unterstützt Kommunen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe mit einem umfassenden Lösungspaket. Unsere Expertinnen und Experten bringen langjährige Erfahrung in der kommunalen Energieversorgung ein und sorgen dafür, dass sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die individuellen Anforderungen der Kommunen berücksichtigt werden.
Einheitliche Wärmeplanung ab Ende 2025 geplant: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Wärmeplanung bundesweit zu vereinheitlichen. Bestehende landesrechtliche Regelungen sollen bis Ende 2025 in ein einheitliches Verfahren überführt werden, das klare Standards und transparente Prozesse für alle Kommunen schafft – und damit die Umsetzung weiter erleichtert.
Unser Lösungsweg zur Wärmeplanung im Detail
Bestandsanalyse
Wir ermitteln durch eine systematische und qualifizierte Datenerhebung den gesamten Wärmebedarf und die daraus resultierenden CO2-Emissionen. Zusätzlich erstellen wir eine Übersicht der Gebäude-, Versorgungs- und Beheizungsstruktur.
Potenzialanalyse
Auf Grundlage der Bestandsanalyse zeigen wir auf, wo durch mehr Gebäudeenergieeffizienz der Wärmebedarf lokal gesenkt werden kann. Darüber hinaus ermitteln wir Möglichkeiten für erneuerbare Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Wärmeversorgung.
Aufstellung Zielszenario
Die Analysen dienen als Basis, auf der wir anschließend die Entwicklung des Wärmebedarfs bis 2030 darstellen und das CO2-neutrale Zielszenario bis 2040 beschreiben. Übergeordnetes Ziel ist die klimaneutrale Bedarfsdeckung der geplanten Versorgungsstruktur.
Wärmewendestrategie
Am Ende des Projekts wird der Transformationspfad zur zukünftigen Wärmeversorgung erstellt – inklusive der Identifikation von möglichen Eignungsgebieten sowie der Erstellung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs.
Der Digitale Zwilling - Herzstück der Wärmeplanung
Die Schlüsselelemente
Gemeinsam meistern wir die Wärmewende in unserer Region
FAQ – Kommunale Wärmeplanung
Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, mit dem Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf analysieren und nachhaltige, klimafreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung entwickeln.
Die Kommune hat Zugriff auf die für die Planung erforderlichen Daten, beauftragt weitere Studien, bindet Interessensgruppen in den Prozess ein und lässt sich von externen Fachleuten unterstützen. Das Ergebnis der Wärmeplanung ist eine unverbindliche Empfehlung.
Warum ist Wärmeplanung wichtig?
Die Wärmeversorgung verursacht einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen in Deutschland – etwa 50 % im Gebäudesektor. Die Wärmeplanung unterstützt Kommunen dabei, den Weg zur Klimaneutralität (CO₂-neutral) systematisch und effizient zu gestalten.
Wie unterstützt die Wärmeplanung die Umstellung auf erneuerbare Energien?
Die kommunale Wärmeplanung dient nicht nur der strategischen Ausrichtung, sondern zeigt auch konkrete Wege auf, wie erneuerbare Energien – etwa Solarenergie, Biomasse oder Geothermie – in die Wärmeversorgung integriert werden können, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Darüber hinaus werden geeignete Gebiete für leitungsgebundene Wärmeversorgung wie Nah- und Fernwärme identifiziert.
Wer ist zur Wärmeplanung verpflichtet?
Seit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen abhängig von ihrer Größe verpflichtet:
• Große Kommunen (über 100.000 Einwohnende): verbindliche Abgabe des Wärmeplans bis spätestens 30. Juni 2026
• Mittlere/kleinere Kommunen (bis 100.000 Einwohnende): Frist zur Vorlage des Wärmeplans ist der 30. Juni 2028
Kleinstkommunen (< 10.000 Einwohnende) haben erleichterte Verfahren und können sich interkommunal organisieren. Die Verpflichtung gilt auf Ebene der Kommunen, beauftragt durch die Länder gemäß WPG, unterstützt durch die Vorgaben im GEG.
Einige Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg) hatten schon vorher eigene Regelungen.
Was sind die zentralen Inhalte eines Wärmeplans?
Ein kommunaler Wärmeplan enthält in der Regel:
• Bestandsanalyse: Bestimmung von Wärmeverbrauch/-bedarf, Erzeugungsanlagen, Netze, THG-Emissionen.
• Potenzialanalyse Potenzial zur Nutzung von Abwärme, Erneuerbare Energien, Geothermie, etc. für die Abdeckung des Wärmebedarfs
• Szenarien-Entwicklung: mögliche Versorgungswege für die Klimaneutralität (null Treibhausgas-Emissionen) -> Zielszenario, je nach Gesetzeslage des Landes, 2040 / 2045
• Maßnahmenkatalog (konkrete Umsetzungsschritte mit verschiedenen Technologien unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit
Welche Daten werden benötigt?
• Wärmebedarf
• Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Strom)
• Gebäude- und Nutzungsdaten
• Energieverbrauch (Gas, Öl, Fernwärme, Strom)
• Demografische und städtebauliche Entwicklungen
• Energieinfrastruktur (Leitungsnetze, Kraftwerke)
• Potenziale für erneuerbare Energien (Solareinstrahlung, Grundwassertemperatur, Windgeschwindigkeit)
Wer erstellt den Wärmeplan?
In der Regel wird die Wärmeplanung von der Kommune initiiert. Die tatsächliche Durchführung übernehmen oft externe Fachbüros, Stadtwerke oder regionale Energieagenturen – in enger Abstimmung mit der Kommune und weiteren Akteuren.
Welche Technologien spielen eine Rolle?
• Wärmepumpen (zentrale/dezentrale)
• Solarthermie
• Geothermie
• Abwärmenutzung (Industrie, Abwasser)
• Biomasse
• Fernwärmeausbau/-umrüstung
• Power-to-Heat (z. B. aus Wind-/Solarstrom)
Was bringt kommunale Wärmeplanung den Einwohnenden?
• Verlässlichkeit bei Investitionen (z. B. für Heizungstausch)
• Reduzierte Heizkosten durch Effizienz und moderne Technologien
• Versorgungssicherheit
• Beitrag zum Klimaschutz und lebenswertere Städte
• Minderung der CO2-Emissionen durch die Anwendung von erneuerbarem Energieträger
Was bedeutet die Wärmeplanung für Personen mit Immobilieneigentum?
Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort optimalen und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimafreundlichen, zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu bestimmen und darauf aufbauend vertiefende Analysen sowie weitere Entwicklungen anzustoßen. Damit sollen Personen mit Immobilieneigentum auch künftig verlässliche, kostengünstige und ökologische Optionen für ihre Wärmeversorgung zur Verfügung stehen.
Schreibt die Wärmeplanung die Art der Heizungsanlage dann vor?
Es gibt keine verbindlichen Vorschriften für die Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung dient vielmehr dazu, die bestehende Versorgung zu analysieren und zu bewerten, welche Einflussfaktoren den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung am besten unterstützen. Kurz gesagt: Welche Lösungen sind mittel- und langfristig sinnvoll? Dabei legt EWE NETZ besonderen Wert darauf, dass die Empfehlungen gemeinsam mit der Kommune und weiteren Beteiligten vor Ort erarbeitet werden.
Wie wird die Planung finanziert?
Der Bund und viele Länder fördern die kommunale Wärmeplanung über Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) oder KfW-Programme. Auch regionale Fördermittel sind verfügbar.
Welche Herausforderungen gibt es?
• Datenbeschaffung und -qualität
• Abstimmung mit Netzbetreibenden, Stadtwerken, Einwohnenden und Unternehmen
• Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
• Rechtliche und regulatorische Hürden
• Integration in bestehende Infrastrukturen
• Langfristige Umsetzung der Maßnahmen
Wo finde ich weitere Informationen?
• Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
• Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)
• Energieagenturen der Bundesländer
• Lokale Stadtwerke oder Umweltämter