Was ändert sich für Anlagenbetreiber einer Stromerzeugungsanlage?
Im Hintergrund unseres Systems wurden umfassende Änderungen vorgenommen, damit wir weiterhin alle Anforderungen erfüllen und zukunftssicher aufgestellt sind. Diese Änderungen haben in den meisten Fällen jedoch keine direkten Auswirkungen auf Sie. Die wesentlichen Anpassungen, die für bestimmte Kundengruppen von Relevanz sind, finden Sie in den nachfolgenden Informationen.
Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.Angepasstes Abrechnungslayout
Unser neues Abrechnungssystem bringt auch ein modernisiertes Layout und Design mit sich
Einiges wird anders aussehen, grundsätzlich bleibt vieles gleich. Was wir damit meinen, sehen Sie in unseren Abrechnungserklärungen im Downloadbereich.Angepasster Abrechnungsturnus für Dienstleistungsentgelt
Die Abrechnung der Entgelte zum Messtellenbetrieb, wie z.B. Entgelte für eine Lastgangzählung, oder sonstige Dienstleistungsentgelte werden zukünftig ausschließlich jährlich abgerechnet. Für Sie heißt das lediglich eine kleine Umgewöhnung. Die Preise können Sie wie gewohnt unten im Downloadbereich hier einsehen. Wie eine exemplarische Abrechnung aussieht, haben wir Ihnen in einer Rechnungserklärung dargelegt klicken Sie hier.
Für Biomasseanlagenbetreiber interessant
Anpassung der Flexprämien-Berechnung
Bislang wurde monatlich die Flexibilitätsprämie auf Basis der monatlichen Bemessungsleistung ermittelt. Zukünftig wird in der monatlichen Abrechnung die Flexibilitätsprämie auf Basis der monatlichen Bemessungsleistung des Vorjahres ermittelt. So oder so, erfolgt die Korrektur der Flexibilitätsprämie im Rahmen der Endabrechnung auf Basis der tatsächlichen Bemessungsleistung des endabgerechneten Jahres.
Anpassung der KWK-Bonus Berechnung
Aktuell läuft es so: Sie reichen uns monatlich Ihre Strommenge (Wärmemenge x Stromkennzahl) ein und wir rechnen den entsprechenden KWK-Bonus dafür ab.
Zukünftig läuft es so:
- Sie erhalten von uns automatisch jeden Monat Ihren KWK-Bonus anhand pauschal festgesetzter Strommengen. Diese basieren auf Ihrem eingespeisten Strom im Vorjahr.
- Mit Ihrer jährlichen Konformitätserklärung zum 28. Februar teilen Sie uns dann Ihre tatsächlichen Strommengen mit. Für diese erhalten Sie in der nächsten Jahresabrechnung Ihren exakten KWK-Bonus.
Unterm Strich bedeutet das: Sie erhalten nach wie vor Ihren KWK-Bonus genau passend zu Ihrer Strommenge. Die exakte Abrechnung erfolgt ab Juni nur nicht mehr monatlich, sondern einmal im Jahr. Und Sie haben somit ein kleines To-do weniger.
Für Anlagenbetreiber mit einer laufenden Sanktion nach § 52 EEG interessant
Wir hoffen, dass Sie den Pflichtverstoß bereits behoben haben oder dies bald tun werden. Zukünftig werden Strafzahlungen aufgrund von Pflichtverstößen separat in Rechnung gestellt. Eine Verrechnung mit der Einspeisegutschrift wird nicht mehr erfolgen. Das bedeutet, dass Sie die Zahlung für den Pflichtverstoß unabhängig von Ihrer regulären Einspeisevergütung leisten müssen