Hintergrund und Gesetzliche Vorgaben
Netzbetreiber aller Spannungsebenen sind laut §12 Abs. 2a–h
EnWG verpflichtet, jedes Jahr zu überprüfen, ob die an ihr Netz
angeschlossenen steuerbaren Erzeugungsanlagen tatsächlich technisch steuerbar
sind – wie es in §13a Abs. 1 in Verbindung mit §14 Abs. 1 EnWG vorgesehen ist.
Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass die Anlagen im Bedarfsfall gezielt
geregelt werden können. Das ist besonders wichtig, um die Stabilität des
Stromnetzes zu gewährleisten – vor allem angesichts der zunehmenden
Einspeisung aus dezentralen Energiequellen wie Photovoltaik- oder
Windkraftanlagen.
Weitere Informationen und die Leitlinien zum
Steuerbarkeitscheck erhalten Sie außerdem auf der Internetseite von
Netztransparenz unter:
https://www.netztransparenz.de/de-de/Systemdienstleistungen/Betriebsfuehrung/Leitlinien-Steuerbarkeitscheck-nach-12-Abs-2-d-EnWG