Das Prinzip
Energy Sharing stellt eine sonstige Direktvermarktung dar und erweitert die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien über einzelne Gebäude hinaus. In diesem Modell versorgt der Energy Sharing Betreiber seine Energy Sharing Abnehmer mit Strom über das öffentliche Netz mithilfe eines Dienstleisters. Dieser Dienstleister ist meist ein Direktvermarkter.
So funktioniert’s
Erneuerbar erzeugte Energie wird über einen festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Energy Sharing Abnehmer verteilt. Die Lieferung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Eine vollständige Stromversorgung über den Anlagenbetreiber erfolgt nicht. Stattdessen gibt es pro Gemeinschaft einen Direktvermarkter, der die Verteilung des geteilten Stroms und die Reststromversorgung koordiniert. Die gesamte Abwicklung des Energy Sharings läuft über solch einen Direktvermarkter.
Wer kann teilnehmen?
- Betreiber von erneuerbaren Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) bzw. Speicherbetreiber - Energy Sharing Betreiber
- Letztverbraucher - Energy Sharing Abnehmer
Netznutzung
Da das öffentliche Netz genutzt wird, fallen Netzentgelte sowie alle gesetzlichen Abgaben und Umlagen gemäß veröffentlichten Preisblatt der EWE NETZ an. Weitere Informationen stellt Ihnen gerne Ihr Direktvermarkter zur Verfügung.
Messung und Abrechnung
Die Zuordnung der Strommengen erfolgt auf Basis viertelstündlicher Messwerte von Erzeugung und Verbrauch. Hierfür benötigen sowohl der Energy Sharing Betreiber als auch alle Energy Sharing Abnehmer ein entsprechendes Messsystem, das darauf ausgelegt ist, eine zeitgleiche Messung zu ermöglichen und die exakte Aufteilung der Strommengen vorzunehmen - typischerweise erfolgt dies über intelligente Messsysteme (iMSys).
Rolle von EWE NETZ
Wir stellen die Netzinfrastruktur bereit, gewährleisten einen sicheren Betrieb und unterstützen bei Messkonzepten.
Förderung
Erneuerbare Energie aus einem Energy Sharing Modell kann keine EEG-Vergütung erhalten. Dies gilt sowohl für den geteilten Strom als auch für den Überschuss. Zu welchem Preis der erzeugte Strom innerhalb der Gemeinschaft gehandelt wird, ist innerhalb der Gemeinschaft mit dem Direktvermarkter zu klären. Die Direktvermarktung kann mit oder ohne entsprechender Marktprämie vereinbart werden.