Eigentümerwechsel melden
Informieren Sie bitte auch Ihren Energielieferanten über die Änderung.
Ob durch Hauskauf oder ‑verkauf, Erbschaft, Schenkung oder Todesfall.
Wir helfen Ihnen dabei, den Eigentümerwechsel schnell und einfach anzupassen.
Nur so können wir den Netzanschluss korrekt zuordnen und Unterlagen, Schreiben sowie Abrechnungen richtig erstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Ihren Energielieferanten informieren müssen. Eine Benachrichtigung durch uns ist leider nicht möglich.
Wenn mit der Immobilie auch Anlagen wie eine Photovoltaikanlage, eine Wallbox oder andere energietechnische Einrichtungen übernommen werden, muss neben dem Eigentümerwechsel auch ein Betreiberwechsel gemeldet werden
Es werden aktuell sehr viele Betreiberwechsel gemeldet, sodass es zu verlängerten Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihres Antrags kommen kann.
Ein Eigentümerwechsel bedeutet, dass eine Immobilie oder ein Grundstück auf eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer übergeht.
Das ist zum Beispiel der Fall bei:
Wichtig: Beim Eigentümerwechsel geht es immer um die Person, der die Immobilie gehört – nicht um Mieterinnen oder Mieter.
Ein Eigentümerwechsel ist daher etwas anderes als ein Umzug oder ein Mieterwechsel.
Ja, bitte melden Sie den Eigentümerwechsel, denn die Meldung ist gesetzlich geregelt und nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen Änderungen rund um den Netzanschluss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Bitte informieren Sie auch Ihren Energielieferanten
Hier können Sie schnell und einfach den Eigentümerwechsel melden:
Für das Formular benötigen wir in der Regel folgende Angaben:
Grundsätzlich meldet die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer den Eigentümerwechsel.
Im Todesfall müssen die Erben oder die neuen Eigentümer den Wechsel melden. Denken Sie auch bitte an Ihren Energielieferanten.Dabei werden die Kontaktdaten der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers übermittelt.
Sie sind unsicher, ob die Meldung bereits erfolgt ist?
Melden Sie sich gern bei uns – wir unterstützen Sie.
Melden Sie den Eigentümerwechsel möglichst frühzeitig – idealerweise, sobald der Übergabetermin feststeht.
Wichtig ist das Datum, an dem die Immobilie offiziell übergeht. Dieses finden Sie in Ihren Unterlagen, zum Beispiel im Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll.
Nein. Beim Eigentümerwechsel sind keine Zählerstände erforderlich.
Wenn Sie den Eigentümerwechsel nicht melden, kann es zu Problemen bei der Zuordnung Ihrer Daten kommen.
Das kann dazu führen, dass wichtige Schreiben weiterhin an die bisherige Eigentümerin oder den bisherigen Eigentümer gesendet werden, Rückfragen nicht die richtige Person erreichen oder sich Anliegen rund um den Netzanschluss verzögern oder Sie weiterhin Abrechnungen des Lieferanten erhalten.
Ja. Wenn mit der Immobilie auch Anlagen wie eine Photovoltaikanlage, eine Wallbox oder andere energietechnische Einrichtungen übernommen werden, sollte neben dem Eigentümerwechsel auch ein Betreiberwechsel gemeldet werden.
Der Betreiberwechsel kann ganz einfach über unser Kontaktformular durchgeführt werden. So können die Anlagen korrekt dem neuen Betreiber zugeordnet und die entsprechenden Daten aktualisiert werden.
Nein. Für die Meldung eines Eigentümerwechsels entstehen keine Kosten.
Hier können Sie schnell und einfach den Eigentümerwechsel melden: