Eigentümerwechsel melden

Über unser Kontaktformular können Sie uns alle relevanten Informationen bequem übermitteln. Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die weitere Bearbeitung.
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FAQ zum Eigentümerwechsel

Was bedeutet „Eigentümerwechsel“ überhaupt?

Ein Eigentümerwechsel bedeutet, dass eine Immobilie oder ein Grundstück auf eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer übergeht.

Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung
  • Schenkung
  • Todesfall oder Erbschaft

Wichtig: Beim Eigentümerwechsel geht es immer um die Person, der die Immobilie gehört – nicht um Mieterinnen oder Mieter.

Ein Eigentümerwechsel ist daher etwas anderes als ein Umzug oder ein Mieterwechsel.


Muss ich den Eigentümerwechsel melden?

Ja, bitte melden Sie den Eigentümerwechsel, denn die Meldung ist gesetzlich geregelt und nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen Änderungen rund um den Netzanschluss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Bitte informieren Sie auch Ihren Energielieferanten

Wie melde ich den Eigentümerwechsel?

Welche Angaben brauche ich für die Meldung des Eigentümerwechsels?

Für das Formular benötigen wir in der Regel folgende Angaben:

  • Adresse der Immobilie
  • Name und Kontaktdaten der bisherigen Eigentümerin bzw. des bisherigen Eigentümers
  • Name und Kontaktdaten der neuen Eigentümerin bzw. des neuen Eigentümers
  • ggf. eine abweichende Postanschrift
  • Datum des Eigentümerwechsels

Wer muss den Eigentümerwechsel melden?

Grundsätzlich meldet die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer den Eigentümerwechsel.

Im Todesfall müssen die Erben oder die neuen Eigentümer den Wechsel melden. Denken Sie auch bitte an Ihren Energielieferanten.Dabei werden die Kontaktdaten der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers übermittelt.

 

Sie sind unsicher, ob die Meldung bereits erfolgt ist?

Melden Sie sich gern bei uns – wir unterstützen Sie. 

Bis wann melde ich den Eigentümerwechsel?

Melden Sie den Eigentümerwechsel möglichst frühzeitig – idealerweise, sobald der Übergabetermin feststeht.

Wichtig ist das Datum, an dem die Immobilie offiziell übergeht. Dieses finden Sie in Ihren Unterlagen, zum Beispiel im Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll.


Muss ich Zählerstände angeben?

Nein. Beim Eigentümerwechsel sind keine Zählerstände erforderlich.

Was passiert, wenn ich den Eigentümerwechsel nicht melde?

Wenn Sie den Eigentümerwechsel nicht melden, kann es zu Problemen bei der Zuordnung Ihrer Daten kommen.

Das kann dazu führen, dass wichtige Schreiben weiterhin an die bisherige Eigentümerin oder den bisherigen Eigentümer gesendet werden, Rückfragen nicht die richtige Person erreichen oder sich Anliegen rund um den Netzanschluss verzögern oder Sie weiterhin Abrechnungen des Lieferanten erhalten.

Muss beim Verkauf einer Immobilie mit PV-Anlage, Wallbox oder ähnlichen Anlagen zusätzlich etwas berücksichtigt werden?

Ja. Wenn mit der Immobilie auch Anlagen wie eine Photovoltaikanlage, eine Wallbox oder andere energietechnische Einrichtungen übernommen werden, sollte neben dem Eigentümerwechsel auch ein Betreiberwechsel gemeldet werden. 

Der Betreiberwechsel kann ganz einfach über unser Kontaktformular durchgeführt werden. So können die Anlagen korrekt dem neuen Betreiber zugeordnet und die entsprechenden Daten aktualisiert werden.

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