Was ändert sich für betroffene Anlagenbetreiber

Seit der Einführung von Redispatch 2.0 benötigen wir als Anschlussnetzbetreiber Prognosen über die geplante Einspeisung und die Daten der Ausfälle der betroffenen Anlagen in einem elektronischen Datenformat. Bedient werden diese Anforderungen von den von der Bundesnetzagentur festgelegten, neuen Rollen: Der Einsatzverantwortliche (EIV) sendet die Prognosen an uns und der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) die Abrechnungsdaten für die Ausfälle. Der neue Redispatch-Prozess fordert die Durchführung aller Prozesse, einschließlich der Lieferung von Stamm- und Fahrplandaten sowie die Beschaffung der Ausgleichsenergie, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Aus diesem Grund raten wir Ihnen die Aufgaben an einen Experten für Energiedaten zu geben. Anlagenbetreiber, die Ihren Verpflichtungen aus der Festlegung BK06-20-059, wie z.B. der rechtzeitigen Benennung eines Einsatzverantwortlichen nicht nachkommen, werden auf Rückfragen der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen gemeldet.

Sie haben noch keinen Einsatzverantwortlichen oder Betreiber einer technischen Ressource gefunden?

Sprechen Sie einfach Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie einen Blick in die neue Anbieterliste für Dienstleister auf der Homepage des bdew unter: https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/.

Sie haben bereits einen Einsatzverantwortlichen gefunden?

Teilen Sie Ihrem Einsatzverantwortlichen bitte die TR-/SR-ID mit, die Sie von uns erhalten haben.

Sie möchten einen Wechsel des Einsatzverantwortlichen anzeigen?

Ein Wechsel des Einsatzverantwortlichen ist immer zum Monatsersten mit einer Frist von 10 Werktagen möglich.

Ihr neuer Einsatzverantwortlicher leitet den Wechselprozess über Connect+ mit einer Stammdatenänderungsmitteilung ein.

Damit der Wechsel reibungslos verläuft, bitten Sie Ihren alten und neuen Einsatzverantwortlichen um die Einhaltung der Umsetzungsfrage 31 des bdew. Diese finden Sie hier: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/

Sie finden Ihre TR-/SR-ID nicht mehr?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner auf Ihrer Einspeiseabrechnung.

Grundsätzlich erhalten Sie von uns automatisch eine monatliche Gutschrift über die Einsätze im Vormonat – auf Basis der Daten, die wir mit Ihrem BTR abgestimmt haben. Das Schreiben von Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Sie erhalten dabei dieselben Preisbestandteile, wie in Ihrer regulären Einspeiseabrechnung. 
Befinden Sie sich in der Direktvermarktung? Dann sprechen Sie Ihren Händler für alle nicht von der EWE NETZ gezahlten Ansprüche an.

Die Abrechnungsmodalitäten im Rahmen von Redispatch 2.0 haben sich insbesondere für Anlagen in der Direktvermarktung verändert. Ein zentrales Thema ist die aktuell sinkende Ausschüttung der Marktprämien durch den Netzbetreiber, was auf die hohen Marktwerte zurückzuführen ist. Diese führen dazu, dass der Anteil der Marktprämie, den der Netzbetreiber auszahlt, deutlich geringer ausfällt.

Wichtig: Wenn die auszuzahlende Marktprämie 0 €/kWh beträgt, wird aus umsatzsteuerlichen Gründen keine Redispatch-Papierabrechnung durch den Netzbetreiber erstellt. In diesem Fall erhalten Anlagenbetreiber ihre Entschädigungsansprüche direkt vom Direktvermarkter.

Für nicht direkt vermarktete Anlagen bleibt die Abrechnung im Redispatch 2.0 unverändert gegenüber dem bisherigen „ALT-EISMAN“-Verfahren. Das bedeutet: Anlagenbetreiber erhalten ihre Entschädigung weiterhin direkt vom Verteilnetzbetreiber (VNB).

Die Abrechnungsbestandteile im Überblick - Die EEG-Vergütung setzt sich zusammen aus:

  • Bis zum 30.09.2021 (ALT-EISMAN) - jegliche Bestandteile werden vom VNB ausgezahlt:

    • Managementprämie
    • Marktprämie
    • Marktwert
  • Ab dem 01.10.2021 (Redispatch 2.0) - EEG-Vergütung wird nun nicht mehr nur vom VNB ausgezahlt:

    • Marktprämie (Wird vom VNB ausgezahlt)
    • Managementprämie (wird vom Direktvermarkter ausgezahlt)
    • Marktwert (wird vom Direktvermarkter ausgezahlt)