Sie haben noch keinen Einsatzverantwortlichen oder Betreiber einer technischen Ressource gefunden?
Sprechen Sie einfach Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie einen Blick in die neue Anbieterliste für Dienstleister auf der Homepage des bdew unter: https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/.
Sie haben bereits einen Einsatzverantwortlichen gefunden?
Teilen Sie
Ihrem Einsatzverantwortlichen bitte die TR-/SR-ID mit, die Sie von uns erhalten
haben.
Sie möchten einen Wechsel des Einsatzverantwortlichen anzeigen?
Ein Wechsel des Einsatzverantwortlichen ist immer zum Monatsersten mit einer Frist von 10 Werktagen möglich.
Ihr neuer Einsatzverantwortlicher leitet den Wechselprozess über Connect+ mit einer Stammdatenänderungsmitteilung ein.
Damit der Wechsel reibungslos verläuft, bitten Sie Ihren alten und neuen Einsatzverantwortlichen um die Einhaltung der Umsetzungsfrage 31 des bdew. Diese finden Sie hier: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/
Sie finden Ihre TR-/SR-ID nicht mehr?
Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner auf Ihrer
Einspeiseabrechnung.
Grundsätzlich erhalten
Sie von uns automatisch eine monatliche Gutschrift über die Einsätze im
Vormonat – auf Basis der Daten, die wir mit Ihrem BTR abgestimmt
haben. Das Schreiben von Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Sie
erhalten dabei dieselben Preisbestandteile, wie in Ihrer regulären
Einspeiseabrechnung.
Befinden Sie sich in der Direktvermarktung? Dann sprechen Sie Ihren Händler für
alle nicht von der EWE NETZ gezahlten Ansprüche an.
Die Abrechnungsmodalitäten im Rahmen von Redispatch 2.0 haben sich insbesondere für Anlagen in der Direktvermarktung verändert. Ein zentrales Thema ist die aktuell sinkende Ausschüttung der Marktprämien durch den Netzbetreiber, was auf die hohen Marktwerte zurückzuführen ist. Diese führen dazu, dass der Anteil der Marktprämie, den der Netzbetreiber auszahlt, deutlich geringer ausfällt.
Wichtig: Wenn die auszuzahlende Marktprämie 0 €/kWh beträgt, wird aus umsatzsteuerlichen Gründen keine Redispatch-Papierabrechnung durch den Netzbetreiber erstellt. In diesem Fall erhalten Anlagenbetreiber ihre Entschädigungsansprüche direkt vom Direktvermarkter.
Für nicht direkt vermarktete Anlagen bleibt die Abrechnung im Redispatch 2.0 unverändert gegenüber dem bisherigen „ALT-EISMAN“-Verfahren. Das bedeutet: Anlagenbetreiber erhalten ihre Entschädigung weiterhin direkt vom Verteilnetzbetreiber (VNB).
Die Abrechnungsbestandteile im Überblick - Die EEG-Vergütung setzt sich zusammen aus:
-
Bis zum 30.09.2021 (ALT-EISMAN) - jegliche Bestandteile werden vom VNB ausgezahlt:
- Managementprämie
- Marktprämie
- Marktwert
-
Ab dem 01.10.2021 (Redispatch 2.0) - EEG-Vergütung wird nun nicht mehr nur vom VNB ausgezahlt:
- Marktprämie (Wird vom VNB ausgezahlt)
- Managementprämie (wird vom Direktvermarkter ausgezahlt)
- Marktwert (wird vom Direktvermarkter ausgezahlt)
Zur Information: Alle Redispatch-Maßnahmen finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/massnahmen
Sie wollen eine eigene Rechnung für die Redispatch 2.0 Maßnahmen erstellen?
Dann beachten Sie bitte unsere Anforderungen an die Rechnung, im Downloadbereich.
Sie haben Fragen zu Ihrer Redispatch- Gutschrift?
Bestimmt hilft Ihnen unsere Gutschrifterklärung - schauen Sie gerne einfach rein. Diese finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.