Wir haben dasselbe Bild auf TR-/SR-IDs? Dann können Sie einen der folgenden Wechsel starten
Um die Auswahlmöglichkeiten der Ausprägungen für Sie nutzbar zu machen, finden Sie in diesem Abschnitt die Details zu den Wechselprozessen. EWE NETZ hat hierbei die Festlegungen der Bundesnetzagentur zum Redispatch 2.0 beachtet. Da die Vorgaben noch nicht vollständig sind, benötigen wir teilweise manuellen Vorprozesse (Abstimmungen), die entsprechend beschrieben sind.
Übersicht zu den Wechselprozessen
Ein Wechseltermin ist zu einem Monatsersten in die Zukunft möglich.
Modalitäten der Wechselprozesse:
- Wechsel des Abrufmodells (Duldungs- oder Aufforderungsfall)
- Wechselantrag notwendig: ja
- Stammdatenmeldung notwendig: ja
- Frist: Fristenmonat gemäß GPKE/MPES
- Wechsel der Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz- oder vereinfachtes Spitz-Abrechnungsverfahren)
- Wechselantrag notwendig: ja
- Stammdatenmeldung notwendig: nein
- Frist:
- Für fluktuierende Anlagen (z. B. Wind, PV): Fristenmonat
- Für nicht-fluktuierende Anlagen (z. B. sonstige): Fristenmonat
- Wechsel des Bilanzierungsmodells (Planwert- oder Prognosemodell)
- Wechselantrag notwendig: nein
- Stammdatenmeldung notwendig: nein
- Frist: Fristenmonat
- Wechsel des Einsatzverantwortlichen (EIV)
- Wechselantrag notwendig: nein
- Stammdatenmeldung notwendig: ja
- Frist: 10 Werktage zum Monatsende
Wichtiger Hinweis:
Trotz unserer E-Mail-Rückmeldung erhalten Sie kein positives ACK? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an redispatch-netzvertrieb@ewe-netz.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wechsel des Abrufmodells (Duldungs- oder Aufforderungsfall)
Sie wollen das Abrufmodell wechseln? – So funktioniert es bei EWE NETZ
- Bitte nutzen Sie die hinterlegte Excel-Datei „Antrag_Wechsel_Abrufmodell_EWE_NETZ.xlsx“ im Downloadbereich oder klicken Sie hier auf den Dateititel.
- Nutzen Sie die gegebenen Hinweise und füllen Sie das Dokument aus.
- Senden Sie die Excel-Datei mit dem Betreff „Redispatch 2.0 Wechselprozess Abrufmodell / Beleg (Excel)“ an redispatch2.0@ewe-netz.de.
- Wechselwünsche können stehts nur in die Zukunft gerichtet werden.
- Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail, ob und zu wann wir Ihrem Wechselwunsch entsprechen können.
- Eine entsprechende Stammdatenmeldung über Connect+ ist erforderlich. Bitte beachten Sie: Das „Gültig ab“ Feld muss frühestens dem Wechseldatum entsprechen, das wir in unserer E-Mail-Antwort bestätigt haben. Ansonsten erhalten Sie ein negatives ACK.
- Beachten Sie außerdem, dass Sie nur eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) verwenden können, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
- Ein letzter Hinweis: Bei der Stammdatenmeldung im Format „A15“ erhalten Sie lediglich ein technisches ACK vom Data-Provider Connect+ und kein inhaltliches ACK vom zuständigen Netzbetreiber.
Wechsel der Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz- oder vereinfacht Spitz-Abrechnungsvariante)
Sie sind mit der initial festgelegten Abrechnungsvariante für eine Anlage nicht zufrieden?
Ein Wechsel zum 1. Januar des Folgejahres ist bis zum 30. November des Vorjahres möglich.
Aktuell besteht zusätzlich die Möglichkeit unterjährig in die (vereinfachte) Spitz-Abrechnungsvariante zu wechseln. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise.
Für fluktuierende Anlagen (Wind und PV) gilt:
- Nutzen Sie die hinterlegte Excel-Datei „Antrag Wechsel Abrechnungsvariante inkl unterjährige Wechsel“ unten im Downloadbereich oder klicken Sie hier auf den Dateititel.
- Beachten Sie die Hinweise in der Datei und füllen Sie das Dokument aus.
- Senden Sie die Excel-Datei mit dem Betreff "Redispatch 2.0 Wechselprozesse Abrechnungsvariante / Beleg (Excel)" an redispatch2.0@ewe-netz.de.
- Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail, ob und zu wann wir Ihrem Wechselwunsch entsprechen können.
- Optional können Sie eine entsprechende Stammdatenmeldung über Connect+ abgeben, um ein positives ACK zu erhalten. Bitte beachten Sie: Das „Gültig ab“ Feld muss frühestens dem Wechseldatum entsprechen, das wir in unserer E-Mail-Antwort bestätigt haben. Ansonsten erhalten Sie ein negatives ACK.
Für Nicht-fluktuierende Anlagen (alle Energieträger außer Wind und PV) gilt:
- Ein zusätzlicher Wechselantrag ist nicht erforderlich.
- Für den Wechsel in das Spitzabrechnungsmodell ist das Bilanzierungsmodell Z03 „Prognosemodell mit Planwertlieferung“ verpflichtend auszuwählen. Diese Planwerte sind die Basis der Ausfallarbeitsabrechnung.
- Der Wechsel des Bilanzierungsmodells und der Abrechnungsvariante können nur in die Zukunft gerichtet zum Monatsersten erfolgen.
- Senden Sie uns eine Stammdatenänderungsmitteilung über Connect + zu.
- Bitte beachten Sie: Das „Gültig ab“ Feld muss in die Zukunft gerichtet sein und ein Monatserster sein. Ansonsten erhalten Sie ein negatives ACK.
- Beachten Sie außerdem, dass Sie nur eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) verwenden können, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
- Ein letzter Hinweis: Bei der Stammdatenmeldung im Format „A15“ erhalten Sie lediglich ein technisches ACK vom Data-Provider Connect+ und kein inhaltliches ACK vom zuständigen Netzbetreiber.
Wechsel des Bilanzierungsmodells (Planwert- oder Prognosemodell)
Zum Start von Redispatch 2.0 kann das Planwertmodell im Netz von EWE NETZ nicht angeboten werden. Sollten Sie bzw. Ihr Anlagenbetreiber dennoch über gute Prognosedaten für eine Anlagen verfügen, können diese Prognosedaten gerne genutzt werden (sog. Prognosemodell mit Planwertlieferung). Sollten Sie eine fluktuierende Anlage betreiben, erlaubt Ihnen die Planungsdatenlieferung dann auch eine Abrechnung in der Spitzabrechnungsvariante. Details dazu finden Sie in der FAQ.
So funktioniert es:
- Ein zusätzlicher Wechselantrag ist nicht erforderlich.
- Die Meldung zur Bereitschaft, Planungsdaten zu senden (Bilanzierungsmodell Z03), ist nur in die Zukunft gerichtet zum Monatsersten möglich. Bitte das „Gültig ab“ Feld entsprechend befüllen.
- Gleiches gilt für den Wechsel in das Prognosemodell (Bilanzierungsmodell Z02).
- Senden Sie uns die entsprechende Stammdatenmeldung über Connect+ zu.
- Beachten Sie außerdem, dass Sie nur eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) verwenden können, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
Sie möchten einen Wechsel des Einsatzverantwortlichen anzeigen?
Damit ein Wechsel des Einsatzverantwortlichen (EIV) reibungslos abläuft, halten Sie bitte die Vorgaben der Umsetzungsfrage 31 ein, die Sie auf der Seite des bdew unter folgendem Link einsehen können: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/
Bedenken Sie dabei:
- Der Wechselprozess findet vollständig über Connect+, eingeleitet durch eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) des neuen EIV, statt. Dies muss mindestens zehn Werktage vor dem nächsten Monatsersten geschehen.
- Daraufhin erhält der neue EIV automatisch ein negatives ACK von Connect+ und der alte EIV wird über den geplanten Wechsel informiert.
- Reagiert der alte EIV innerhalb der nächsten fünf Werktage nicht, gilt dies als Zustimmung zum initiierten EIV Wechsel.
Falls der alte EIV mit dem Wechsel nicht einverstanden sein sollte, hat er fünf Werktage Zeit, um auf den angemeldeten Wechsel mit einer weiteren Stammdatenänderungsmitteilung (A15) zu reagieren.
- Nach Zustimmung des alten EIV auf den Wechselprozess, wird der neue EIV benachrichtigt und hat daraufhin weitere fünf Werktage Zeit, um den Wechsel mit einer Stammdatenänderungsmitteilung (A15) zu bestätigen und abzuschließen.
- Daraufhin erhält der neue EIV ein positives ACK und der Wechselprozess ist abgeschlossen.
Beachten Sie:
- Zeitgleich zum EIV-Wechsel darf kein Wechsel der Abrechnungsvariante oder des Bilanzierungsmodells stattfinden, da der EIV-Wechselprozess dann grundsätzlich abgelehnt werden würde.
- Sie können lediglich eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) für den EIV-Wechselprozess verwenden, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
- Bitte beachten Sie dringlich: Bei der Stammdatenmeldung im Format „A15“ erhalten Sie lediglich ein technisches ACK vom Data-Provider Connect+ und kein inhaltliches ACK vom zuständigen Netzbetreiber.