
Steuerbarkeitscheck – FAQ
Fragen und Antworten
In unserem FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Steuerbarkeitscheck.Allgemeines
Der Steuerbarkeitscheck ist eine jährlich gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung, mit der EWE NETZ testet, ob Ihre Stromerzeugungs‑ oder Speicheranlage fernsteuerbar ist.
Grundlagen sind § 12 Abs. 2a–h EnWG in Verbindung mit § 9 EEG sowie die Leitlinien der Übertragungsnetzbetreiber zum Steuerbarkeitscheck, die auf der Website von Netztransparenz veröffentlicht sind.
Die Steuerbarkeit Ihrer Anlage dient der Sicherung der Netzstabilität: Bei immer mehr dezentralen Erzeugungsanlagen muss der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Leistung gezielt anpassen können, um Überlastungen und Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden. Mit dem Steuerbarkeitscheck überprüfen wir, ob Ihre Anlage ordnungsgemäß auf unsere Steuersignale reagiert.
Beim Steuerbarkeitscheck wird geprüft, ob die Fernsteuerbarkeit vom Netzbetreiber gegeben ist. Im Grunde werden die Vorgaben der Mess- und Steuerungstechnik nach § 9 EEG sowie die mit Ihnen vereinbarten technischen Anschlussbedingungen überprüft.
Nein – bereits erfolgreich durchgeführte Abschaltungen im Regelbetrieb durch EWE NETZ werden automatisch in der Ergebnisauswertung berücksichtigt. Das können z.B. Redispatch-Maßnahmen, Kaskadenabschaltungen o. Ä. sein.
Nein – der Steuerbarkeitscheck ist gesetzlich vorgeschrieben und wird entschädigungsfrei durchgeführt.
Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage so auszustatten und zu betreiben, dass unter anderem die Anforderungen aus § 9 insbesondere der Fernsteuerbarkeit und Messbarkeit durch den Netzbetreiber jederzeit eingehalten werden. Die technische Einhaltung wird mit dem Steuerbarkeitscheck mindestens einmal jährlich überprüft (vgl. § 12 Abs. 2a-h EnWG).
Die Herstellung und Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit sowie der Übermittlung der Ist‑Einspeisung liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers.
Nein - Eine individuelle Überprüfung durch EWE NETZ ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Installateur oder Dienstleister, der die technischen Datenpunkte Ihrer Anlage prüfen kann.
Nein - Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Installateur oder Dienstleister, der die technischen Datenpunkte Ihrer Anfrage prüfen kann.
Sollte Ihre Anlage nicht ordnungsgemäß reagieren, drohen Ihnen Bußgelder und Sanktionen. Bei anhaltenden Verstößen gegen § 9 EEG können gemäß § 52 EEG Zahlungen anfallen, in der Regel zwischen 2 und 10 € pro kW installierter Leistung und Monat. In Ausnahmefällen kann der Netzbetreiber gemäß § 52a EEG weitere Maßnahmen ergreifen, die bis zu einer Trennung der Anlage vom Netz führen können.
Die 60 %-Begrenzung darf aufgehoben werden, sobald ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox installiert sind und Ihre Anlage den Steuerbarkeitscheck zum ersten Mal erfolgreich bestanden hat.
Über die Erlaubnis der Aufhebung werden Sie von uns informiert.
Betroffene Anlagen
Der Steuerbarkeitscheck betrifft alle Erzeugungsanlagen und Speicher, welche vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können, unabhängig ihrer Leistung und Alter.
Ja – Kleine Anlagen unter 100 kW werden seit 2026 einbezogen, sobald diese mit entsprechender Steuer- und Messtechnik ausgestattet sind.
Nein – Balkonkraftwerke werden nicht mit Fernsteuertechnik ausgestattet und sind daher vom Steuerbarkeitscheck nicht betroffen.
Eine Steuerbox ist eine elektronische Hardware, die über das Smart-Meter-Gateway Steuersignale von EWE NETZ oder einem anderen berechtigten Marktpartner empfängt und an angeschlossene Anlagen wie Erzeugungsanlagen, Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher weitergibt. So kann die jeweilige Anlage bei Ausnahmefällen einer Netzüberlastung geregelt werden.
Durch die Steuerbox kann Ihre Anlage sicher und gesetzeskonform ins Stromnetz eingebunden werden und Sie können von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Ein TRE ist ein Gerät, das die vom Netzbetreiber gesendeten Signale über das Stromnetz empfängt; Fernwirktechnik überträgt Steuer‑ und Messsignale typischerweise über Kommunikationsnetze (z. B. Mobilfunk oder DSL).
Ablauf
Nein – der Termin wird vorher nicht benannt. Das liegt daran, dass der Steuerbarkeitscheck von den Wetterbedingungen abhängig ist (z. B. sonniges Wetter bei PV‑Anlagen), weshalb sie flexibel durchgeführt werden müssen und nicht exakt datiert werden können.
Sie müssen nichts weiter tun:
- Aus unserem Netzleitsystem wird ein Steuersignal an Ihre Anlage gesendet, welches die maximal zulässige Leistung für ein kurzes Zeitfenster vorgibt.
- Anschließend wird anhand der vorhandenen Messdaten überprüft, ob Ihre Anlage diese Vorgabe korrekt umsetzt und ihre Leistung für den Steuerungszeitraum entsprechend reduziert.
- Das Ergebnis hierüber wird Ihnen jedes Jahr im Oktober zur Verfügung gestellt.
Der Steuerbarkeitscheck wird mit möglichst kurzer Dauer durchgeführt. Die Reduzierung der Leistung sollte maximal eine Stunde andauern.
Nein – die Steuerbarkeitschecks erfolgen aus der Ferne durch die EWE NETZ.
Nein – Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.
Ergebnisse
- Wenn Ihre Anlage nicht korrekt auf den Steuerbefehl reagiert, setzt sich die EWE NETZ mit Ihnen in Verbindung
- in der Regel müssen Sie die Technik durch einen Fachbetrieb überprüfen und anpassen lassen.
- Nach Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit reichen Sie einen entsprechenden Entstörnachweis über unser Kontaktformular ein.
