EEG-Jahresabrechnung

Änderung ab 2026

Ihre Einspeiseabrechnung kommt künftig zum Jahresanfang

Es wird einfacher für Sie

Ab dem Abrechnungsjahr 2027 stellen wir Ihre Einspeiseabrechnung auf das Kalenderjahr um.

Was ändert sich?

Künftig benötigen wir Ihren Zählerstand einmal im Jahr – zum 31. Dezember. Auf dieser Basis erstellen wir im Januar Ihre Einspeiseabrechnung für das abgeschlossene Kalenderjahr. So wird der Ablauf für Sie einfacher und transparenter.

Wichtig

Wie bisher gibt es nach jeder Abrechnung auch monatliche Abschläge bis zur nächsten Abrechnung.

Übergangsjahr 2026

Was für Sie für das Jahr 2026 gilt, hängt davon ab, wann Sie Ihre Einspeiseabrechnung bisher erhalten haben.

Variante A

Zwischen Januar und Oktober

Sie erhalten 2026 noch eine letzte Abrechnung wie gewohnt.

Variante B

Im November

Sie erhalten 2026 keine Abrechnung mehr. Die nächste Abrechnung kommt im Januar 2027.

  • 2026 erhalten Sie noch eine letzte Abrechnung wie gewohnt. Dafür fragen wir Ihren Zählerstand zum gewohnten Termin ab.
  • Danach läuft Ihr Abrechnungszeitraum bis zum 31. Dezember 2026.
  • Den Zählerstand zum 31. Dezember teilen Sie uns Anfang Januar 2027 mit. Wir erinnern Sie per E-Mail oder Brief.
  • Anschließend erhalten Sie die Abrechnung für den Zeitraum von Ihrer letzten Abrechnung bis zum 31. Dezember 2026.
  • Ab 2027 erhalten Sie einmal jährlich eine Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.

 

Beispiel Familie Müller (bisher Abrechnung im Juni)

  • Bisherige Praxis: Im Jahr 2026 wird Familie Müller zum letzten Mal im Juni nach dem Einspeisezählerstand gefragt und erhält die Abrechnung zum letzten Mal im Juni.
  • Umstellung: Danach wird der Zählerstand nur noch zum 31. Dezember abgefragt, das erste Mal im Dezember 2026.
  • Meldung: Anfang Januar 2027 meldet Familie Müller den Einspeisezählerstand vom 31.12.2026.
  • Abrechnung: Anschließend erhält Familie Müller die Abrechnung für den Zeitraum von Juni bis 31. Dezember 2026.
  • Neuer Abrechnungszeitraum: Ab 2027 erhält Familie Müller nur noch eine Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr.

  • Im November 2026 erhalten Sie keine Abrechnung. Ihre Einspeiseabrechnung bekommen Sie stattdessen im Januar 2027.
  • Ihr aktueller Abrechnungszeitraum verlängert sich bis zum 31. Dezember 2026. So müssen Sie Ihren Zählerstand nicht zweimal innerhalb kurzer Zeit mitteilen.
  • Sie teilen uns nur den Zählerstand zum 31. Dezember 2026 mit. Zum Jahreswechsel erinnern wir Sie per E-Mail oder Brief daran.
  • Ihren letzten Abschlag zahlen wir wie gewohnt im November. Die Abschläge zum 15. Dezember 2026 und zum 15. Januar 2027 setzen wir auf 0 € herab, da Sie in diesem Zeitraum nur sehr wenig Strom einspeisen.
  • Es geht keine Vergütung verloren. Mit Ihrer Abrechnung im Januar 2027 wird auch Ihre Erzeugung aus November und Dezember vollständig verrechnet.
  • Danach zahlen wir Ihnen die monatlichen Abschläge wieder wie gewohnt.
  • Alle betroffenen Kunden informieren wir ab dem 23. Oktober 2026 per Brief.

 

Beispiel Familie Schmidt (bisher Abrechnung im November)

  • Bisherige Praxis: Familie Schmidt wurde bisher jedes Jahr im November abgerechnet.
  • Umstellung: 2026 erhält Familie Schmidt im November keine Abrechnung. Der Abrechnungszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2026.
  • Abschläge: Der letzte Abschlag wird im November gezahlt. Im Dezember und Januar beträgt der Abschlag 0 €.
  • Meldung: Zum 31. Dezember 2026 teilt Familie Schmidt den Einspeisezählerstand mit. Wir erinnern Familie Schmidt dazu per E-Mail oder Brief.
  • Abrechnung: Im Januar 2027 erhält Familie Schmidt die Abrechnung für den gesamten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026, einschließlich der Erzeugung aus November und Dezember. Danach werden die monatlichen Abschläge wieder wie gewohnt gezahlt, und ab 2027 folgt jährlich eine Abrechnung für das Kalenderjahr.

Häufige Fragen

Ganz einfach: Wenn eine Ablesung ansteht, erhalten Sie einen QR-Code/Link, entweder per Brief oder per E-Mail, der für den Zeitraum Ihrer Ableseaufträge gültig ist. Sie brauchen keine separaten Login-Daten – geben Sie Ihren Zählerstand einfach unter Verwendung des QR-Codes bzw. Links im Ableseportal ein. Dort unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.

Wenn Sie Ihre EEG‑Anlage über einen fremden Messstellenbetreiber betreiben, können Sie uns Ihre Zählerstände ganz einfach ohne PIN über unsere Ableseseite mitteilen.

Wir übernehmen anschließend die Verarbeitung der Daten.

Bei einer iMS erfolgt die Ablesung bereits vollautomatisch und digital. Ein iMS wird von uns immer fernausgelesen, was mit keiner manuellen Aufgabe mehr Ihrerseits verbunden ist.
Das Übergangsjahr ist das Jahr 2026. Der Übergangszeitraum endet mit dem 31.12.2026 und mit der ersten Abrechnung für das Kalenderjahr im Januar 2027. Für Kunden mit bisheriger Abrechnung zwischen Januar und Oktober beginnt er mit der letzten Abrechnung 2026. Kunden mit bisheriger November-Abrechnung erhalten 2026 keine Abrechnung mehr.
Wir stellen Ihre Einspeiseabrechnung auf das Kalenderjahr um. Damit Sie Ihren Zählerstand nicht zweimal innerhalb kurzer Zeit mitteilen müssen, verlängern wir Ihren aktuellen Abrechnungszeitraum bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Abrechnung erhalten Sie im Januar 2027.
Ihren letzten Abschlag zahlen wir wie gewohnt im November. Da Sie in diesem Zeitraum nur sehr wenig Strom einspeisen, reduzieren wir die Abschläge zum 15. Dezember 2026 und zum 15. Januar 2027 auf 0 €. Es geht Ihnen keine Vergütung verloren: Der eingespeiste Strom aus diesem Zeitraum wird vollständig mit Ihrer Abrechnung im Januar 2027 abgerechnet. Danach erhalten Sie Ihre monatlichen Abschläge wieder wie gewohnt.
Mit jeder Abrechnung wird ein Abschlagsplan für den Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung ermittelt. Entsprechend werden Abschläge bis zur nächsten Abrechnung zum 31.12.2026 gezahlt. Der letzte Abschlag für den Abrechnungszeitraum bis 31.12.2026 wird zum 15.01.2027 gezahlt.

Von Abrechnung zu Abrechnung haben sich auch in der Vergangenheit schon die Abschlagshöhen verändert – je nachdem, wie die Anlage in Abhängigkeit der Sonnenstunden im vergangenen Abrechnungszeitraum Strom eingespeist hat. Werden Sie bisher im ersten Halbjahr jährlich abgelesen und abgerechnet, so erhalten Sie für den Zeitraum bis zum31.12.2026 für mehr als die Hälfte der Sonnenstunden einen angemessenen Abschlag. Mit diesen Abschlägen sollten die Differenzen zur Jahresabrechnung gering ausfallen.

Hintergrund: Statistisch wird die Hälfte der Sonnenstunden eines Kalenderjahres im Monat Juni erreicht.

Von Abrechnung zu Abrechnung haben sich auch in der Vergangenheit schon die Abschlagshöhen verändert – je nachdem, wie die Anlage in Abhängigkeit der Sonnenstunden eines Jahres im vergangenen Abrechnungszeitraum Strom eingespeist hat. Werden Sie bisher im zweiten Halbjahrjahr jährlich abgelesen und abgerechnet, so erhalten Sie für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 für weniger als die Hälfte der Sonnenstunden eines Jahres einen angemessenen Abschlag. Mit diesen Abschlägen sollten die Differenzen zur Jahresabrechnung gering ausfallen. Daher ist eine Änderung des Abschlags nicht zu empfehlen.

Hintergrund: Statistisch wird die Hälfte der Sonnenstunden eines Kalenderjahres im Monat Juni erreicht.

Nein, ihre Abschläge sollen in Summe tendenziell der bevorstehenden Abrechnung zum 31.12.2026 entsprechen, sodass nur geringfügige Nachzahlungen bzw. Rückforderungen entstehen sollten.

Hier ändert sich zum bisherigen Vorgehen nichts.

Erhalten wir keinen Zählerstand, können wir keine Abrechnung erstellen. Damit wird auch kein neuer Abschlagsplan erstellt und ihre Abschläge bleiben aus. Um ein dauerhaftes Aussetzen der Abschlagszahlung zu vermeiden, erinnern wir Sie ein weiteres Mal daran, uns den Zählerstand mitzuteilen.

Nein. Wir sind gezwungen entsprechend allgemeinen Vorgehens in der Branche die Abrechnungen kalenderjahresscharf vorzunehmen. Auch andere Netzbetreiber agieren so mit ihren Einspeisekunden.

Der Kunde erhält diese Abrechnung einmalig per Post, weil der Informationsbeileger technisch nicht im CSS angezeigt werden kann. Damit der Kunde vollständig informiert ist, wurde die gesamte Abrechnung postalisch versendet.

Künftige Abrechnungen erhält er wieder wie gewohnt digital im CSS.