Redispatch 2.0 – FAQ

Fragen und Antworten

FAQ rund um Redispatch 2.0

Klicken Sie einfach auf den Bereich, der Sie interessiert, und informieren Sie sich in den Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Allgemeines

Redispatch ist ein Begriff aus der Steuerung von Kraftwerken. Er beschreibt den Prozess, mit dem der Netzbetreiber die Wirkleistung einer Stromerzeugungsanlage anpasst, um Netzengpässe zu reduzieren. Früher passierte dies nur im Übertragungsnetz. Heute setzen auch wir als Verteilnetzbetreiber dies um – daher Redispatch 2.0.

Die Netzbetreiber prognostizieren die Netzsituation und sorgen bei einem Engpass dafür, dass alle teilnehmenden Betreiber ihre geplante Stromproduktion ändern. Beim Redispatch 1.0 galt das nur für Anlagen mit einer Leistung ab 10 MW – beim Redispatch 2.0 bereits ab 100 kW.

Kurz gesagt: Die Anzahl der Anlagen, die am Redispatch teilnehmen. Seit dem 1. Oktober 2021 sind es alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung ab 100 kW. Plus Anlagen kleiner 100 kW, wenn diese vom Netzbetreiber steuerbar sind. Damit sind alle Netzbetreiber für den Redispatch 2.0 verantwortlich und nicht nur die Übertragungsnetzbetreiber.

Neben allen Anlagen ab einer Leistung von 100 kW auch Anlagen, die bereits durch uns als Netzbetreiber steuerbar sind. Also die über eine Fernwirkanlage, ein Gateway oder einen Tonrundsteuerempfänger (Doppelkommando 211, 212, 611 oder 612) mit uns kommunizieren. Grundsätzlich betrifft dies Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren. Haben Sie einen entsprechend großen Speicher, muss dieser ebenfalls am Redispatch 2.0 teilnehmen.

Ja, es ist eine gesetzliche Vorgabe. Details dazu finden Sie im EnWG § 13a und § 14 vom 13. Mai 2019 oder bei der Bundesnetzagentur unter BK6-20-059 und BK6-20-061. Klicken Sie folgenden Link um auf die Seite zu gelangen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Home/home_node.html oder wenn Sie direkt auf die jeweiligen Beschlussklammern gelangen wollen dann die hier für BK6-20-059: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2020/BK6-20-059/BK6-20-059_Stellungnahmen.html und hier für BK6-20-061: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2020/BK6-20-061/BK6-20-061_festlegungsverfahren.html

Den aktuellen Stand mit allen Anhängen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Der zentrale Unterschied besteht in der Art, wie Netzbetreiber Ihre Stromnetze managen. Wurde in der Vergangenheit im Verteilnetz in Echtzeit auf Engpässe reagiert, managen nun alle Netzbetreiber Ihre Netze vorausschauend auf Basis von Prognosen.

Wir verringern durch die wachsende Transparenz im Redispatch 2.0 potenziell die Notwendigkeit eines Eingriffes. Darüber hinaus stellen wir nun auch den energetischen und bilanziellen Ausgleich der ausgefallenen Strommengen sicher. Falls Sie die Direktvermarktung nutzen, können Sie sich einen Teil des Ausfalls von uns erstatten lassen.

Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0 managen.

  • Einsatzverantwortlicher (EIV)

    Der EIV kümmert sich um die Daten vor einem Redispatch-Einsatz. Er übermittelt uns zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.

  • Betreiber der technischen Ressource (BTR)

    Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach einem Redispatch-Einsatz. Damit können wir den Ausfall Ihrer Anlage berechnen und uns mit dem BTR abstimmen.

Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Energiedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.

Sie können die Art des Redispatch 2.0 mitgestalten. Dazu entscheiden Sie sich für Ihre gewünschte Art des Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Abrufmodells. Standardmäßig wird Ihre Einspeiseanlage pauschal abgerechnet, im Prognosemodell bilanziert und im Duldungsfall abgerufen. Ob für Sie eine andere Kombination sinnvoller ist, beantwortet Ihnen gerne Ihr EIV.

Connect+ ist eine deutschlandweite Drehscheibe für Redispatch-Daten. Ihr EIV sendet die Daten Ihrer Anlage an mehrere Netzbetreiber, damit diese die Einsätze koordiniert planen können. Um ihm dies zu erleichtern, wurde Connect+ gegründet als universeller Data-Provider. So sendet Ihr EIV die Daten nur einmal – Connect+ verteilt diese dann automatisch.

Nein. Connect+ ist eine deutschlandweite Netzbetreiberkooperation aus insgesamt 20 Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Kooperation bietet mit der Softwarelösung RAIDA eine Plattform zur Erfüllung der Marktrolle Data Provider im Redispatch 2.0 an.

Anlagenbetreiber

Sie oder Ihre Dienstleister übernehmen die Marktrollen des EIV und BTR. Diese sind mit folgenden Aufgaben verbunden:

  • Stammdaten der Anlage liefern
  • Prognosen für die Anlage erstellen
  • Informationen über Beschränkungen mitteilen
  • Echtzeit- und Abrechnnungsdaten bereitstellen

Details dazu und die rechtlichen Grundlagen finden Sie bei der Bundesnetzagentur in den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 sowie auf der Webseite des BDEW.

Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass wir die Stabilität unserer Stromnetze gewährleisten können.. Daher hat die Bundesnetzagentur Redispatch 2.0 verpflichtend für Betreiber von Anlagen ab 100 kW und von steuerbaren Anlagen kleiner 100 kW eingeführt. Mit der Teilnahme erfüllen Sie also Ihre rechtlichen Vorgaben.

Sie senden uns im Redispatch 2.0 nicht nur die Daten Ihrer Ausfälle, sondern auch die Prognosen über Ihre geplante Einspeisung. Dafür gibt es zwei neue „Marktrollen“ – Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber einer technischen Ressource (BTR). Diese beiden Rollen können entweder Sie oder ein sachkundiger Dienstleister übernehmen. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.
Selbstverständlich können Sie eine oder beide Marktrollen übernehmen – wenn Sie Experte sind. EIV und BTR müssen eine Reihe von automatisierten Datenaustauschprozessen innerhalb kurzer Fristen beherrschen. Das erfordert entsprechende Software, Hardware und die notwendigen IT-Zertifikate. Sie müssen die Use-Cases sowie die Datenlieferpflichten nach den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 kennen und abwickeln – zum Teil 24 Stunden am Tag.

Sprechen Sie am besten Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Anbieterliste Dienstleister Redispatch 2.0 des BDEW.

Nein – leider nicht. Wir konzentrieren uns als Netzbetreiber voll auf unsere Kernaufgaben im Redispatch 2.0.

Das erledigt er für Sie – elektronisch über Connect+. Teilen Sie ihm dazu bitte die TR/SR-ID mit, die wir Ihnen geschickt haben.

Ja. Haben Sie einen neuen EIV oder BTR gefunden, meldet Ihr aktueller EIV diesen Wechsel als Stammdatenmeldung über Connect+ an. Details zum Wechselprozess finden Sie auf unserer Homepage und in der Anwendungshilfe des BDEW mit dem Suchbegriff „Redispatch_031“.

Dann sollten Sie schnell aktiv werden. Die Bundesnetzagentur hat schon mit „Verwaltungszwang“ gedroht – das können auch Bußgelder bedeuten. Zudem können Sie den Redispatch aktuell nicht mitgestalten. Ihnen entgeht z.B. die Möglichkeit, uns Mindestleistungen Ihrer Anlage mitzuteilen oder ein für Sie passendes Abrechnungsmodell zu wählen.

Ihre Anlage muss spätestens zehn Tage vor geplanter Inbetriebnahme durch Ihren EIV über Connect+ angemeldet werden.

Die gute Nachricht vorweg: Um mögliche Sanktionen für Sie zu vermeiden, sind wir kurzfristig eingesprungen. Dazu haben wir Ihre Anlage in einen Notbetrieb überführt und die Rolle Ihres EIV übernommen – für die Übergangszeit. Sorgen Sie also bitte schnell dafür, dass Ihr EIV Sie für den Redispatch anmeldet. Dazu meldet sich Ihr EIV über Connect+ bei uns. Bitte seien Sie sich bewusst: Ohne gültige EIV-Anmeldung verstoßen Sie gegen die rechtlichen Bestimmungen der Bundesnetzagentur und verlieren darüber hinaus die Möglichkeit Ihren Redispatch 2.0 zu gestalten.

Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen neuen EIV, da Sie diesen laut Bundesnetzagentur auf jeden Fall benötigen. Sobald das aktuelle Vertragsverhältnis endet, muss Ihr neuer EIV schnellstmöglich einen entsprechenden EIV-Wechsel initiieren. Eine Abmeldung des alten EIVs ist nur durch die Anmeldung eines neuen EIVs möglich!

Ein einfacher Check bringt Licht ins Dunkel: Prüfen Sie bitte, ob die Verbraucher wie Beleuchtung oder Steuer- und Regelungstechnik Ihrer Einspeiseanlage noch laufen.

  • Nein: Dann liegt vermutlich eine Netzstörung vor. Bitte rufen Sie in diesem Fall die Störungsstelle Strom unter 0800 0600606 an.
  • Ja: Dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Redispatch-Einsatz. Ihr EIV erhält in diesem Fall eine Nachricht von uns und Sie automatisch Ihre Vergütung. Sollte es keine Reduzierung von uns sein, ist es vermutlich ein externer Eingriff eines Dritten, wie z.B. Ihrem Direktvermarkter.

Und noch ein Tipp: Bei einem Redispatch-Einsatz erhält Ihr EIV eine elektronische Meldung (A96) von uns. Zusätzlich sehen Sie diesen live auf unserer Homepage unter „Maßnahmen“. Alle abgeschlossenen Einsätze finden Sie unter Angabe Ihrer SR-ID nach einigen Tagen auch im Archiv – mit dem Hinweis „entschädigungspflichtig“ oder „nicht entschädigungspflichtig“. So behalten Sie alles gut im Blick.

Ja, einige Tage danach finden Sie die Dauer im Redispatch-Archiv auf unserer Homepage unter „Maßnahmen“. Die prognostizierte Abschaltdauer ist, vorbehaltlich etwaiger Aktualisierungen, außerdem den automatischen A96 Meldungen an Ihren EIV zu entnehmen.

Selbstverständlich. Anlagen in der Direktvermarktung erhalten die Marktprämie und den Aufwendungsersatz für den bilanziellen Ausgleich. Befinden Sie sich in der regulären EEG-Vergütung, wird Ihnen die EEG-Einspeisevergütung erstattet.

Nein – Ihre Vergütungssätze bleiben identisch. Diese finden Sie auf der Informationsplattform „Netztransparenz“ unter EEG-Vergütungs- und Umlagekategorien.

Üblicherweise nicht. Wir nutzen die bereits verbaute Steuerungshardware einfach weiter. Nur wenn Sie in den Aufforderungsfall nach der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur wechseln, schauen wir uns die Technik zusammen mit Ihrem EIV noch einmal genauer an.

Das macht Ihr BTR mit uns auf elektronischem Weg. Wie genau, hängt von dem Abrechnungsmodell ab, das Sie mit Ihrem EIV abgestimmt haben.

  • Abrechnungsmodell „Pauschal“: Wir ermitteln die Entschädigung anhand des letzten repräsentativen 15 Minuten-Intervalls (P0) vor der Abschaltung.
  • Abrechnungsmodell „Spitz“: Wir ermitteln die Entschädigung durch Abgleich von Ist- und Soll-Einspeisung – durch die vorhandene Leistungskennlinie in Verbindung mit den Ist-Wetterdaten Ihrer Anlage.
  • Abrechnungsmodell „vereinfacht Spitz“: Wir ermitteln die Entschädigung durch Abgleich von Ist- und Soll-Einspeisung – durch die vorhandene Leistungskennlinie in Verbindung mit den Ist-Wetterdaten einer Referenzanlage, oder den Ist- Wetterdaten eines Wetterdienstleisters.

Ob „Pauschal“, „Spitz“ oder „vereinfacht Spitz“ für Sie sinnvoll ist, weiß am besten Ihr EIV oder BTR. Allgemein gilt: Je exakter die Ausfallarbeit ermittelt werden soll, desto genauer müssen die Abrechnungsdaten Ihres BTR sein.

Sofern Sie Redispatch-Maßnahmen erfahren haben, erhalten von uns automatisch jeden Monat eine Gutschrift über die Einsätze im Vormonat auf Basis der Daten Ihres BTR. Sie müssen also keine Rechnung mehr an uns senden – ein To-do weniger.

Möchten Sie die Vorteile einer automatischen Rechnungserstellung nicht genießen, dann können Sie uns gerne eine eigene Rechnung stellen– alle Details dazu finden Sie in unserer Checkliste. Senden Sie uns Ihre Rechnung bitte an Redispatch-Abrechnung@ewe-netz.de. Beachten Sie dabei, die exakten, mit dem BTR abgestimmten Ausfallarbeitsmengen in Rechnung zu stellen.

Ja, das ist möglich. Je nach Energieart kann uns Ihr Einsatzverantwortlicher Ihren Wunsch über die Meldung unterschiedlicher Datenpunkte mitteilen  – dies wird dann bei der Planung und beim Abruf berücksichtigt. Sprechen Sie für Details einfach Ihren EIV an. Wichtig: Es muss eine vom EIV über die festgelegten Prozesse übermittelte elektronische Datenmeldung sein – Email oder Telefon gehen nicht. Das hat die Bundesnetzagentur so festgelegt.

Dieses Problem ist uns bekannt. Je nach Anlagentechnik können Sie uns gerne über Ihren EIV eine Mindestleistung mitteilen. So erhält der anfordernde Netzbetreiber verlässliche und aktuelle Informationen und kann diese beim Abruf berücksichtigen. Wichtig für Sie: Die Meldung ist leider keine Garantie gegen eine vollständige Schaltung Ihrer Anlage. Ist der Engpass zu groß, müssen wir auch die Mindestleistung herunterfahren.

Uns sind keine weiteren Möglichkeiten bekannt. Wir dürfen die besondere Situation von Biogasanlagen im Redispatch 2.0 leider nicht anderweitig berücksichtigen. An die Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur sind auch wir rechtlich gebunden.

Anlagenbetreiber unter 100 kW

EWE NETZ ist zusammen mit den vorgelagerten Netzbetreibern für ein funktionsfähiges Stromnetz verantwortlich. Kommt es im Stromnetz zu Engpässen, kann durch Redispatch-Maßnahmen die Sicherheit im Stromnetz gewährleistet werden.

Das bedeutet: Wenn an einer Stelle zu viel Strom eingespeist wird und das Netz zu überlasten droht, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen reduziert – auch im Niederspannungsnetz.

Von Redispatch 2.0 sind folgende Anlagen betroffen:

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen aller Erzeugungstechnologien ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt (kW).
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 100 kW installierter Leistung, die von Netzbetreibern wie EWE NETZ fernsteuerbar sind. Gut zu wissen: Laut §9 des EEG müssen Anlagen ab einer Größe von 25 kW für den Netzbetreiber steuerbar sein.

Also auch wenn Sie eine kleinere Energieanlage betreiben, kann Ihre Anlage von Redispatch 2.0 betroffen sein.

Sobald ein möglicher Netzengpass im Stromnetz ermittelt wurde, wird ermittelt, welche Anlagen reguliert werden müssen, damit die Sicherheit im Stromnetz gewährleistet werden kann. Demnach haben nicht alle Einspeiseanlagen dieselbe Sensitivität auf den Netzengpass. Es ist also möglich, dass Ihre Anlage aufgrund von Redispatch 2.0 abgeriegelt wird und die Ihres Nachbarn nicht betroffen ist.

Nein – wenn Sie nicht auf Ihren eigens produzierten Strom zugreifen können, wird der benötigte Strom automatisch aus dem Netz bezogen und alle Geräte funktionieren wie gehabt.

Die Abrechnung für die entgangene Einspeisung geschieht automatisch und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden. Am Ende werden Sie als Anlagenbetreiber bei der Berechnung Ihrer Einspeisungsvergütung wirtschaftlich also weder besser noch schlechter gestellt, als es ohne die Maßnahme der Fall gewesen wäre.

Die Lage ist klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten.

Auch wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, verändert sich an Ihren Abschlägen nichts. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. 

Sollte Ihre Anlage erstmalig im Zuge einer Redispatch-Maßnahme reguliert werden müssen, erhalten Sie in diesem Fall eine postalische Mitteilung. In dieser Mitteilung wird Ihrer Anlage eine SR-ID (SR=Steuerbare Ressource) zugewiesen mit der Sie zukünftig auf unserer Homepage etwaige Maßnahmen überprüfen können. Zusätzlich können Sie in den Archiven abgeschlossene Maßnahmen überprüfen.

Wir verstehen, dass Sie als Eigenverbraucher Ihren selbst erzeugten Strom weiterhin nutzen möchten. Daher versucht EWE NETZ Sie nach der Einspeiseregelung zuregulieren. Das bedeutet, dass nur der überschüssige Strom reguliert wird und somit weiterhin Strom für Ihren Eigenverbrauch zur Verfügung steht. Dafür müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Anlage ein solches Schaltsignal umsetzen kann.

Dies kann ein Elektrofachmann für Sie übernehmen, indem er ggf. die Steuerungsreferenz manuell auf die Einspeiseregelung anpasst.

Im Falle einer notwendigen Maßnahme wird ein Schaltsignal direkt an Ihre Anlage übermittelt. Ihre Anlage passt dementsprechend die Erzeugung an das Signal an - Sie brauchen sich um Nichts kümmern.

Nein. Da Sie durch Redispatch finanziell weder besser noch schlechter gestellt sind, ändern sich Ihre Abschläge für das Folgejahr nicht.

Die Ihnen zustehende Entschädigung wird pauschal anhand von Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur ermittelt, damit Ihre Abrechnung gerecht und transparent erfolgt. Informationen zum Anlagenfaktor, der für die Berechnung herangezogen wird finden Sie auf unserer Homepage oder in der Festlegung BK6-20-059 Anlage 1 unter 3.2.3.3 der Bundesnetzagentur.

Einsatzverantwortliche

Von Ihrem Anlagenbetreiber. Dieser erhält die TR/SR-IDs von uns und sendet die IDs dann an Sie, in Ihrer Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV), weiter.

Gehen Sie mit uns ins Clearing – mit unserer Excel-Liste oder der Blanko-Liste des BDEW-Einführungsszenarios. Passen Sie darin das jeweilige Feld an, markieren Sie dieses farblich und kommentieren Sie bitte Ihre Änderung in der Spalte „Freitextfeld“. So können wir diese eindeutig zuordnen. Bitte schicken Sie im Anschluss die Liste an Redispatch-Netzvertrieb@ewe-netz.de.

Sie können in Connect+ aus zwei Meldungstypen wählen:

  • A14 für die initiale Stammdatenmeldung
    Sie erhalten zu dieser Meldung eine positive oder negative Quittung von uns – das „Acknowledgement“ (ACK). Sollte dies negativ ausfallen, finden Sie im ACK den genauen Grund. Nutzen Sie eine A14-Meldung auf bereits gemeldete Stammdaten, wird diese grundsätzlich abgelehnt.
  • A15 für die Änderung der Stammdaten
    Wurden die Stammdaten bereits initial gemeldet, muss eine A15-Meldung verwendet werden. Bei dieser Meldung geht lediglich ein technisches positives oder negatives ACK an Sie raus – ohne inhaltliches Feedback vom Netzbetreiber.

Wir haben in diesem Fall die Anlage automatisch in den Notbetrieb auf Connect+ angemeldet – mit den Ausprägungen Prognosemodell, Duldungsfall und Abrechnungsverfahren „Pauschal“. Dies ist lediglich für eine gewisse Übergangszeit möglich. Melden Sie daher bitte so schnell wie möglich die Anlage über Connect+ an. Beantragen Sie dazu bitte mit einer A15-Stammdatenänderungsmitteilung den EIV-Wechsel.

Der Servicedesk von Connect+ hilft Ihnen gerne weiter – ein Service für alle registrierten User.

Die Stammdatenmeldung funktioniert nur mit unseren TR- und SR-ID. Bitte nutzen Sie daher ausschließlich die IDs, die wir Ihnen oder dem Anlagenbetreiber mitgeteilt haben.

Das geht laut Bundesnetzagentur leider nicht – es ist maximal ein EIV je SR möglich. Sollten Sie sich nicht auf einen EIV einigen können, melden Sie sich bitte mit dem Stichwort „Steuergruppe“ und Ihrer TR-/SR-ID bei uns. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Der Ablauf sieht so aus:

  1. Sie senden uns das Formular ausgefüllt zu.
  2. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen diese per E-Mail.
  3. Sie machen eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) über Connect+ zum abgestimmten Wechselzeitpunkt.
  4. Wir geben Ihre Stammdatenmeldung frei.

Nein, das geht leider nicht. Grundvoraussetzung für das Planwertmodell ist der Start des bilanziellen Ausgleichs. Da weiterhin im EWE NETZ Gebiet kein bilanzieller Ausgleich stattfinden kann, sind wir ebenfalls nicht in der Lage das Planwertmodell anzubieten. Zum weiteren Zeitplan und Startzeitpunkt für den bilanziellen Ausgleich stehen wir in intensivem Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Natürlich erhalten Sie sofort Bescheid, wenn wir Neuigkeiten haben – so wie bisher auch.

Ja, das geht. Nicht fluktuierende Anlagen können uns diese Daten auch im Prognosemodell übermitteln und so von einzelnen Vorteilen des Planwertmodells profitieren. Wechseln Sie dafür bitte fristgerecht in das Bilanzierungsmodell Z03 „Prognose mit Planungsdatenlieferung“. Mehr dazu erfahren Sie im Umsetzungsfragenkatalog des BDEW.

Das legen Sie mit Ihrer elektronischen Stammdatenmeldung fest – ob „Pauschal“ oder „Spitz“. „Vereinfacht Spitz“ ist bei nicht fluktuierenden Anlagen nicht möglich.

Wir nutzen die vorgegebenen Übertragungswege der Bundesnetzagentur. Senden Sie daher bitte:

  • Alle Datentypen, die laut Festlegung BK6-20-059 an den Data-Provider übermittelt werden müssen, an Connect+.
  • Die Abrechnungsdaten des BTR direkt an uns über die vorher aufgebaute 1:1-Marktkommunikation.
  • Die Echtzeitdaten auch direkt an uns.

Damit der Aufwand für alle möglichst gering bleibt, verzichten wir zum Start auf sämtliche Echtzeitdaten. Sobald sich der Prozess eingeschwungen hat, dürfen wir laut Festlegung BK6-20-061 diese drei Datenpunkte von Ihnen fordern:

  • Wirkleistung
  • Veränderung der Fahrweise durch Steuerung bei EE-SEE Wind/Solar
  • nutzbarer Energiegehalt bei Speichern

Hierfür ermöglichen wir zukünftig zwei Wege: Wenn unsere Fernwirk-Technik es hergibt, greifen wir auf die Daten direkt zu. Wenn nicht, bieten wir eine Internetschnittstelle an, mit der Sie die Echtzeitdaten übertragen können.

Jede SR benötigt einen EIV – laut den Festlegungen des BK6-20-059. Das bedeutet für Sie: Endet das Vertragsverhältnis, muss Ihr Anlagenbetreiber sich frühzeitig um einen neuen EIV kümmern. Dieser initiiert dann einen EIV-Wechsel nach Umsetzungsfrage 31. Erst nach einer erfolgreichen Umsetzung des EIV-Wechsels wird der neue EIV in den Stammdaten hinterlegt. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass der Alt- EIV weiterhin als zuständiger EIV in den Stammdaten hinterlegt bleibt.

Betreiber der technischen Ressource

Um für alle einen einfachen Start in den Redispatch-Prozess zu ermöglichen, nutzen wir standardmäßig das Abrechnungsverfahren „Pauschal“.

Ja, das geht. Und zwar so:

  • Der Anlagenbetreiber sendet uns seinen Auftrag an Redispatch-Netzvertrieb@ewe-netz.de.
  • Bei „Spitz“ stellen Sie als BTR die genauen Wetterdaten der Einspeiseanlage und bei Windeinheiten eine Windkennlinie bereit.
  • Bei „vereinfacht Spitz“ reichen die Wetterdaten einer Referenzanlage oder eines Wetterdaten-Dienstleisters.

Nein – dies übernimmt der Anlagenbetreiber oder Sie als BTR.

Ja – immer in die Zukunft zum 1. Januar. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage im Abschnitt „Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen“.

Ja – dafür haben wir uns stark gemacht. Zum Start des Redispatch ist dies möglich. Die genauen Fristen und einige wichtige Punkte dazu finden Sie auf unserer Homepage im Abschnitt „Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen“.

Das könnte Sie auch interessieren

Als selbstverbraucht gilt Strom, der nicht ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird. Wenn dieser aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung entsteht, dürfen wir diesen im Redispatch nur nachrangig abregeln.

Damit wir dies bei Redispatch-Maßnahmen berücksichtigen können, senden Sie uns bitte die jeweils privilegierte Leistung per elektronischer Datenmeldung mit diesen Datenpunkten:

  • Prognosemodell: „Nichtbeanspruchbarkeiten“
  • Planwertmodell: „Negative Besicherungsleistung“

Als EIV einer hocheffizienten, nicht EEG-vergüteten KWK-Anlage können Sie im Planwertmodell Leistungsscheiben anmelden. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:

  • Datenpunkt: „Negatives wärmegebundenes Redispatch-Vermögen (-wRDV)“
  • Kosten unter „Punkt c“: „Kosten nicht-EEG-vergüteter Anlagen für SEE und SSE“

Mit dieser Meldung berücksichtigen wir automatisch Ihre genannte Leistungsscheibe und die angegebenen Kosten. Je höher diese ausfallen, desto später greift ein möglicher Redispatch-Einsatz. Sollten wir dennoch in die Leistungsscheibe eingreifen müssen, erstatten wir Ihnen natürlich die zusätzlichen Kosten.

Senden Sie uns bitte spätestens zehn Tage vor geplanter Inbetriebnahme Ihrer KWK-Anlage einen Herkunftsnachweis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für hocheffizient produzierten Strom nach § 2 Absatz 8a und § 31 KWKG 2020.

Ja, das können Sie. Wenn Sie also Wärme in einer hocheffizienten KWK-Anlage produzieren und diesen Strom auch selbst verbrauchen, profitieren Sie von beiden Privilegien.