
Redispatch 2.0 – unter 100 kW
Redispatch für Anlagen unter 100 kW
Der rasante Ausbau an erneuerbaren Energien stellt das Netz vor große Herausforderungen. Bis diese für die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien passend ausgebaut sind, sorgen sogenannte Redispatch-Maßnahmen für einen reibungslosen und sicheren Betrieb. Das bedeutet: Kann das Stromnetz die erzeugten Strommengen nicht weiter aufnehmen, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen reduziert, damit die Netzsicherheit jederzeit gewährleistet wird und eine Netzabschaltung verhindert werden kann.

Auch kleinere Anlagen betroffen
Bisher konnte EWE NETZ die Sicherheit des Stromnetzes allein durch die Reduzierung großer Anlagen von über 100 kW Leistung gewährleisten. Durch den starken Zuwachs kleinerer Anlagen zeichnet sich jedoch ab, dass dies nun nicht mehr ausreichend ist. Wir gehen daher davon aus, dass dieses Jahr erstmalig auch die Leistung kleinerer Anlagen zeitweise reduziert werden muss.
Welche Anlagen können betroffen sein?
Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 100 kW installierter Leistung, die von Netzbetreibern wie EWE NETZ fernsteuerbar sind, können von Redispatch 2.0 betroffen sein. Dabei ist es möglich, dass nicht alle räumlich nahen Einspeiseanlagen dieselbe Sensitivität auf den Netzengpass haben. Es kann also sein, dass Ihre Anlage aufgrund von Redispatch 2.0 geregelt wird und die Ihres Nachbarn nicht betroffen ist.

Keine Sorge, Sie haben keine Nachteile
Wenn Ihe Erzeugungsanlage von einer Redispatch-Anlage betroffen ist, haben Sie keine Nachteile. Zum einen müssen sich um (fast) nichts kümmern. Sollte eine Reduzierung tatsächlich notwendig werden, informieren wir Sie im Voraus darüber. Die Reduzierung der Einspeiseleistung übernehmen wir anschließend über die verbaute Fernsteuertechnik.
Und den Strom, den Sie in der Zeit ins Netz eingespeist hätten? Wird Ihnen in Ihrer Endabrechnung erstattet – siehe folgender Block zum Thema "Entschädigung". Ihre monatlichen Abschläge bleiben hiervon unberührt.
Sie wollen alle Ihre Daten, wie zum Beispiel Ihre Redispatch-Abrechung auf einen Blick? Dann nutzen Sie ganz einfach unser Kundenportal.

Ihre Entschädigung
Wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar:
Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten.
Wenn Sie aufgrund einer Redispatch-Maßnahme keinen Strom eingespeist haben, erhalten Sie für den nicht eingespeisten Strom automatisch eine Entschädigung und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden.
Damit Ihre Entschädigung gerecht ermittelt wird, verwendet EWE NETZ das Pauschalverfahren. Das bedeutet, dass wir die Erzeugungsprognose für Sie übernehmen. Andernfalls müssten Sie Ihre Anlagenfahrpläne täglich selbst prognostizieren und täglich an uns übermitteln.
Mit dem Pauschalverfahren berechnen wir die Ausfallarbeit pauschal auf Basis der Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur. Ein wichtiger Bestandteil dieser Berechnung ist der Anlagenfaktor, der von der Bundesnetzagentur festgelegt wurde. Der Anlagenfaktor variiert je nach Jahres- und Tageszeit (siehe Tabelle) und stellt damit sicher, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer Redispatch-Maßnahme nicht schlechter gestellt wird.
Die genaue Formel für die Berechnung der Entschädigungszahlung und weitere Informationen sind in der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 in der Anlage 1 unter 3.2.3.3 zu finden.
Sommerzeit (1. März bis 31. Oktober)
| Uhrzeit | Anlagenfaktor |
| 19 bis 6 Uhr | 0,0000 |
| 6 bis 9 Uhr | 0,2456 |
| 9 bis 15 Uhr | 0,6189 |
| 15 bis 19 Uhr | 0,2456 |
Winterzeit (1. November bis 28./29. Februar)
| Uhrzeit | Anlagenfaktor |
| 16.45 bis 9 Uhr | 0,0000 |
| 9 bis 10 Uhr | 0,2796 |
| 10 bis 14 Uhr | 0,5030 |
| 14 bis 16.45 Uhr | 0,2796 |
Ihre Ausfallarbeit wird in kWh angegeben. Um diesen Wert zu berechnen, muss die Regelungsdauer von Minuten auf Stunden umgerechnet werden. Dazu teilen Sie die Anzahl der Minuten durch 60. Die Regelungsdauer muss schließlich noch mit der Leistung Ihrer Anlage (kW) multipliziert werden. Die Formal lautet also:
Ausfallarbeit (kWh) = Regelungdauer (Minuten) geteilt durch 60 x Leistung (kW)
Um die Ausfallarbeit in Kilowattstunden (kWh) also zu berechnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Verwenden Sie die Regelungsdauer der Maßnahme in Minuten. Dies ist der Zeitraum, in dem Ihre Anlage aufgrund der Redispatch-Maßnahme nicht einspeisen konnte.
2. Teilen Sie die Regelungsdauer durch 60, um die Zeit in Stunden umzurechnen. Beispiel: Bei einer Regelungsdauer von 30 Minuten ergibt sich 30 ÷ 60 = 0,5 Stunden.
3. Verwenden Sie die betroffene elektrische Leistung Ihrer Anlage in Kilowatt (kW), die während der Regelung nicht eingespeist wurde.
4. Multiplizieren Sie die umgerechnete Zeit in Stunden mit der Leistung in kW. Das Ergebnis ist die Ausfallarbeit in kWh.
Grundsätzlich stellen wir allen Anlagen bei Reduzierungsmaßnahmen einen Sollwert technisch an die Fernsteuertechnik zur Verfügung. Je nachdem wie Ihre Fernsteuertechnik installiert ist, haben die Schaltsignale bei normalerweise selbst genutzten Strom unterschiedliche Auswirkungen.
Die technischen Vorgaben bei Anlagen unter 100kW sehen es vor, dass bei einer Sollwertvorgabe vom Netzbetreiber die Einspeiseleistung von der Stromerzeugungsanlage reduziert wird.
Referenziert Ihre Fernsteuertechnik auf die Einspeisung, spricht man von einer Einspeiseregelung. Ihren erzeugten Strom können Sie in diesem Falle weiterhin selber nutzen und nur der übrige Strom, der in das Stromnetz fließen würde, wird entsprechend reduziert.
Sollte Ihre Fernsteuertechnik das Schaltsignal technisch allerdings direkt auf die Stromerzeugung referenzieren, sprechen wir von einer Erzeugungsregelung . Das bedeutet, dass Ihre Anlage die Stromerzeugung nach dem vorgegebenen Sollwert anpasst und somit kein selbst produzierter Strom für Ihren Eigenverbrauch zur Verfügung steht.
Bitten Sie am besten Ihren Installateur die Möglichkeit zu prüfen, die Steuerungsreferenz in Ihrer Anlage auf die „Einspeiseregelung“ anzupassen.
Hinweis
Der Gesetzgeber plant zukünftig nur noch die Einspeiseregelung als Steuerungsreferenz für Anlagen unter 100kW zu dulden. Die Umstellung der Steuerungsreferenz wird dann mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems in Verbindung mit einer Steuerbox verpflichtend eingefordert werden.
Wichtiger Hinweis
Das Erneuerbare Energie Gesetz schreibt vor, dass Anlagen bestimmter Größe jederzeit vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen. Dazu wurde bei Ihnen an der Anlage ein "Tonfrequenzrundsteuerempfänger" installiert, welcher die Steuersignale umsetzt. Bitte stellen Sie sicher, dass die verbaute Steuertechnik jederzeit funktionsfähig ist. Nur mit einer funktionierenden Fernsteuerung, kann die Aufrechterhaltung der Sicherheit unserer Stromnetze gewährleistet werden. . Wichtig für Sie zu wissen: Der Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber bei Pflichtverstößen gegen die Einhaltung der technischen Vorgaben, Sanktionen nach §52 EEG auszusprechen. Wir denken, das muss nicht sein.
