Änderung der "70-Prozent-Regel"

Der Gesetzgeber hat Änderungen der technischen Vorgaben gem. §9EEG 2021-4 und 2023 beschlossen. Diese Vorgaben sind bekannt als "70-Prozent-Regel". Zu unterscheiden sind hier drei verschiedene Anlagen: Neuanlagen bis 25 kWp, Bestandsanlagen bis 7 kWp sowie Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 kWp.

Neuanlagen bis 25 kWp

Entfall der 70-Prozent-Regelung

Für neue Solaranlagen mit einer Modulleistung bis 25 kW, die ab dem 15. September 2022 in Betrieb genommen wurden, sind keine Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement mehr zu berücksichtigen. Somit entfällt die bisherige Pflicht, einen Funkrundsteuerempfänger zu installieren oder die maximale Einspeisemenge auf 70 % zu begrenzen.

Bestandsanlagen bis 7 kWp

Entfall der 70-Prozent-Regelung

Auch für Anlagen, die vor dem 15. September 2022 in Betrieb genommen wurden, entfällt seit 1. Januar 2023 die 70-Prozent-Grenze. Damit ist es nun möglich, bis zu 100 % der erzeugten Leistung in das Stromnetz einzuspeisen. Die Aufhebung der Begrenzung der Einspeiseleistung kann seit dem 1. Januar 2023 bei Ihrem Netzbetreiber beantragt werden. Wenn sich Ihre Anlage im EWE-NETZ-Gebiet befindet, nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.

Zum Formular
Bestandsanlagen 7 bis 25 kWp

Keine Änderung

Für Solaranlagen mit einer installierten Modulleistung zwischen 7 kW und 25 kW ist die Aufhebung der 70-Prozent-Regel aktuell nicht möglich. Der Gesetzgeber formuliert in §9 Abs. 2 Nr. 3 EEG als Voraussetzung, dass ein intelligentes Messsystem vorhanden sein muss. Intelligente Messsysteme sind für den Anwendungsfall der Einspeisung noch nicht zugelassen. Es bedarf zunächst einer Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationsschutz.

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