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Damit Ihre Frage direkt beantwortet werden kann und schnell beim richtigen Ansprechpartner landet, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Sie erhalten auch eine Bestätigungs-Mail, dass die Anfrage bei uns eingegangen ist. Der richtige Ansprechpartner wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
  • Bau - und weitere Dienstleistungen werden wieder mit 19% besteuert - entscheidend ist hier immer der Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt.
  • Die Gutschrift für Einspeiser wird zum Stichtag 31.12. abgegrenzt werden. So erhalten Sie eine korrekte Abrechnung zum Ansatz Ihrer Umsatzsteuer. Die aktuellen Abschläge zahlen wir außerdem konstant weiter.
  • Mögliche Förderungen werden in der Regel weiterhin zum vereinbarten Brutto ausgezahlt.

Zählerstände? Wir kümmern uns!

Sollten wir einen Zählerstand von Ihnen benötigen, melden wir uns aktiv bei Ihnen - ansonsten müssen Sie nichts tun. Falls Sie den aktuellen Zählerstand trotzdem melden möchten, ist der schnellste und einfachste Weg unser Zählerstandsformular.