Eintrag in Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für Auszahlung durch Netzbetreiber

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Oldenburg, 11. Dezember 2020. Der Netzbetreiber EWE NETZ GmbH macht die Betreiber von dezentralen Energieerzeugungsanlagen auf folgendes aufmerksam: Nach dem 31. Januar 2021 darf EWE NETZ Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Zahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz nur vornehmen, wenn die Anlagen im Marktstamm-datenregister registriert sind. Das Register wird durch die Bundesnetzagentur geführt.

Auch wenn bereits eine Meldung in früheren Registern der Bundesnetzagentur erfolgt ist, müssen sich alle Anlagenbetreiber erneut registrieren. Darauf hatte EWE NETZ Anlagenbetreiber bereits in der Vergangenheit hingewiesen. Aufgrund von Datenschutzauflagen ist eine automatische Übernahme der früheren Daten nicht möglich.

Die Registrierung müssen Betreiber unter www.marktstammdatenregister.de vornehmen.

Das Marktstammdatenregister ersetzt das PV-Meldeportal und Anlagenregister der Bundesnetzagentur und soll für mehr Datenqualität und einfachere behördliche Meldepflichten sorgen.

EWE NETZ informiert seine betroffenen Einspeisekunden direkt.

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