Oldenburg, 23. Januar 2013. Der Oldenburger Netzbetreiber EWE NETZ GmbH appelliert erneut an Betreiber von Fotovoltaikanlagen, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Nachrüstung ihrer Anlagen zu kooperieren. „Die Betreiber sind zur Mitwirkung verpflichtet. Andernfalls verlangt der Gesetzgeber, dass wir die Zahlung der Einspeisevergütung aussetzen“, sagt Karsten Pielotek, der bei EWE NETZ das Projekt zur Nachrüstung der Fotovoltaikanlagen leitet.
Die Nachrüstung betrifft die Wechselrichter älterer Fotovoltaikanlagen ab einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt (kW). Im Oktober und November 2012 hatte EWE NETZ deshalb gut 20.000 Betreiber von Fotovoltaikanlagen im Netzgebiet per Brief informiert und sie gebeten, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an EWE NETZ zurückzusenden. „81 Prozent der Anlagenbetreiber haben inzwischen geantwortet. Nachdem die Aktion anfangs sehr schleppend angelaufen ist, haben wir in den letzten Wochen viele tausend Briefe mit den Fragebögen bekommen. Der Rücklauf ist also deutlich besser geworden. Dafür bedanken wir uns bei den Betreibern. Wir brauchen allerdings 100 Prozent Rücklauf“, so Pielotek. Deshalb gebe es weiterhin die Sorge, dass viele Betreiber nicht rechtzeitig ihre Fragebögen zurückschicken.
Da es je nach Leistung der Fotovoltaikanlagen unterschiedliche Fristen für die Nachrüstung gibt, werden rund 160 Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von über 100 kW jetzt erneut per Einschreiben angeschrieben. Pielotek: „Wenn sie innerhalb von zwei Wochen nicht ihre Fragebögen zurückschicken, müssen wir zum 1. März die Einspeisevergütung leider so lange monatlich aussetzen, bis der ausgefüllte Fragebogen bei uns eintrifft. Das wollen wir natürlich vermeiden. Die säumigen Anlagenbetreiber von Anlagen mit einer Leistung von unter 100 kW erhalten von uns noch mal den Fragebogen.“
Hintergrund der Maßnahme ist die so genannte Systemstabilitätsverordnung. Mit der Nachrüstung der Wechselrichter in den Anlagen soll verhindert werden, dass zu viele Anlagen gleichzeitig vom Netz gehen. Dies kann im schlimmsten Fall zum „Blackout“ führen. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario ist zwar eher gering, aber dennoch hat der Gesetzgeber die Systemstabilitätsverordnung verabschiedet, um die sehr gute Versorgungssicherheit in Deutschland nicht zu gefährden.
Stabile Netze haben eine Frequenz von 50 Hertz (Hz). Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Netzbetreibern sicher beherrscht. Schwierig kann es aber werden, wenn die Frequenz stark von der Normalfrequenz abweicht. Ältere Fotovoltaikanlagen trennen sich bei einer Frequenz von 50,2 Hz vom Netz. So entfallen im Extremfall mehrere Gigawatt Strom aus Fotovoltaikanlagen binnen Sekunden. Dies könnte zu einer Überlastung der Netze und damit zu einem Risiko für den sicheren Netzbetrieb führen. Deutschlandweit sind deshalb rund 300.000 Betreiber von Fotovoltaikanlagen verpflichtet, ihre Wechselrichter nachzurüsten.
Welche Anlagen von der Nachrüstung betroffen sind und welche Fristen dafür vorgesehen sind, ist auf der Internetseite von EWE NETZ unter http://www.ewe-netz.de/strom/2316.php dargestellt. Zudem gibt es hier Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Für Nachfragen hat EWE NETZ auch eine Hotline unter der Nummer 0800 3936389 eingerichtet. Ausführliche Informationen stellt zudem der Bundesverband der Solarwirtschaft auf seinen Internetseiten bereit: http://www.solarwirtschaft.de/.
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