EWE NETZ veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2024

Netzentgelte Gas und Strom werden nur leicht angepasst
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Bei EWE NETZ steigen die Netzentgelte Gas und Strom für Haushaltskunden im Jahr 2024 voraussichtlich leicht an. Ursachen sind insbesondere die Konjunkturaussichten, die allgemeine Teuerung und Nachwirkungen der hohen Strompreise aus 2022.

Netzentgelte Gas

Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 18.500 Kilowattstunden Gas steigen die Netzentgelte geringfügig um rund 80 Cent/Monat. Bei Industrie- und Gewerbekunden steigen die Netzentgelte ebenfalls leicht an, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.

Netzentgelte Strom

Bei den Stromnetzentgelten wirken insbesondere die hohen Strompreise aus 2022 verspätet nach: Wie andere Verteilnetzbetreiber auch, musste EWE NETZ bereits in 2022 bei hohen Börsenpreisen Strom zum Ausgleich von technisch bedingten Netzverlusten einkaufen, die erst 2024 auftreten. Die hohen Einkaufspreise aus 2022 sind fest und die Bezahlung erfolgt 2024. Dazu kommt, dass die Milliardenhilfen der Bundesregierung auch dieses Jahr nur an die Übertragungsnetzbetreiber, aber leider nicht an die Betreiber der Verteilnetze gehen. Diese Faktoren fließen in die Netzentgeltkalkulation für 2024 ein.

Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte um rund 1,90 Euro/Monat. Bei den meisten Industrie- und Gewerbekunden steigen die Netzentgelte im Mittel leicht an, wobei sich je nach Spannungsebene und Verbrauchsstruktur auch Senkungen ergeben können.

Die Netzentgelte Strom und Gas sind bis zum Jahreswechsel vorläufig und können sich noch ändern. Insbesondere im Stromsektor kann eine Anpassung nicht ausgeschlossen werden: Die Übertragungsnetzbetreiber behalten sich ausdrücklich eine neue Kalkulation ihrer Netzentgelte im Dezember vor. Dies würde sich auch auf die Stromnetzentgelte von EWE NETZ auswirken.

Hintergrund Netzentgelte im Verteilnetz:
Gebühr für die Durchleitung von Strom und Gas

Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom- und Gas. Aber auch Verteilnetzbetreiber zahlen Netzentgelte an ihre vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Strom- und Gasmengen.

Netzbetreiber erheben von den Energieanbietern weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb (inklusive Messung), Umlagen wie z.B. Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.

Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Gaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen derzeit bei Haushaltskunden ca. 20 % des gesamten Strompreises und ca.13 % des gesamten Gaspreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2023 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte ergeben sich aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Auf der Rechnung der Energieanbieter werden die Netzentgelte separat ausgewiesen.

 

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