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Oldenburg, 15. Oktober 2025. Für 2026 zahlt der Bund einen Steuerzuschuss von 6,5 Mrd. Euro an die Übertragungsnetzbetreiber. Dieser Zuschuss wird in unterschiedlichem Ausmaß auch an die nachgelagerten Verteilnetze weitergereicht. Bei EWE NETZ wirkt sich der Zuschuss deutlich senkend auf die Netzentgelte Strom aus. Die Gasnetzentgelte bleiben weitgehend stabil.

Netzentgelte Strom

EWE NETZ kann für 2026 die Stromnetzentgelte deutlich senken. Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt das Netzentgelt um ca. 70 Euro/Jahr (ca. 24 %). Bei Industrie- und Gewerbekunden sinkt das jährliche Netzentgelt ebenfalls deutlich, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.

Netzentgelte Gas

Im Gassektor bleiben die Netzentgelte für 2026 stabil. Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 17.500 Kilowattstunden Gas steigt das Netzentgelt um ca. 2 Euro/Jahr (ca. 1 %). Bei Industrie- und Gewerbekunden variieren die Effekte je nach Verbrauchsstruktur.

Die Netzentgelte Strom und Gas sind bis zum Jahreswechsel vorläufig und können sich noch ändern.

Hintergrund Netzentgelte im Verteilnetz:
Gebühr für die Durchleitung von Strom und Gas

Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom- und Gas. Aber auch Verteilnetzbetreiber zahlen Netzentgelte an ihre vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Strom- und Gasmengen.

Netzbetreiber erheben von den Energieanbietern weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb (inklusive Messung), sowie Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In unser Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen hier nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.

Die Netzentgelte ergeben sich aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten maximalen Jahresumsätzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Sie sind außerdem ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Gasrechnungen der Energieanbieter: Bei Haushaltskunden machen Netzentgelte ca. 27 % der Stromrechnung und ca. 19 % der Gasrechnung aus. Auf der Rechnung der Energieanbieter werden Netzentgelte separat ausgewiesen. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 15. Oktober vorläufige Netzentgelte für das Folgejahr zu veröffentlichen. Daher stehen sie noch bis zum Ende des laufenden Jahres unter einem Änderungsvorbehalt.