Kostentragung von Stilllegungen
Seit dem 1.1.2024 rechnen wir Stilllegungen von Erdgas-Netzanschlüssen pauschal mit einem Preis in Höhe von 965,09 € ab.Rechtliche Klärung zur Kostentragung
Vor dem OLG Oldenburg wurde ein Verfahren zur Kostentragung von Stilllegungen geführt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Erhebung von Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses nach § 9 NDAV nicht zulässig ist.Urteil des OLG Oldenburg nicht rechtskräftig
Gegen dieses Urteil haben wir Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass die Abrechnung der entstandenen Kosten an den verursachenden Kunden rechtmäßig ist. Das bedeutet: Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht derzeit noch aus.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie haben den Gasanschluss bereits stilllegen lassen und den Rechnungsbeitrag beglichen. Wie geht es nun weiter?
Solange diese Klärung nicht erfolgt ist, werden wir bereits gezahlte Stilllegungskosten nicht erstatten. Sollte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen und keine gesetzliche Änderung entgegenstehen, erstatten wir Ihnen die gezahlten Kosten selbstverständlich vollständig zurück.
Versprochen! Wir informieren Sie dann automatisch und veranlassen die Rückzahlung.
Sie möchten den Gasanschluss nun stilllegen lassen. Wie geht es für Sie nun weiter?
Sie beauftragen über unseren Kundenmarktplatz eine Stilllegung. Nach dem Abschluss der Stilllegung werden wir Ihnen eine Rechnung zusenden. Sie brauchen den Rechnungsbetrag aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens bis zur rechtlichen Klärung nicht zu zahlen.
Sollte der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen, werden wir die Rechnung stornieren. Entscheidet der BGH, dass die Kosten verursachungsgerecht abgerechnet werden dürfen, dann werden wir Sie an den noch offenen Betrag unaufgefordert erinnern.
Wie lange wird das Verfahren dauern?
Wir stellen uns auf eine längere Verfahrensdauer ein. Eine Prognose über die Dauer des Verfahrens können wir nicht geben.