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Aktuell erhalten viele Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeschreiben privater Anbieter zum Einbau intelligenter Messsysteme, auch als Smart Meter bekannt. Die Schreiben erzeugen teilweise Verunsicherung. Sie legen einen schnellen Handlungsbedarf nahe und können den Eindruck vermitteln, dass ein zusätzlicher Vertrag notwendig oder finanziell besonders vorteilhaft sei.

EWE NETZ nimmt dies zum Anlass, ihre Kundinnen und Kunden im eigenen Netzgebiet sachlich aufzuklären und Orientierung zu geben.

Smart Meter? Dafür ist EWE NETZ zuständig
Wichtig: Im Netzgebiet von EWE NETZ läuft der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messsysteme über EWE NETZ als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Haushalte müssen dafür keinen zusätzlichen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen.

Wer einen Smart Meter erhält, wird von EWE NETZ rechtzeitig informiert. Wer früher einen Smart Meter möchte, kann den Einbau direkt über www.ewe-netz.de/smart-meter beantragen. 

Vorteile mit EWE NETZ
Bei EWE NETZ gelten für Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen gesetzliche jährliche Preisobergrenzen. Das sorgt für Transparenz und Planbarkeit. 

Ebenso ist der Messstellenvertrag von der Bundesnetzagentur vorgegeben und bundesweit für alle grundzuständigen Messstellenbetreiber einheitlich. Es gibt also keine versteckten Vertragsbedingungen. Private Anbieter können ihre Preise hingegen frei gestalten oder erhöhen und Vertragsbedingungen jederzeit verändern.

Claudia Lüke, Leiterin Marktprozesse und Kundendaten bei EWE NETZ: „Als grundzuständiger Messstellenbetreiber bietet EWE NETZ im Netzgebiet den einfachen, sicheren und gesetzlich geregelten Weg.”

Weitere Informationen unter: www.ewe-netz.de/smart-meter