Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Was sind steckerfertige Erzeugungsanlagen? Worauf müssen Sie achten? Wie melden Sie Ihre neue Anlage an? Hier finden Sie alle Antworten für einen unkomplizierten Start.
Vater und Tochter tragen ein Mini-PV-Modul durch ihren Garten.
Aktuelles zu geplanten Gesetzesanpassungen

Im Kalenderjahr 2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vorgestellt. Dieser Entwurf sieht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für steckerfertige Erzeugungsanlagen (sog. Steckersolargeräte) vor, sofern diese eine maximale Wechselrichterscheinleistung von 800VA und eine maximale Modulleistung von 2kWp haben. Der Gesetzesentwurf ist allerdings bis heute nicht vom Bundestag beschlossen und darf daher aktuell nicht zur Anwendung kommen. Bis auf Weiteres gelten damit weiterhin die Ihnen bekannten Leistungs-, und Anmeldevorschriften.
Für weitere Informationen nutzen Sie gerne den Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sobald sich gesetzliche Änderungen ergeben, werden wir hierüber zeitnah informieren. 

Was gilt als steckerfertige Erzeugungsanlage?

Wie der Name schon sagt, zeichnen sich Steckerfertige Erzeugungsanlagen dadurch aus, dass sie ganz einfach ins häusliche Stromnetz "eingesteckt" und in Betrieb genommen werden können. Sie werden auch Mini-PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen oder Plug-in-Anlagen genannt. Voraussetzung für den Betrieb ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung mit versteckten Schutzkontakten, über die die Anlage mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden wird. Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen. Steckerfertige Erzeugungsanlagen sind die schnellste Art, um eigenen PV-Strom zu produzieren. Nach oben hin sind die Anlagen auf 600 VA Wechselrichterscheinleistung (die Wechselrichterscheinleistung in VA finden Sie im technischen Datenblatt des Herstellers) begrenzt. Das reicht in der Regel, um die sogenannte Grundlast abzudecken.

Ein sitzender Mann prüft etwas auf seinem Handy, im Hintergrund auf dem Balkon eine Mini-PV-Anlage

Wie gehen Sie vor?

  • Wenn Sie Mieter*in sind, prüfen Sie zunächst, ob steckerfertige Erzeugungsanlagen an Ihrem Gebäude erlaubt sind.
  • Sie können die Anlage selbst vorbereiten und installieren. Dies muss allerdings nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie eine Elektrofachkraft um Hilfe. Weitere Hinweise finden Sie hier.
  • Melden Sie Ihre Anlage bei uns an: zur Anmeldung. Verwenden Sie für die Anmeldung gerne unsere Klickanleitung.
  • Bitte vergessen Sie nicht ihre Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.
  • Weitere Informationen zur Einspeisung finden Sie auch in unseren FAQ.
Für Anlagen bis 600 VA

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Melden Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage ganz unkompliziert bei uns an. Einfach per E-Mail registrieren und los geht's – mit allen Informationen und Formularen. Falls Sie Hilfe benötigen verwenden Sie gerne unsere Klickanleitung.

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Wie geht's nach der Anmeldung weiter?

Prozess Steckerfertig

Begriffsklärung: steckerfertige Erzeugungsanlagen

Was ist eine steckerfertige Erzeugungsanlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Damit die steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren durchlaufen kann, darf die Scheinleistung des Wechselrichters 600 VA (Volt Ampere) nicht übersteigen.

Beispiele:

< 600 VA = steckerfertige Erzeugungsanlage
700 VA = keine steckerfertige Erzeugungsanlage
1 kVA = keine steckerfertige Erzeugungsanlage

Was bedeutet VA und Scheinleistung?

Die Scheinleistung des Wechselrichters wird in VA (Volt Ampere) angegeben und ist entscheidend für die Anwendung des vereinfachten Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahrens. Es können beispielsweise zwei 400 Watt PV-Module als steckerfertige Anlage angemeldet werden, solange die Scheinleistung des Wechselrichters maximal 600 VA beträgt. Die Scheinleistung des Wechselrichters können Sie dem technischen Datenblatt entnehmen, welches ihnen der Hersteller oder Verkäufer ihrer Anlage bereitstellt.

Weitere Erläuterung: Die Scheinleistung in VA bezieht sowohl die Wirkleistung als auch die Blindleistung ein und wird immer als Einheit genutzt, wenn Geräte oder Maschinen mit Wechselspannung bemessen werden. Die Blindleistung beschreibt die Leistung die „blind“ zwischen Stromquelle und Verbraucher hin und her wechselt. Sie ist nicht Abrechnungsrelevant, muss aber in der Planung von Bauteilen, Leitungen und Netzen berücksichtigt werden.

Was bedeutet Watt?

Watt oder auch Watt Peak (Wp) beschreibt die reine Wirkleistung einer elektrischen Anlage und berechnet sich aus Volt (Spannung) * Ampere (Stromstärke). Die Herstellerangabe für Leistung von Solarmodulen wird üblicherweise in Wp angegeben. Dieser Wert beschreibt die maximale Wirkleistung in Watt (W) unter normalisierten Bedingungen („Laborbedingungen“).

Was ist eine Anschlussnutzeranlage?

Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung (betrieben durch einen Messstellenbetreiber) zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie. Eine Anschlussnutzeranlage ist also beispielsweise die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Anmeldung steckerfertiger Erzeugungsanlagen: die Anmeldung

Müssen steckerfertige Erzeugungsanlagen angemeldet werden?

Ja, steckerfertige Anlagen müssen beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme angemeldet werden. Weiterhin ist die Meldung im Marktstammdatenregister notwendig, bis spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nutzen Sie dazu ganz einfach unser Online-Portal.

Welche Voraussetzung muss mein Wechselrichter erfüllen?

Ihr Wechselrichter darf die maximale Scheinleistung von 600 VA nicht überschreiten. Falls dies der Fall ist, muss die Leistung auf 600 VA begrenzt werden und dies gegenüber EWE NETZ schriftlich bestätigt werden. Andernfalls ist das vereinfachte Verfahren nicht anzuwenden und die Installation, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung der Anlage durch einen Elektrofachbetrieb zwingend erforderlich.

Nach dem Kauf stelle ich fest, dass mein Wechselrichter z.B. 1,1 kVA Leistung hat. Welche Schritte sind notwendig damit dies eine steckerfertige Erzeugungslage wird?

Prüfen Sie bitte, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt. In diesem Fall können Sie uns die Drosselung schriftlich mitteilen und ihre Anlage ebenfalls als steckerfertige Anlage betreiben. Falls beide Optionen nicht möglich sind, versuchen Sie den Wechselrichter umzutauschen oder beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb mit der Installation ihrer Anlage im regulären Anmeldeverfahren. In diesem Fall ist zwingend eine Fertigmeldung und eine Inbetriebsetzungsmeldung durch einen Elektrofachbetrieb notwendig.

Warum benötigt EWE NETZ die Zertifikate und Datenblätter?

EWE NETZ benötigt die Zertifikate und Datenblätter, um prüfen zu können, ob ein sicherer Betrieb der Erzeugungsanlage sichergestellt ist. Sie erhalten die notwendigen Dokumente üblicherweise beim Kauf der Anlage von ihrem Verkäufer. Alternativ können Sie die Dokumente von der Homepage des Herstellers ihrer Anlage herunterladen. Sollten weder Verkäufer noch Hersteller die Dokumente zur Verfügung stellen, raten wir von der Errichtung der Anlage dringend ab. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Anlage dem Stand der Technik (dieser wird definiert in der VDE AR-N 4105) entspricht und ein sicherer Betrieb ist nicht gewährleistet.

In unserer Checkliste zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen finden Sie eine Zusammenfassung der benötigten Dokumente.

Wofür benötigt EWE NETZ mein Geburtsdatum?

EWE NETZ benötigt das Geburtsdatum für die eindeutige Identifizierung des Anlagenbetreibers (gemäß DSGVO) bei telefonischen Rückfragen.

Was passiert nach der Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage?

Wie läuft der Prozess nach der Anmeldung?

EWE NETZ prüft die von ihnen eingereichten Angaben und Unterlagen und validiert, dass es sich bei ihrer Anlage um eine steckerfertige Erzeugungsanlage handelt. Anschließend erhalten Sie eine Einspeisezusage, sowie weitere Informationen zur Inbetriebsetzung im vereinfachten Verfahren per E-Mail. Falls ein Zählertausch notwendig ist und EWE NETZ ihr Messstellenbetreiber ist, erfolgt dieser für Sie kostenlos nach Terminvereinbarung durch EWE NETZ.

Muss die Zählerverteilung umgebaut werden?

Für den Anschluss einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist kein Umbau ihrer Zählerverteilung erforderlich.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen und Messstellenbetrieb

Warum benötige ich einen Zweirichtungszähler?

Verschiedenste Gründe machen Zweirichtungszähler notwendig. Der Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im Fahrzeug: Erbrachte Leistung wird unterschlagen. Wie beim Autoverkauf kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Anzeige würde im Falle der steckerfertigen PV-Anlagen durch den Messstellenbetreiber erfolgen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung. Falls EWE NETZ ihr Messstellenbetreiber ist, so ist der Wechsel auf einen Zweirichtungszählers für Sie kostenlos.

Ich habe einen Zähler mit Rücklaufsperre, warum reicht das nicht aus?

Die Rücklaufsperre verhindert zwar, dass ihr Zähler rückwärtsläuft, jedoch nicht die Einspeisung von Strom ins Netz. Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage des VDE zum Thema steckerfertiger Erzeugungsanlagen.

Warum muss ich ein zusätzliches Messentgelt für die Einspeisung bezahlen?

EWE NETZ erhebt einen zusätzlichen Messwert für ihre Einspeisung. Für die Erhebung entstehen Kosten, die nicht über ihren Stromlieferanten abgerechnet werden. Ob ein zusätzliches Messentgelt anfällt, hängt von der eingesetzten Messtechnik ab.

Ein Beispiel: Im Jahr 2022 bezahlen Sie als Stromkunde im EWE Netzgebiet für eine Bezugsmessung (Eintarif) ein Messentgelt von 6,53 € (netto) / Jahr. Für die korrekte Erfassung ihrer eingespeisten Mengen, muss zusätzlich zum Bezugszählwerk auch das Erzeugungszählwerk aktiviert werden. Dafür fällt ebenfalls ein Messentgelt von 6,53 € (netto) / Jahr an. Ihre Messkosten für einen Zweirichtungszähler betragen somit (Eintarif) 13,06 € (netto) pro Jahr für die Messung von Bezug und Einspeisung. Davon werden im Regelfall 6,53 € bereits über ihren Stromversorger als Bestandteil des Grundpreises abgerechnet. EWE NETZ rechnet die weiteren 6,53 € pro Jahr für die zusätzliche Bezugsmessung direkt mit ihnen ab.

Bei ihnen ist bereits eine moderne Messeinrichtung nach Messstellenbetriebsgesetz eingesetzt? In diesem Fall wird das Messentgelt gemäß Messstellenbetriebsgesetz in Höhe von 16,84 € (netto) unabhängig von der Anzahl der Zählrichtungen über ihren Stromversorger abgerechnet.

Aktuell gültige Messentgelte finden Sie im Downloadbereich für Einspeiser auf der Homepage der EWE NETZ.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Messstellenbetreiber ihrer Wahl mit dem Betrieb ihrer Messstelle zu beauftragen.

Abrechnung steckerfertiger Erzeugungsanlagen

Warum benötigt EWE NETZ meine Steuernummer?

Die Steuernummer wird für die Auszahlung der EEG-Vergütung benötigt. Falls Sie auf die Vergütung verzichten und diesen Verzicht auch angegeben haben, benötigen wir die Steuernummer nicht. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Option „Steuernummer wird nachgereicht“. Das Nachreichen der Steuernummer ist nur dann erforderlich, falls Sie ihren Vergütungsverzicht widerrufen wollen.

Warum benötigen Sie eine Bankverbindung?

Die Bankverbindung benötigen wir für die Auszahlung der EEG-Vergütung, sowie falls gewünscht zum Einzug der Messentgelte per SEPA-Mandat. Falls Sie auf die Vergütung verzichten wollen und diesen Verzicht auf angegeben haben und eventuell anfallende Messentgelte nicht per SEPA eingezogen werden sollen, können Sie diese Felder leer lassen.

Wieso brauche ich auch bei einer Nulleinspeisung einen Zweirichtungszähler?

Eine Nulleinspeisung verändert die Anforderungen an die Messeinrichtung nicht. Die Nulleinspeisung wird durch die Einspeisemessung nachgewiesen.

Was ist bei weiteren Erzeugungsanlagen zu beachten?

Eine Erzeugungsanlage mit z.B. 5kW ist vorhanden. Jetzt möchte eine steckerfertige hinzubauen. Was ist zu beachten?

Falls Sie die bestehende Erzeugungsanlage in Volleinspeisung mit eigenem Zähler betreiben, ist das vereinfachte Anmeldeverfahren möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, können Sie in der Anmeldung einen Hinweis auf die bestehende Anlage in Volleinspeisung in das Kommentarfeld eintragen.

Wird die Anlage in Überschusseinspeisung (also mit Eigenverbrauch) betrieben, so ist das vereinfachte Verfahren leider nicht anzuwenden. Die Anlagenleistung hinter dem Übergabezähler wird summiert und übersteigt so die zugelassenen 600 VA. Bitte wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb.

Kann ich mehrere Anlagen als steckerfertige Erzeugungsanlagen betreiben?

Das ist möglich, solange die Summenleistung an der Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) nicht 600 W Modulleistung (Wechselrichterscheinleistung nicht größer als 600 VA) übersteigt. Sie könnten zum Beispiel zwei steckerfertige Anlagen mit jeweils 300 W Modulleistung betreiben.

Was passiert bei einer Anlagenerweiterung?

Sobald die Summenleistung der Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) 600 VA Wechselrichterscheinleistung übersteigt, ist das reguläre Anmeldeverfahren anzuwenden. Das bedeutet, dass für die Errichtung, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung ein Elektrofachbetrieb benötigt wird.

Es ist bereits eine steckerfertige Anlage vorhanden, eine weitere kommt dazu. Was muss ich beachten?

Die Summenleistung pro Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) darf 600 VA Wechselrichterscheinleistung nicht übersteigen.

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