Reservierungsverfahren für Erzeugungs- und Speicheranlagen über 300 kW

Sie planen eine Erzeugungsanlage oder einen Speicher mit einer Leistung über 300 kW? Gerne prüfen wir im Rahmen der Netzverknüpfungspunktermittlung ihre Anschlussmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Einspeisekapazität am Netzverknüpfungspunkt zu reservieren.
Nachhaltige Energienetze von EWE NETZ

Reservierung von Einspeisekapazitäten

Für die Reservierung von Einspeisekapazität für genehmigungspflichtige Erzeugungsanlagen über 300 kW Leistung benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife (gemäß BauGB / BImSchG)Dies sorgt dafür, dass EWE Netz als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reserviert, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert. Andernfalls werden Netzkapazitäten blockiert, was für nachfolgende Anschlussbegehren zu ungünstigeren Verknüpfungspunkten führt. 

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der Genehmigungspflicht unterschieden, je nach Vorhaben sind verschiedene vorhabensbezogene Nachweise möglich.

Online Netzauskunft Mittelspannung

Sie wollen eine Erzeugungsanlage über 300 kW Leistung errichten, aber haben noch keine genaue Standortplanung durchgeführt? Mithilfe der Online Netzauskunft | EWE NETZ GmbH (ewe-netz.de) haben Sie die Möglichkeit die Entfernung zur nächstgelegenen Mittelspannungsinfrastruktur zu ermitteln.

Anfragen ohne Planungsreife

Sie können noch keinen Nachweis der Planungsreife gemäß der Tabelle Planungsreife erbringen, wollen aber trotzdem ein Anschlussbegehren stellen? Wählen Sie dazu in unserem Einspeiser-Anmeldeportal  die Antragsart

  • Anfrage ohne Planungsreife.

Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und führen bei positiver Prüfung die Ermittlung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes (tagesaktuelle Aussage) durch. Eine Reservierung von Einspeisekapazität ist für Anfragen ohne Planungsreife nicht möglich.

Anfragen mit Planungsreife

Sie können einen Nachweis der Planungsreife gemäß der Tabelle Planungsreife erbringen und möchten ein Anschlussbegehren für Ihre geplante Erzeugungsanlage stellen? Bitte reichen Sie einen für ihre Erzeugungsanlage zutreffenden Nachweis gemäß unserer Übersicht Tabelle Planungsreife bei der Anmeldung ein. Ausgenommen hiervon sind PV-Gebäudeanlagen (s.u.).

Wählen Sie dazu in unserem Einspeiser-Anmeldeportal  die Antragsart

  • Anfrage mit Planungsreife

Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und führen bei positiver Prüfung die Ermittlung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes durch. Im Anschluss wird Ihnen eine Reservierung der Einspeisekapazität von 7 Monaten angeboten. Die Reservierung wird verbindlich, sobald Sie den Verknüpfungspunkt und die Reservierung bestätigen.

Tabelle Planungsreife

Planungsreife
Mögliche Nachweise für genehmigungspflichtige Anlagen über 300 kW
1
positiver Bauvorbescheid
Eingangsbestätigung Beantragung Baugenehmigung
Eingangsbestätigung über Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plans
Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans
Artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt / liegt vor
2
 Baugenehmigung liegt vor
Satzungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans liegt vor
Eingangsbestätigung über Beantragung der Genehmigung nach BImschG
Vorbescheid gem. BImschG
Genehmigung oder Teilgenehmigung gem. BImschG
3
Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG / KWKG
Errichtungsbeginn
Fertigstellung

Fristverlängerung zur Reservierung von Einspeisekapazität

Die Reservierung wird um weitere 7 Monate verlängert (Beginn mit Ablauf der bisherigen Reservierungsfrist), wenn für die Erzeugungsanlage die nächsthöhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist erreicht wird.

Hat die Anlage die nächsthöhere Planungsreife durch einen Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren gemäß EEG erhalten, wird die Reservierung bis zum Erlöschen des Zuschlags verlängert. Die Reservierung kann durch eine Erklärung von EWE NETZ gegenüber dem Anschlussbegehrenden aufgehoben werden, wenn die Kriterien, die zur Verlängerung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, ist pro Planungsstufe eine einmalige Verlängerung möglich. Voraussetzung dafür ist eine Eigenerklärung des Einspeisewilligen, mit der dieser zusichert, das Verfahren weiter zu betreiben. 
Der Zeitraum der Verlängerung beträgt 7 Monate (für Windenergieanlagen 14 Monate).

Anfragen bis 300 kW und Gebäudesolaranlagen

Sie planen eine Anlage bis zu einer Leistung von 300 kW oder eine Gebäudesolaranlage?
In diesem Fall wird Ihnen nach Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes eine zeitlich befristete Einspeisezusage ausgestellt. Die Anmeldung erfolgt über das Einspeiser-Anmeldeportal. Weitere Informationen finden Sie hier.

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