Hintergrundinformationen zur aktuellen Antragslage von Graustromspeichern

Momentan verzeichnen wir eine sehr hohe Anzahl von Anschlussanfragen für Großspeicherprojekte. Derzeit liegen uns Anschlussanfragen für Großspeicher mit einer Gesamtbezugsleistung von über 34 Gigawatt vor, was mehr als dem Zehnfachen der gleichzeitigen Höchstlast im Stromnetz der EWE NETZ entspricht.

Der Umbau des Energiesystems bringt große Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich, insbesondere beim zügigen Ausbau der Stromnetze. Auch EWE NETZ ist davon betroffen: Wir stoßen nicht nur an Netzengpässe in unserem Netz, sondern überwiegend, weil unser vorgelagerter Netzbetreiber aufgrund hoher Nachfrage und komplexer Genehmigungs- und Bauprozesse aktuell keine zusätzlichen festen Kapazitäten freigeben kann. Das bedeutet, dass Graustromspeicher nicht überall wie gewünscht zeitnah ans Netz angeschlossen werden können. Auf der vorgelagerten 110-kV-Ebene können Planung und Umsetzung und somit die Freigabe weiterer Leistung für das EWE NETZ Gebiet und seine Anschlusskunden zehn bis fünfzehn Jahre dauern. Aufgrund der derzeitigen Netzsituation ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitnahen Netzanschluss in den betroffenen Regionen sehr gering. Wir empfehlen dies bei der weiteren Planung Ihres Projekts zu berücksichtigen. 

Die aktuelle Entwicklung im Energiesystem ist von hoher Dynamik geprägt. Politische Entscheidungen, regulatorische Veränderungen und technische Weiterentwicklungen können kurzfristig Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Netzkapazitäten haben. Wir beobachten diese Entwicklungen fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, die Situation für unsere Kundinnen und Kunden im Rahmen unsere Möglichkeiten zu verbessern. Sobald in einzelnen Regionen durch Netzausbau, strukturelle Anpassungen oder Veränderungen im vorgelagerten Netz neue Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden wir diese Informationen transparent veröffentlichen.

 

Anmeldung von Graustromspeichern

Um bestehende Planungsressourcen effizient für konkrete Projekte mit hinreichender Realisierungswahrscheinlichkeit zu nutzen, ist neben den grundsätzlich notwendigen Angaben bereits bei der ersten Anmeldung ein Nachweis über die Planungsreife zu erbringen.

Realisierungskaution für Netzanschlussanfragen ab 2 MW

Ab dem 01.04.2026 führt EWE NETZ für Netzanschlussanfragen eine Realisierungskaution ein, die ab einer bezugsseitiger Anschlussleistung von 2 MW (2.000 KW) erforderlich ist. Die Realisierungskaution beträgt 1.500 € netto je MW angefragter Netzanschlussleistung und ist Voraussetzung für die weitere Antragsprüfung. Die Realisierungskaution wird bei Annahme eines Netzanschlussgebotes vollständig mit dem Baukostenzuschuss mit der Schlussrechnung verrechnet. Wird ein Netzanschlussangebot nicht angenommen, erfolgt keine Rückerstattung der Kaution. Weitere Informationen zum regulatorischen Rahmen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Ablauf Realisierungskaution bei Netzanschlussanfragen ab 2 MW

  • Nach dem Absenden Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rechnung für die Realisierungskaution.
  • Nach Zahlungseingang starten wir mit der planerischen Prüfung Ihrer Anschlussanfrage. Die Netzprüfung liefert die Grundlage für ein späteres Netzanschlussangebot.
  • Die Realisierungskaution wird bei Annahme des Netzanschlussgebotes vollständig mit dem Baukostenzuschuss verrechnet. Wird das Netzanschlussangebot nicht angenommen, erfolgt keine Rückerstattung der Kaution.

Anmeldung von Grünstromspeichern

Im Gegensatz zu Graustromspeichern dürfen Grünstromspeicher gemäß EEG ausschließlich aus Erneuerbaren Energien beladen werden und wirken deshalb nicht netzbelastend. Typischerweise werden diese für das zeitversetzte Einspeisen genutzt. Auf Grund ihres Verhaltens werden Grünstromspeicher nach den im EEG geltenden Maßstäben bewertet.

FAQ

Wie werden neue Anschlusskapazitäten bei EWE NETZ vergeben?

Die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten erfolgt grundsätzlich nach dem sogenannten Windhundverfahren ("first come, first served"). Das bedeutet: Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle Anschlussanfragen transparent, objektiv und diskriminierungsfrei behandelt werden. Freie Kapazitäten werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.

 

Begrenzung des Wirkleistungsgradienten bei Betrieb von Speichern (Ergänzung TAB Mittelspannung)

Der Wirkleistungsgradient beschreibt die Geschwindigkeit, mit der die Wirkleistung des Speichers geändert wird. Die Geschwindigkeit der Wirkleistungsänderung muss bei Sollwertangaben durch Dritte (z. B. Direktvermarktung) auf ein netzverträgliches Maß begrenzt werden. Der zulässige Leistungsgradient beträgt (wie im bundesweit vereinheitlichten Bundesmusterwortlaut des BDEW) 0,37% Pb inst pro Sekunde. 

Kann ein Großspeicher im Netz der EWE NETZ am Regelenergiemarkt teilnehmen?

Die Erbringung von Regelenergie im Netz der EWE NETZ kann ausschließlich außerhalb von Engpassgebieten erfolgen. Nach Anschluss Ihres Speichers prüfen wir gerne, ob ein Engpassgebiet vorliegt und stellen Ihnen eine Bestätigungserklärung aus, sofern es die Netzsituation erlaubt. Aufgrund der Dynamik im Netz können Engpassgebiete sich ändern.

 

Bietet EWE NETZ flexible Netzanschlussverträge an?

  • Ja, EWE NETZ bietet einen flexiblen Netzanschlussvertrag (Flexible Connection Agreement – FCA) gemäß § 17 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.
  • Das Angebot eines flexiblen Netzanschlusses erfolgt freiwillig und nach den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Netzbereichs. Es besteht kein Anspruch auf einen flexiblen Netzanschluss.
  • Flexible Netzanschlüsse können dazu beitragen, vorhandene Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und zusätzliche Anschlussmöglichkeiten zu schaffen.

Was bedeutet ein flexibler Netzanschluss?

  • Bei einem flexiblen Netzanschluss kann EWE NETZ den Strombezug zeitweise begrenzen, wenn dies aus Gründen der Netzstabilität erforderlich ist.
  • Grundsätzlich wird zwischen einer Bedingten Netzanschlusskapazität und einer Unbedingten Netzanschlusskapazität unterschieden. Bei der Unbedingten Netzanschlusskapazität steht die Leistung uneingeschränkt zur Verfügung. Bei einer Bedingten Netzanschlusskapazität kann EWE NETZ bei Bedarf die Leistung zeitweise reduzieren. Für die Bedingte Netzanschlusskapazität wird im Netzanschlussangebot eine einmalige Reduzierung des Baukostenzuschusses von 70% gewährt.

Welche Einschränkungen gilt es bei einem flexiblen Netzanschluss zu beachten?

  • Begrenzung der Vollbenutzungsstunden
    Die Nutzung der flexiblen Anschlussleistung kann auf eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Jahr begrenzt sein
  • Vorlaufzeiten für Fahrpläne oder Einsatzplanung
    Für den Betrieb der Anlage sind Vorgaben zur Übermittlung von Fahrplänen oder Betriebsprognosen erforderlich.

Kann ich den flexiblen Anteil meiner Anschlussleistung jederzeit nutzen?

Grundsätzlich ja, solange keine netzbedingte Einschränkung erforderlich ist.

Wie wird entschieden, wann die flexible Leistung reduziert wird?

Die Reduzierung erfolgt netzseitig auf Basis der aktuellen Netzsituation.