Hintergrundinformationen zur aktuellen Antragslage von Graustromspeichern

Momentan verzeichnen wir eine sehr hohe Anzahl von Anschlussanfragen für Großspeicherprojekte. Derzeit liegen uns Anschlussanfragen für Großspeicher mit einer Gesamtbezugsleistung von über 34 Gigawatt vor, was mehr als dem Zehnfachen der gleichzeitigen Höchstlast im Stromnetz der EWE NETZ entspricht.

Der Umbau des Energiesystems bringt große Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich, insbesondere beim zügigen Ausbau der Stromnetze. Auch EWE NETZ ist davon betroffen: Wir stoßen nicht nur an Netzengpässe in unserem Netz, sondern überwiegend, weil unser vorgelagerter Netzbetreiber aufgrund hoher Nachfrage und komplexer Genehmigungs- und Bauprozesse aktuell keine zusätzlichen festen Kapazitäten freigeben kann. Das bedeutet, dass Graustromspeicher nicht überall wie gewünscht zeitnah ans Netz angeschlossen werden können. Auf der vorgelagerten 110-kV-Ebene können Planung und Umsetzung und somit die Freigabe weiterer Leistung für das EWE NETZ Gebiet und seine Anschlusskunden zehn bis fünfzehn Jahre dauern. Aufgrund der derzeitigen Netzsituation ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitnahen Netzanschluss in den betroffenen Regionen sehr gering. Wir empfehlen dies bei der weiteren Planung Ihres Projekts zu berücksichtigen. 

Die aktuelle Entwicklung im Energiesystem ist von hoher Dynamik geprägt. Politische Entscheidungen, regulatorische Veränderungen und technische Weiterentwicklungen können kurzfristig Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Netzkapazitäten haben. Wir beobachten diese Entwicklungen fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, die Situation für unsere Kundinnen und Kunden im Rahmen unsere Möglichkeiten zu verbessern. Sobald in einzelnen Regionen durch Netzausbau, strukturelle Anpassungen oder Veränderungen im vorgelagerten Netz neue Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden wir diese Informationen transparent veröffentlichen.

 

Anmeldung von Graustromspeichern

Wir haben das Anmeldeverfahren zum 01.08.2025 geändert. Um bestehende Planungsressourcen effizient für konkrete Projekte mit hinreichender Realisierungswahrscheinlichkeit zu nutzen, ist neben den grundsätzlich notwendigen Angaben bereits bei der ersten Anmeldung ein Nachweis über die Planungsreife zu erbringen.

Anmeldung von Grünstromspeichern

Im Gegensatz zu Graustromspeichern dürfen Grünstromspeicher gemäß EEG ausschließlich aus Erneuerbaren Energien beladen werden und wirken deshalb nicht netzbelastend. Typischerweise werden diese für das zeitversetzte Einspeisen genutzt. Auf Grund ihres Verhaltens werden Grünstromspeicher nach den im EEG geltenden Maßstäben bewertet.

FAQ

Begrenzung des Wirkleistungsgradienten bei Betrieb von Speichern (Ergänzung TAB Mittelspannung)

Der Wirkleistungsgradient beschreibt die Geschwindigkeit, mit der die Wirkleistung des Speichers geändert wird. Die Geschwindigkeit der Wirkleistungsänderung muss bei Sollwertangaben durch Dritte (z. B. Direktvermarktung) auf ein netzverträgliches Maß begrenzt werden. Der zulässige Leistungsgradient beträgt (wie im bundesweit vereinheitlichten Bundesmusterwortlaut des BDEW) 0,37% Pb inst pro Sekunde.