Ihre Entschädigung

Wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten. 

Wenn Sie aufgrund einer Redispatch-Maßnahme keinen Strom eingespeist haben, erhalten Sie für den nicht eingespeisten Strom automatisch eine Entschädigung und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden. 

Erläuterung Ihrer Entschädigungszahlung

Damit Ihre Entschädigung gerecht ermittelt wird, verwendet EWE NETZ das Pauschalverfahren. Das bedeutet, dass wir die Erzeugungsprognose für Sie übernehmen. Andernfalls müssten Sie Ihre Anlagenfahrpläne täglich selbst prognostizieren und täglich an uns übermitteln.

Mit dem Pauschalverfahren berechnen wir die Ausfallarbeit pauschal auf Basis der Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur. Ein wichtiger Bestandteil dieser Berechnung ist der Anlagenfaktor, der von der Bundesnetzagentur festgelegt wurde. Der Anlagenfaktor variiert je nach Jahres- und Tageszeit (siehe Tabelle) und stellt damit sicher, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer Redispatch-Maßnahme nicht schlechter gestellt wird. 

Die genaue Formel für die Berechnung der Entschädigungszahlung und weitere Informationen sind in der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 in der Anlage 1 unter 3.2.3.3 zu finden. Diese ist unten verlinkt. 

Je nach Tageszeit und Jahreszeit verändert sich der zur Berechnung der Ausfallarbeit heranzuziehende Anlagenfaktor. Der Anlagenfaktor gibt an, wie stark eine Anlage in einem bestimmten Zeitraum typischerweise ausgelastet ist.

 

Sommerzeit (01. März – 31. Oktober)

  • 19:00 – 06:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,0000
  • 06:00 – 09:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2456
  • 09:00 – 15:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,6189
  • 15:00 – 19:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2456

Winterzeit (01. November – 28./29. Februar)

  • 16:45 – 09:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,0000
  • 09:00 – 10:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2796
  • 10:00 – 14:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,5030
  • 14:00 – 16:45 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2796

Umrechnung von kW zu kWh

Ihre Ausfallarbeit wird in kWh angegeben. Um diesen Wert zu berechnen, muss die Regelungsdauer von Minuten auf Stunden umgerechnet werden. Dazu teilen Sie die Anzahl der Minuten durch 60. Die Regelungsdauer muss schließlich noch mit der Leistung Ihrer Anlage (kW) multipliziert werden.

 

 

Um die Ausfallarbeit in Kilowattstunden (kWh) also zu berechnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Verwenden Sie die Regelungsdauer der Maßnahme in Minuten. Dies ist der Zeitraum, in dem Ihre Anlage aufgrund der Redispatch-Maßnahme nicht einspeisen konnte.
  2. Teilen Sie die Regelungsdauer durch 60, um die Zeit in Stunden umzurechnen. Beispiel: Bei einer Regelungsdauer von 30 Minuten ergibt sich 30 ÷ 60 = 0,5 Stunden.
  3. Verwenden Sie die betroffene elektrische Leistung Ihrer Anlage in Kilowatt (kW), die während der Regelung nicht eingespeist wurde.
  4. Multiplizieren Sie die umgerechnete Zeit in Stunden mit der Leistung in kW. Das Ergebnis ist die Ausfallarbeit in kWh.