Das Prinzip
Energy Sharing stellt eine sonstige Direktvermarktung dar und erweitert die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien über einzelne Gebäude hinaus. In diesem Modell versorgt der Energy Sharing Betreiber seine Energy Sharing Abnehmer mit Strom über das öffentliche Netz.
So funktioniert’s
Erneuerbar erzeugte Energie wird über einen festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Energy Sharing Abnehmer verteilt. Die Lieferung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Eine vollständige Stromversorgung über den Anlagenbetreiber erfolgt nicht. Stattdessen organisiert jeder Energy Sharing Abnehmer eigenständig seinen darüber hinaus benötigten Strom über einen Energielieferanten (sogenannter Reststromlieferant).
Gesetzlich sind mindestens die folgenden Verträge zwischen dem Energy Sharing Betreiber und dem Energy Sharing Abnehmer zu schließen:
- Liefervertrag – als vertragliche Basis für die Belieferung mit Strom
- Vertrag zur gemeinsamen Nutzung – mit Vereinbarung des Verteilungsschlüssels für die Stromzuteilung und Vergütung der Stromlieferung
Wer kann teilnehmen?
- Betreiber von erneuerbaren Erzeugungsanlagen bzw. Speicherbetreiber (z. B. Photovoltaikanlagen) – Energy Sharing Betreiber
Hinweis: Die Stromversorgung darf nicht der Hauptzweck der gewerblichen oder der selbstständigen Tätigkeit sein. Der Energy Sharing Betreiber darf Dienstleiter beauftragen.
- Letztverbraucher – Energy Sharing Abnehmer
Hinweis: Privathaushalte, Gewerbe – aber nur kommunale oder klein- und mittelständische Unternehmen
Räumliche Voraussetzung
- ab 01.06.2026: Teilnahme innerhalb unseres Versorgungsnetzes
- ab 01.06.2028: Erweiterung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete eines benachbarten Netzbetreibers
Netznutzung
Da das öffentliche Netz genutzt wird, fallen Netzentgelte sowie alle gesetzlichen Abgaben und Umlagen gemäß veröffentlichten Preisblatt der EWE NETZ an. Jeder Energy Sharing Abnehmer bestimmt für seinen Gesamtenergieverbrauch mit wem die Netznutzung elektronisch abgerechnet wird. Üblicherweise kann hier der Reststromlieferant oder der Energy Sharing Betreiber die Abwicklung übernehmen. Reststromlieferant oder Energy Sharing Betreiber müssen der Auswahl zustimmen.
Messung und Abrechnung
Die Zuordnung der Strommengen erfolgt auf Basis viertelstündlicher Messwerte von Erzeugung und Verbrauch. Hierfür benötigen sowohl der Energy Sharing Betreiber als auch alle Energy Sharing Abnehmer ein entsprechendes Messsystem, das darauf ausgelegt ist, eine zeitgleiche Messung zu ermöglichen und die exakte Aufteilung der Strommengen vorzunehmen – typischerweise erfolgt dies über intelligente Messsysteme (iMSys).
Rolle von EWE NETZ
Wir stellen die Netzinfrastruktur bereit, gewährleisten einen sicheren Betrieb und unterstützen bei Messkonzepten und Anbindungen.
Förderung
Erneuerbare Energie aus einem Energy Sharing Modell kann keine EEG-Vergütung erhalten. Dies gilt sowohl für den geteilten Strom als auch für den Überschuss. Für den Überschuss besteht eine Direktvermarktungspflicht. Die Direktvermarktung kann mit oder ohne entsprechender Marktprämie vereinbart werden.