Energiewende aktiv gestalten

Erneuerbare Energien sind fester Bestandteil unseres Alltags. Der Gesetzgeber eröffnet zunehmend Möglichkeiten, Strom dort zu nutzen, wo er entsteht. So kann lokal erzeugte Energie effizient innerhalb von Gebäuden oder über das öffentliche Netz hinweg eingesetzt werden.
EWE NETZ begleitet Sie bei der netzseitigen Umsetzung dieser Versorgungsmodelle. Wir sorgen für sichere, zuverlässige Strukturen und transparente Rahmenbedingungen. Informieren Sie sich über die einzelnen Versorgungsmodelle und wählen Sie die Lösung, die zu Ihrem Projekt passt. Mit Ihrem Antrag treten wir in den Dialog und gehen gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende.

Versorgungsmodelle im Überblick

  • Mieterstrom (§ 42a EnWG): Stromversorgung erfolgt innerhalb des Gebäudes aus einer direkt am Gebäude erzeugenden erneuerbaren Energieanlage (z. B. Photovoltaik, BHKW). Der Mieterstromanbieter übernimmt vollumfänglich die Stromversorgung für die teilnehmenden Mieter.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Stromversorgung erfolgt innerhalb des Gebäudes aus einer direkt am Gebäude erzeugenden erneuerbaren Gebäudestromstromanlage (nur Photovoltaik). Den darüber hinaus benötigten Strom beschafft jeder Mieter eigenständig.
  • Energy Sharing (§ 42c EnWG): In einer Energy Sharing Gemeinschaft wird der erneuerbar erzeugte bzw. zwischengespeicherte Strom gebäudeübergreifend über das öffentliche Netz von dem Energy Sharing Betreiber an die Energy Sharing Abnehmer weitergegeben. Den darüber hinaus benötigten Strom beschaffen die Energy Sharing Abnehmer eigenständig. Für den eventuell vorhandenen Überschuss der Erzeugungsanlage besteht eine Direktvermarktungspflicht.

Mieterstrom – erneuerbar erzeugter Strom direkt im Gebäude nutzen

Das Prinzip
Mieterstrom wird direkt vor Ort erzeugt, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die teilnehmenden Mieter geliefert.

So funktioniert’s
Ein Mieterstromanbieter übernimmt die komplette Stromversorgung der teilnehmenden Mieter. Reicht die Eigenerzeugung nicht aus, beschafft er ergänzend Strom aus dem öffentlichen Netz. Die Stromabrechnung erfolgt ausschließlich durch den Mieterstromanbieter.

Wer kann teilnehmen?

  • Betreiber von Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen)
  • Letztverbraucher im selben Gebäude

Messung und Abrechnung
Die Erfassung erfolgt über einen zentralen Summenzähler – entweder physisch oder virtuell. Voraussetzung für virtuelle Summenzähler sind intelligente Messsysteme (iMSys) an der Erzeugung und dem Verbrauch.

Rolle von EWE NETZ
Wir stellen den Netzanschluss bereit und gewährleisten einen sicheren Netzbetrieb.

Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mieterstromzuschlag nach EEG gewährt werden. Das betrifft den Strom, den die Mieter vor Ort verbrauchen. Zusätzlich kann der Überschuss nach den Regeln des EEG vergütet werden.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – gemeinsam den erneuerbar erzeugten Strom im gleichen Gebäude nutzen

Das Prinzip
Mehrere Nutzer in einem Gebäude teilen sich den vor Ort erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage und entrichten einen Entgelt an deren Betreiber.

So funktioniert’s
Der erzeugte Strom wird anteilig gemäß festgelegtem Verteilungsschlüssel auf die Nutzer verteilt. Eine vollständige Stromversorgung über den Anlagenbetreiber erfolgt nicht. Stattdessen organisiert jeder Nutzer seinen darüber hinaus benötigten Strom selbst über einen Energielieferanten.

Wer kann teilnehmen?

  • Betreiber von Erzeugungsanlagen (nur Photovoltaikanlage)
  • Letztverbraucher im selben Gebäude

Messung und Abrechnung
Die Erfassung erfolgt über einen Summenzähler – entweder physisch oder virtuell. Die Erzeugung und der Verbrauch werden viertelstündlich erfasst, weshalb sowohl der Betreiber als auch alle Nutzer ein Messsystem benötigen, das darauf ausgelegt ist, eine zeitgleiche Messung zu ermöglichen und die exakte Aufteilung der Strommengen vorzunehmen - typischerweise erfolgt dies über ein intelligentes Messsystem (iMSys).

Rolle von EWE NETZ
Wir stellen den Netzanschluss bereit und unterstützen bei der Umsetzung geeigneter Messkonzepte.

Förderung
Ein Mieterstromzuschlag ist in diesem Modell nicht vorgesehen. Der Überschuss kann nach den Regeln des EEG vergütet werden.

Energy Sharing – erneuerbar erzeugten Strom gemeinsam über das Netz nutzen

Das Prinzip
Energy Sharing stellt eine sonstige Direktvermarktung dar und erweitert die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien über einzelne Gebäude hinaus. In diesem Modell versorgt der Energy Sharing Betreiber seine Energy Sharing Abnehmer mit Strom über das öffentliche Netz.

So funktioniert’s
Erneuerbar erzeugte Energie wird über einen festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Energy Sharing Abnehmer verteilt. Die Lieferung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Eine vollständige Stromversorgung über den Anlagenbetreiber erfolgt nicht. Stattdessen organisiert jeder Energy Sharing Abnehmer eigenständig seinen darüber hinaus benötigten Strom über einen Energielieferanten (sogenannter Reststromlieferant).

Gesetzlich sind mindestens die folgenden Verträge zwischen dem Energy Sharing Betreiber und dem Energy Sharing Abnehmer zu schließen:

  • Liefervertrag – als vertragliche Basis für die Belieferung mit Strom
  • Vertrag zur gemeinsamen Nutzung – mit Vereinbarung des Verteilungsschlüssels für die Stromzuteilung und Vergütung der Stromlieferung

Wer kann teilnehmen?

  • Betreiber von erneuerbaren Erzeugungsanlagen bzw. Speicherbetreiber (z. B. Photovoltaikanlagen) – Energy Sharing Betreiber
    Hinweis: Die Stromversorgung darf nicht der Hauptzweck der gewerblichen oder der selbstständigen Tätigkeit sein. Der Energy Sharing Betreiber darf Dienstleiter beauftragen.
  • Letztverbraucher – Energy Sharing Abnehmer
    Hinweis: Privathaushalte, Gewerbe – aber nur kommunale oder klein- und mittelständische Unternehmen

Räumliche Voraussetzung

  • ab 01.06.2026: Teilnahme innerhalb unseres Versorgungsnetzes
  • ab 01.06.2028: Erweiterung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete eines benachbarten Netzbetreibers

Netznutzung
Da das öffentliche Netz genutzt wird, fallen Netzentgelte sowie alle gesetzlichen Abgaben und Umlagen gemäß veröffentlichten Preisblatt der EWE NETZ an. Jeder Energy Sharing Abnehmer bestimmt für seinen Gesamtenergieverbrauch mit wem die Netznutzung elektronisch abgerechnet wird. Üblicherweise kann hier der Reststromlieferant oder der Energy Sharing Betreiber die Abwicklung übernehmen. Reststromlieferant oder Energy Sharing Betreiber müssen der Auswahl zustimmen.

Messung und Abrechnung
Die Zuordnung der Strommengen erfolgt auf Basis viertelstündlicher Messwerte von Erzeugung und Verbrauch. Hierfür benötigen sowohl der Energy Sharing Betreiber als auch alle Energy Sharing Abnehmer ein entsprechendes Messsystem, das darauf ausgelegt ist, eine zeitgleiche Messung zu ermöglichen und die exakte Aufteilung der Strommengen vorzunehmen – typischerweise erfolgt dies über intelligente Messsysteme (iMSys).

Rolle von EWE NETZ
Wir stellen die Netzinfrastruktur bereit, gewährleisten einen sicheren Betrieb und unterstützen bei Messkonzepten und Anbindungen.

Förderung
Erneuerbare Energie aus einem Energy Sharing Modell kann keine EEG-Vergütung erhalten. Dies gilt sowohl für den geteilten Strom als auch für den Überschuss. Für den Überschuss besteht eine Direktvermarktungspflicht. Die Direktvermarktung kann mit oder ohne entsprechender Marktprämie vereinbart werden.

Sie planen ein Projekt?

Ob Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Energy Sharing – wir begleiten Sie bei der netzseitigen Umsetzung.

Bei allgemeinen Fragen wende Sie sich bitte an info@ewe-netz.de mit dem jeweilig zutreffenden Stichwort „Mieterstrom“, „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ oder „Energy Sharing“ im Betreff.

Handelt es sich um eine neue Erzeugungsanlage, dann melden Sie diese entsprechend unter unserem Anmeldeportal an.

Ihre Erzeugungsanlag ist bereits am Netz und wird bereits vergütet, dann teilen Sie uns Ihren Wunsch des jeweiligen Versorgungsmodell über unser Kontaktformular im Bereich "Einspeisung" mit.