Ab dem 01.07.2026 gilt ein bundesweit einheitlicher Messstellenvertrag von der Bundesnetzagentur. Ziel ist es, die Vertragsbedingungen transparenter, vergleichbarer und rechtssicher auszugestalten.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist der grundständige Messstellenbetrieb?

Die EWE NETZ GmbH ist in ihrem Stromnetzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber. Falls Sie keine andere Wahl treffen, übernehmen wir den Betrieb Ihrer Messstellen. Ein Messstellenvertrag entsteht automatisch, sobald Sie Energie nutzen – zum Beispiel beim Einschalten des Lichts.

Warum gibt es einen neuen Messstellenvertrag?

Die Bundesnetzagentur hat bundesweit einheitliche und standardisierte Messstellenverträge festgelegt. Ziel sind mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit. Alle grundzuständigen Messstellenbetreiber sind verpflichtet, diese neuen Vertragsmuster zum 01.07.2026 umzusetzen.

Warum erhalte ich ein Schreiben von EWE NETZ? Ich beziehe meine Strom von einem anderen Anbieter.

In diesem Schreiben geht es um den Messstellenbetrieb für Ihren Stromzähler. Ihr Stromanbieter übernimmt nicht die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb. Deshalb erhalten Sie die Rechnung für den Betrieb des Stromzählers direkt von uns. Grundlage dafür ist ein Messstellenvertrag, der automatisch zustande kommt, sobald Sie Strom nutzen (z. B. Licht einschalten). Den Vertrag finden Sie im Smart Meter Bereich auf unserer Homepage.

Ändert sich für mich durch den Vertrag etwas?

Nein. Die grundlegenden Inhalte des bisherigen Vertrags bleiben erhalten. Auch an der Abrechnung und am Ablauf des Messstellenbetriebs ändert sich nichts.

Ändern sich die Preise durch den neuen Vertrag?

Nein. Zum 01.07.2026 werden die Preise nicht geändert. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb bleiben zunächst unverändert. Sollten sich Preise künftig ändern, werden Sie rechtzeitig informiert.

Muss ich jetzt etwas machen?

Nein, wenn Sie mit dem neuen Vertrag einverstanden sind, müssen Sie nichts weiter tun. Dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer Information.

Ich bin nicht einverstanden - was kann ich tun?

Sie können in diesem Fall rechtzeitig einen neuen Messstellenbetreiber beauftragen. Wir sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit dem neuen Vertrag weiterhin für Ihre Messstelle zuständig, wenn Sie keinen anderen Betreiber auswählen. Unsere Entgelte und Vertragsbedingungen für die Standardleistungen sind gesetzlich reguliert – das gilt nicht für „wettbewerbliche“ Messstellenbetreiber.

Bekomme ich die Vertragsunterlagen auch schriftlich?

Ja, selbstverständlich. Wenn Sie die Unterlagen in Papierform wünschen, senden wir Ihnen diese gerne per Post zu. Der Umwelt zuliebe versenden wir Vertragsunterlagen bevorzugt digital. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice – wir kümmern uns gerne darum.