Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für digitale Stromzähler. Technisch wird hier zwischen einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMS) unterschieden.
Allgemeines
Was ist ein Smart Meter?
Wo finde ich die neuen gesetzlichen Regelungen rund um moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Im Messstellenbetriebsgesetz – MsbG. Darin sind u. a. Anforderungen an den Messstellenbetrieb, technische Standards, der Einbau und die Datenschutzrichtlinien geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen konventionellem, grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetrieb?
Sie speisen Energie ein? Wir sorgen für eine transparente Abrechnung. Die Gutschrift für Ihre eingespeiste Energiemenge wird mit dem Messentgelt verrechnet
Grundzuständig: Die EWE NETZ GmbH ist in ihrem Stromnetzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber. Falls Sie keine andere Wahl treffen, übernehmen wir automatisch und zuverlässig den Betrieb Ihrer Messstellen. Ein Messstellenvertrag entsteht automatisch, sobald Sie Energie nutzen – zum Beispiel beim Einschalten des Lichts. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb gelten je Stromzähler (nicht je Messrichtung) und sind durch Preisobergrenzen gesetzlich reguliert. Häufig werden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Alternativ erhalten Sie eine separate Rechnung über die Messentgelte von der EWE NETZ GmbH.
Wettbewerblich: Sie haben die freie Wahl des Messstellenbetreibers. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können eigene Preise und Leistungen anbieten. Mit der EWE NETZ GmbH setzen Sie auf einen zuverlässigen Partner mit regionaler Nähe und langjähriger Erfahrung.
Kann der Einbauverpflichtung widersprochen werden?
Nein – der Einbau ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Bei der Ausstattung mit intelligenten Messsystemen wird zwischen Pflichteinbaufällen (§ 29 Abs. 1 MsbG) und optionalen Einbaufällen (§ 29 Abs. 2 MsbG) unterschieden. Sowohl bei Pflichteinbaufällen als auch bei optionalen Einbaufällen kann der Messstellenbetreiber nach eigenem Ermessen ein intelligentes Messsystem installieren und ein Widerspruch ist nicht möglich. Bereits installierte intelligente Messsysteme dürfen nicht nachträglich gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht werden (§ 36 Abs. 3 MsbG).
Werden Strom-, Gas- und Wasserzähler ausgetauscht?
Nein - es geht nur um den Austausch von Stromzählern.
Welche Kosten entstehen durch den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen für mich?
Sie zahlen nur die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die Kosten hierfür richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung. Sie finden die Preise in unserem Preisblatt.
Wie werden die neuen Zähler abgerechnet?
Häufig werden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Alternativ erhalten Sie eine separate Rechnung über die Messentgelte von der EWE NETZ GmbH.
Sie speisen Energie ein? Wir sorgen für eine transparente Abrechnung. Die Gutschrift für Ihre eingespeiste Energiemenge wird mit dem Messentgelt verrechnet
Kann ich mir einen Hersteller oder bestimmte Modelle eines Stromzählers aussuchen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung solcher Geräte liegt in Ihrer Verantwortung.
Die Bedienungsanleitungen zu unseren Stromzählern finden Sie auf unserer Website.
Moderne Messeinrichtung
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Ein digitaler Stromzähler, der Ihren Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst.
Welche Vorteile bietet eine moderne Messeinrichtung?
Wie kann ich die Infrarot-Schnittstelle der modernen Messeinrichtung nutzen?
Sie brauchen eine PIN, um Ihren Zähler zu entsperren. Eine Kurzanleitung für Ihren Zähler finden Sie auf unserer Website.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung aller Geräte, die nicht von uns installiert sind, liegt in Ihrer Verantwortung.
Kann meine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden?
Nein – eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie erhalte ich die PIN für meine moderne Messeinrichtung?
Die PIN können Sie bequem über unser Kontaktformular anfordern. Bitte halten Sie hierfür Ihre Zählernummer bereit. Sie erhalten die PIN sicher mit der Post.
Kann die PIN geändert werden?
Nein – die PIN kann nicht geändert werden.
Wo finde ich die Zählernummer?
Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers, meist in der Nähe eines Strichcodes. Alternativ finden Sie die Nummer auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromanbieters. In der Regel ist die Zählernummer bei modernen Geräten 14-stellig.
Bleibt meine PIN gespeichert oder muss ich sie jedes Mal neu eingeben?
Nein – lesen Sie hierzu bitte die Bedienungsanleitung „PIN-Eingabe mME“ auf unserer Website.
Kann eine moderne Messeinrichtung Messerwerte per Funk übermitteln?
Kann über eine moderne Messeinrichtung mein Stromverbrauch gesteuert werden?
Geht von einer modernen Messeinrichtung "Elektrosmog" bzw. elektromagnetische Strahlung aus?
Preise und Abrechnung
Weshalb erhalte ich eine Rechnung für den Messstellenbetrieb?
In der Vergangenheit wurden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Ihr Stromanbieter hat uns mitgeteilt, dass er die Messentgelte nicht mehr wie bisher in Ihre Jahresabrechnung aufnimmt. Sie erhalten deshalb zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Sie speisen Energie ein? In der Vergangenheit wurden die Messentgelte mit Ihrer Einspeisegutschrift verrechnet. Mit dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystem erhalten Sie zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Darf mein Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte ablehnen?
Ja – Ihr Stromanbieter ist nicht verpflichtet Ihre Messentgelte über Ihre Stromrechnung abzurechnen. In diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung gemäß § 9 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Weshalb erhalte ich ein Begrüßungsschreiben?
Sobald wir die Messentgelte direkt mit Ihnen abrechnen, melden wir uns bei Ihnen mit einem Begrüßungsschreiben. Uns ist wichtig, dass Sie sich gut informiert und wertgeschätzt fühlen.
Ein Beispiel: Ihr Stromanbieter lehnt die Abrechnung der Messentgelte über die Stromrechnung ab. Nach spätestens 365 Tagen erhalten Sie dann die erste Abrechnung Ihrer Messentgelte.
Was kostet der Messstellenbetrieb?
Wir veröffentlichen die Preise für die Standard- und Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb auf unserer Homepage. Die Preise für moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wir als EWE NETZ GmbH halten uns selbstverständlich an die festgelegten Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
Welche Leistungen sind im Messentgelt enthalten
Unsere Leistungen im Messstellenbetrieb umfassen u. a.:
- den Einbau Ihrer Messeinrichtungen, Messsysteme und ggf. Steuerungstechnik
- den technischen Betrieb und die regelmäßige Wartung
- eine gesetzeskonforme Messung der verbrauchten und eingespeisten Energie
- die zuverlässige Aufbereitung der Messwerte
- die form- und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten
Kann ich ein SEPA-Mandat für die Abbuchung der Messentgelte erteilen?
Ja – das ist möglich. Mit dem Begrüßungsschreiben haben Sie einen Vordruck erhalten. Senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Intelligentes Messsystem
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Kann ich den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems bestellen?
Wieso wurde der Einbau vom Montagedienstleister abgebrochen?
Der Mobilfunkempfang an meiner Messstelle reicht nicht für den Betrieb eines Smart-Meter-Gateways aus. Was ist hierbei zu beachten?
Wir nutzen für die Datenübertragung alle verfügbaren öffentlichen Mobilfunknetze. Die Nutzung ihrer privaten Internetanschlüsse z. B. WLAN oder LAN bieten wir nicht an. In den kommenden Jahren wird ein spezielles Mobilfunknetz für die Energiewirtschaft aufgebaut, dass im Frequenzbereich von 450 Megahertz arbeitet und auch Messstellen mit schwierigen Empfangsbedingungen, wie z. B. in Kellern, erreicht.
Was muss ich tun, um mit einem „dynamischen Stromtarif“ beliefert zu werden?
Zur Auswahl eines Stromanbieters können wir Sie leider nicht beraten. Zwischen der Bestellung und der Installation eines intelligenten Messsystems können bis zu 4 Monate liegen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG). Ihr Stromanbieter kennt diese Frist und Sie können bereits vor der Installation des intelligenten Messsystems einen dynamischen Stromtarif abschließen.
Sobald das intelligente Messsystem in Betrieb ist, informieren wir Ihren Stromanbieter. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die übermittelten Messwerte – Sie müssen nichts weiter tun.
Ich betreibe bereits ein Auslesemodul an der Infrarotschnittstelle meines Stromzählers. Was muss ich bei einem Wechsel auf ein intelligentes Messsystem beachten?
Kann ich mit einem intelligenten Messsystem Verbrauchsgeräte steuern?
Gibt es eine App für das intelligente Messsystem?
Nein – wir bieten keine App für das intelligente Messsystem an.
Welche Möglichkeiten bietet ein intelligentes Messsystem?
Mit dem intelligenten Messsystem entfällt die Ablesung des Stromzählers, da die Messdaten per Funk übertragen werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen dynamischen Stromtarif zu nutzen.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway?
Das Smart-Meter-Gateway ist ein Kommunikationsmodul, das Daten verschlüsselt überträgt.
Datenschutz und Datensicherheit werden hierbei großgeschrieben: Jedes Smart-Meter-Gateway muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.
Welche Daten liest das intelligente Messsystem aus?
Ihr intelligentes Messsystem erfasst nur das, was wirklich nötig ist – und nichts darüber hinaus. Im Standard erfasst das intelligente Messsystem alle 15 Minuten Ihren Stromverbrauch oder Ihre Einspeisung sowie die bezogene Leistung.
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem „Formblatt zur Datenkommunikation gemäß § 54 MsbG“.
Im Zeitraum vor dem 01.05.2025 wurde in den meisten Fällen nur ein Zählerstand im Monat erfasst und verarbeitet.
Wer verwaltet und verarbeitet die Messwerte?
Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart-Meter-Gateway und übermittelt diese an die berechtigten Markteilnehmer – z. B. an den Verteilnetzbetreiber, den Übertragungsnetzbetreiber und an den Stromanbieter. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Festlegungen der Bundesnetzagentur durchgeführt.
Was passiert, wenn die Datenübertragung ausfällt?
Keine Sorge – auch wenn vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Messwerte im Smart-Meter-Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen. Im Fall einer Störung bilden wir Ersatzwerte auf der Basis von eichrechtlich gängigen Verfahren. Diese Ersatzwerte werden an Ihren Stromanbieter übermittelt.
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten?
Die Systeme von EWE NETZ haben das BSI-Siegel und erfüllen nachweislich die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme eingeführt. Diese gewährleisten Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität.
Wie erhalte ich Zugriff auf die Messwerte aus meinem intelligenten Messsystem?
Zählerwechsel
Wie läuft der Zählerwechsel ab, wenn erstmalig eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem installiert werden soll?
Sie teilen mir mit, dass ich beim Zählerwechsel sensible Geräte vom Netz trennen soll. Was sind denn sensible Geräte?
Beispiele hierfür können sein: Tiefkühltruhen, Steuerungen für elektrische Jalousien, medizinische Geräte, Fernseher, HiFi-Anlagen, o.ä.
Bitte beachten Sie: Der Schutz Ihrer sensiblen Geräte liegt in Ihrer Verantwortung. Sie entscheiden, welche Geräte Sie bei Bedarf vom Netz trennen.
Kann ich statt einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem bekommen?
Kann ich statt eines intelligenten Messsystems eine moderne Messeinrichtung bekommen?
Nein – hier besteht kein Wahlrecht.
Wer führt den Zählerwechsel durch?
Die EWE NETZ GmbH – also wir als Ihr Messstellenbetreiber. Unterstützt werden wir dabei durch unsere langjährigen Servicepartner.
Wen muss ich in meine Wohnung / Haus lassen und wann?
Die EWE NETZ GmbH oder ein beauftragter Servicepartner informiert Sie schriftlich über den Termin für den anstehenden Zählerwechsel. Sofern der Termin nicht passt, können Sie einen anderen Termin vereinbaren. Die Mitarbeitenden, die den Zählerwechsel durchführen, können sich mit einem Ausweis der EWE NETZ GmbH sowie einem digitalen Auftrag mit Ihrer Zählernummer ausweisen. Bitte sorgen Sie rechtzeitig vor dem Zählerwechsel für einen freien Zugang zur Messstelle.
Wie erkenne ich Ihre Mitarbeitenden?
Die Mitarbeitenden von EWE NETZ oder eines beauftragten Servicepartners erkennen Sie an Ihren Ausweisen.
Wann wird mein Stromzähler ausgetauscht?
Sie erhalten drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel ein Schreiben über das weitere Vorgehen von uns – inklusive der Information, ob bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem installiert wird. Mindestens 14 Tage vor dem Zählerwechsel erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit dem genauen Termin sowie den Kontaktdaten unseres Servicepartners, der den Zählerwechsel bei Ihnen durchführt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Angaben zum Hersteller und Zählermodell machen können.
Wie lange dauert der Zählertausch?
Etwa 30 Minuten.
Muss ich meinen Zähler vor dem Tausch ablesen?
Nein – eine Pflicht besteht nicht.
Für ein besseres Gefühl können Sie Ihren Zählerstand gerne an Ihren Stromanbieter übermitteln.
Muss ich für Änderungen am Zählerschrank selbst aufkommen?
Ja – wenn Änderungen am Zählerschrank (z. B. eine Vergrößerung) notwendig sind, tragen Sie die Kosten dafür selbst. Die Kosten für einen notwendigen Austausch oder bauliche Veränderung des Zählerschranks sind nicht Teil des Messentgelts und auch nicht durch gesetzliche Preisobergrenzen gedeckt.
Grundlage dafür ist § 22 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Als Anschlussnehmende*r sind Sie für die Bereitstellung eines passenden Zählerplatzes verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler.
Ausfall Holley-Zähler
Ist mein Stromzähler betroffen?
Sind nur Zähler der EWE NETZ GmbH betroffen?
Muss mein Stromzähler ausgetauscht werden?
Wann wird mein defekter Zähler ausgetauscht?
Fallen Kosten für den Stromzählerwechsel an?
Welche Daten benötigen Sie bei einem Defekt von mir?
Wir benötigen von Ihnen die Zählernummer, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. So können wir mit Ihnen leichter einen Termin für den Austausch vereinbaren.
Wer führt den Zählertausch durch?
Wie lange dauert der Austausch des Zählers?
Wie werden die Zählerstände ermittelt, wenn der Zähler defekt ist?
Alle rechnerischen Ermittlungen der Zählerstände erfolgen nach den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Dazu gehören unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Messstellenbetriebsgesetz sowie die Richtlinie VDE-AR-N 4400 des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V..
Basis der rechnerischen Ermittlung sind die uns vorliegenden früheren Verbrauchswerte oder Verbrauchsprognosen. Damit realistische Werte ermittelt werden können, sind sogenannte Standardlastprofile vorgeschrieben. Ein Standardlastprofil ist vereinfacht ausgedrückt eine Art Muster oder Plan, der zeigt, wie viel Strom unterschiedliche Kundengruppen normalerweise zu verschiedenen Zeiten des Tages und Jahres verwenden. Zum Beispiel Haushalts-, Landwirtschafts- oder Gewerbekunden.
Wenn Sie eine angemeldete Einspeiseanlage, also eine Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk haben, fragen wir Einspeise- und Verbrauchsdaten zunächst bei Ihnen ab. In den allermeisten Fällen verfügen Sie über Apps und Software, die den erzeugten Strom dokumentieren. Zusätzlich berücksichtigen wir technische Daten Ihrer Anlage. Unter anderem die Leistung und das Inbetriebnahmedatum.