Allgemeines

Was ist ein Smart Meter?

Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für digitale Stromzähler. Technisch wird hier zwischen einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMS) unterschieden.

Wo finde ich die neuen gesetzlichen Regelungen rund um moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?

Im Messstellenbetriebsgesetz – MsbG. Darin sind u. a. Anforderungen an den Messstellenbetrieb, technische Standards, der Einbau und die Datenschutzrichtlinien geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen konventionellem, grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetrieb?

Konventionell: Der Messstellenbetrieb ist eine Teilaufgabe des Netzbetriebes und wird von der Bundesetzagentur reguliert. Die Entgelte werden zusammen mit den Netzentgelten auf der Website veröffentlicht und über den Stromanbieter abgerechnet. Die Entgelte werden je Messrichtung erhoben. Im Einsatz sind u.a. Ferraris Zähler, elektronische Haushaltszähler sowie registrierende Lastgangmessungen. Bis zum Jahr 2030 muss über den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sichergestellt sein, dass der Messstellenbetrieb vom Netzbetrieb getrennt wird.
Sie speisen Energie ein? Wir sorgen für eine transparente Abrechnung. Die Gutschrift für Ihre eingespeiste Energiemenge wird mit dem Messentgelt verrechnet 

Grundzuständig: Die EWE NETZ GmbH ist in ihrem Stromnetzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber. Falls Sie keine andere Wahl treffen, übernehmen wir automatisch und zuverlässig den Betrieb Ihrer Messstellen. Ein Messstellenvertrag entsteht automatisch, sobald Sie Energie nutzen – zum Beispiel beim Einschalten des Lichts. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb gelten je Stromzähler (nicht je Messrichtung) und sind durch Preisobergrenzen gesetzlich reguliert. Häufig werden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Alternativ erhalten Sie eine separate Rechnung über die Messentgelte von der EWE NETZ GmbH.

Wettbewerblich: Sie haben die freie Wahl des Messstellenbetreibers. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können eigene Preise und Leistungen anbieten. Mit der EWE NETZ GmbH setzen Sie auf einen zuverlässigen Partner mit regionaler Nähe und langjähriger Erfahrung.
 

Kann der Einbauverpflichtung widersprochen werden?

Nein – der Einbau ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Bei der Ausstattung mit intelligenten Messsystemen wird zwischen Pflichteinbaufällen (§ 29 Abs. 1 MsbG) und optionalen Einbaufällen (§ 29 Abs. 2 MsbG) unterschieden. Sowohl bei Pflichteinbaufällen als auch bei optionalen Einbaufällen kann der Messstellenbetreiber nach eigenem Ermessen ein intelligentes Messsystem installieren und ein Widerspruch ist nicht möglich. Bereits installierte intelligente Messsysteme dürfen nicht nachträglich gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht werden (§ 36 Abs. 3 MsbG).

Werden Strom-, Gas- und Wasserzähler ausgetauscht?

Nein - es geht nur um den Austausch von Stromzählern.

Welche Kosten entstehen durch den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen für mich?

Der Austausch des Zählers durch uns ist für Sie kostenlos
Sie zahlen nur die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die Kosten hierfür richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung.  Sie finden die Preise in unserem Preisblatt unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/marktpartner/strom/smart-meter/uebersicht.
 

Wie werden die neuen Zähler abgerechnet?

Häufig werden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Alternativ erhalten Sie eine separate Rechnung über die Messentgelte von der EWE NETZ GmbH.
Sie speisen Energie ein? Wir sorgen für eine transparente Abrechnung. Die Gutschrift für Ihre eingespeiste Energiemenge wird mit dem Messentgelt verrechnet

 

Kann ich mir einen Hersteller oder bestimmte Modelle eines Stromzählers aussuchen?

Nein – der Messstellenbetreiber legt Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und soweit erforderlich Steuerungseinrichtungen fest (§ 8 Abs. 1 MsbG). Stromzähler werden von uns in großen Chargen eingekauft. Es ist nicht möglich, bestimmte Stromzähler für Einzelaufträge zu kaufen. Am Tag der Installation entscheidet sich vor Ort, welches Modell eingebaut wird. 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung solcher Geräte liegt in Ihrer Verantwortung.
Die Bedienungsanleitungen zu unseren Stromzählern finden Sie auf unserer Website.

Moderne Messeinrichtung

Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Ein digitaler Stromzähler, der Ihren Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst. 

Welche Vorteile bietet eine moderne Messeinrichtung?

 Sie können Ihren aktuellen Energieverbrauch und historische Verbrauchswerte sehen. 

Wie kann ich die Infrarot-Schnittstelle der modernen Messeinrichtung nutzen?

Eine Kurzanleitung für Ihren Zähler finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/privatkunden/strom/smart-meter/zaehleranleitungen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zur Kompatibilität von Auslesemodulen über die Infrarot-Schnittstelle treffen können. Die Auswahl und Nutzung aller Geräte, die nicht von uns installiert sind, liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Kann meine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden?

Nein – eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Wie erhalte ich die PIN für meine moderne Messeinrichtung?

Die PIN können Sie bequem über unser Kontaktformular unter dem Link: https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt anfordern. Bitte halten Sie hierfür Ihre Zählernummer bereit. Sie erhalten die PIN sicher mit der Post.

Kann die PIN geändert werden?

Nein – die PIN kann nicht geändert werden.

Wo finde ich die Zählernummer?

Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers, meist in der Nähe eines Strichcodes. Alternativ finden Sie die Nummer auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromanbieters. In der Regel ist die Zählernummer bei modernen Geräten 14-stellig.

Bleibt meine PIN gespeichert oder muss ich sie jedes Mal neu eingeben?

Kann eine moderne Messeinrichtung Messerwerte per Funk übermitteln?

Nein -  die moderne Messeinrichtung kann nur vor Ort abgelesen werden und hat keine Funkverbindung.

Kann über eine moderne Messeinrichtung mein Stromverbrauch gesteuert werden?

Nein - die moderne Messeinrichtung dient nur zur Anzeige von Stromverbräuchen und ggfs. der Stromeinspeisung.

Geht von einer modernen Messeinrichtung "Elektrosmog" bzw. elektromagnetische Strahlung aus?

Die moderne Messeinrichtung hat keine Funkverbindung zur Übermittlung von Messdaten. Alle Stromzähler tragen das europäische CE-Kennzeichen, gesetzliche Grenzen werden deutlichen unterschritten und erfüllen somit alle elektrotechnischen Anforderungen für einen sicheren Betrieb.

Preise und Abrechnung

Weshalb erhalte ich eine Rechnung für den Messstellenbetrieb?

In der Vergangenheit wurden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Ihr Stromanbieter hat uns mitgeteilt, dass er die Messentgelte nicht mehr wie bisher in Ihre Jahresabrechnung aufnimmt. Sie erhalten deshalb zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Sie speisen Energie ein? In der Vergangenheit wurden die Messentgelte mit Ihrer Einspeisegutschrift verrechnet. Mit dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystem erhalten Sie zukünftig eine separate Abrechnung von uns.

 

Darf mein Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte ablehnen?

Ja – Ihr Stromanbieter ist nicht verpflichtet Ihre Messentgelte über Ihre Stromrechnung abzurechnen. In diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung gemäß § 9 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes.

Weshalb erhalte ich ein Begrüßungsschreiben?

Sobald wir die Messentgelte direkt mit Ihnen abrechnen, melden wir uns bei Ihnen mit einem Begrüßungsschreiben. Uns ist wichtig, dass Sie sich gut informiert und wertgeschätzt fühlen.

Ein Beispiel: Ihr Stromanbieter lehnt die Abrechnung der Messentgelte über die Stromrechnung ab. Nach spätestens 365 Tagen erhalten Sie dann die erste Abrechnung Ihrer Messentgelte.

Was kostet der Messstellenbetrieb?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Stromverbrauch im Jahr oder der elektrischen Leistung Ihrer Anlage zur Stromerzeugung. 
Wir veröffentlichen die Preise für die Standard- und Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb auf unserer Homepage. (Unsere Homepage finden Sie unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/marktpartner/strom/smart-meter/uebersicht). Die Preise für moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wir als EWE NETZ GmbH halten uns selbstverständlich an die festgelegten Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
 

Welche Leistungen sind im Messentgelt enthalten

Unsere Leistungen im Messstellenbetrieb umfassen u. a.:

  • den Einbau Ihrer Messeinrichtungen, Messsysteme und ggf. Steuerungstechnik
  • den technischen Betrieb und die regelmäßige Wartung
  • eine gesetzeskonforme Messung der verbrauchten und eingespeisten Energie
  • die zuverlässige Aufbereitung der Messwerte
  • die form- und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten

Kann ich ein SEPA-Mandat für die Abbuchung der Messentgelte erteilen?

Ja – das ist möglich. Mit dem Begrüßungsschreiben haben Sie einen Vordruck erhalten. Senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Intelligentes Messsystem

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway zusammen. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Ihren Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst. Das Smart-Meter-Gateway ist ein gesichertes Kommunikationsmodul, das Werte sicher über eine Funkverbindung an unsere Energiedatenplattform sendet.
 

Kann ich den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems bestellen?

Ja – wir nehmen Ihre Anfrage zum vorzeitigen Einbau gerne über unseren Kundenmarktplatz entgegen. (Den Kundenmarktplatz finden Sie unter folgendem Link: https://hausanschluss.ewe-netz.de/appDirect/Kundenmarktplatz/) Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG).

Wieso wurde der Einbau vom Montagedienstleister abgebrochen?

In einzelnen Fällen kann der Einbau leider nicht abgeschlossen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor Ort keine ausreichende Mobilfunkversorgung besteht oder der vorhandene Zählerplatz technisch nicht geeignet ist.

Der Mobilfunkempfang an meiner Messstelle reicht nicht für den Betrieb eines Smart-Meter-Gateways aus. Was ist hierbei zu beachten?

Vor der Installation des intelligenten Messsystems wird der Mobilfunkempfang an der Messstelle geprüft. Nur bei ausreichendem Empfang wird ein Smart-Meter-Gateway installiert. Sollte die Verbindung nicht ausreichend sein, installieren wir eine moderne Messeinrichtung ohne Funkverbindung. 
Wir nutzen für die Datenübertragung alle verfügbaren öffentlichen Mobilfunknetze. Die Nutzung ihrer privaten Internetanschlüsse z. B. WLAN oder LAN bieten wir nicht an. In den kommenden Jahren wird ein spezielles Mobilfunknetz für die Energiewirtschaft aufgebaut, dass im Frequenzbereich von 450 Megahertz arbeitet und auch Messstellen mit schwierigen Empfangsbedingungen, wie z. B. in Kellern, erreicht. 
 

Was muss ich tun, um mit einem „dynamischen Stromtarif“ beliefert zu werden?

Um einen dynamischen Stromtarif nutzen zu können, benötigen Sie ein intelligentes Messsystem. Dieses können Sie ganz einfach über unseren Kundenmarktplatz bestellen. In einigen Fällen übernimmt Ihr Stromanbieter die Bestellung.
Zur Auswahl eines Stromanbieters können wir Sie leider nicht beraten. Zwischen der Bestellung und der Installation eines intelligenten Messsystems können bis zu 4 Monate liegen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG). Ihr Stromanbieter kennt diese Frist und Sie können bereits vor der Installation des intelligenten Messsystems einen dynamischen Stromtarif abschließen.
Sobald das intelligente Messsystem in Betrieb ist, informieren wir Ihren Stromanbieter. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die übermittelten Messwerte – Sie müssen nichts weiter tun.
 

 

Ich betreibe bereits ein Auslesemodul an der Infrarotschnittstelle meines Stromzählers. Was muss ich bei einem Wechsel auf ein intelligentes Messsystem beachten?

Falls Sie eigene Auslesemodule an unserem Stromzähler nutzen, beachten Sie bitte: Diese sind vor einem Zählerwechsel zu entfernen. Andernfalls kann ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden. Für den Betrieb nicht von uns installierter Module übernehmen wir keine Verantwortung.

Kann ich mit einem intelligenten Messsystem Verbrauchsgeräte steuern?

Nein – eine direkte Steuerung von Verbrauchsgeräten mit dem intelligenten Messsystem ist nicht möglich. Für bestimmte Anwendungsfälle, wie zum Beispiel § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes kann das intelligente Messsystem mit einer Steuerbox erweitert werden.

Gibt es eine App für das intelligente Messsystem?

Nein – wir bieten keine App für das intelligente Messsystem an.

Welche Möglichkeiten bietet ein intelligentes Messsystem?

Mit dem intelligenten Messsystem entfällt die Ablesung des Stromzählers, da die Messdaten per Funk übertragen werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen dynamischen Stromtarif zu nutzen.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway?

Das Smart-Meter-Gateway ist ein Kommunikationsmodul, das Daten verschlüsselt überträgt.

Datenschutz und Datensicherheit werden hierbei großgeschrieben: Jedes Smart-Meter-Gateway muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

Welche Daten liest das intelligente Messsystem aus?

Ihr intelligentes Messsystem erfasst nur das, was wirklich nötig ist – und nichts darüber hinaus. Im Standard erfasst das intelligente Messsystem alle 15 Minuten Ihren Stromverbrauch oder Ihre Einspeisung sowie die bezogene Leistung.
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem „Formblatt zur Datenkommunikation gemäß § 54 MsbG“. 
Im Zeitraum vor dem 01.05.2025 wurde in den meisten Fällen nur ein Zählerstand im Monat erfasst und verarbeitet. 

Wer verwaltet und verarbeitet die Messwerte?

Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart-Meter-Gateway und übermittelt diese an die berechtigten Markteilnehmer – z. B. an den Verteilnetzbetreiber, den Übertragungsnetzbetreiber und an den Stromanbieter. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Festlegungen der Bundesnetzagentur durchgeführt.

Was passiert, wenn die Datenübertragung ausfällt?

Keine Sorge – auch wenn vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Messwerte im Smart-Meter-Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen. Im Fall einer Störung bilden wir Ersatzwerte auf der Basis von eichrechtlich gängigen Verfahren. Diese Ersatzwerte werden an Ihren Stromanbieter übermittelt. 

Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten?

Die Systeme von EWE NETZ haben das BSI-Siegel und erfüllen nachweislich die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen. 
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme eingeführt. Diese gewährleisten Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. 

 

Wie erhalte ich Zugriff auf die Messwerte aus meinem intelligenten Messsystem?

Sie können mit einem handelsüblichen Netzwerkkabel eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Computer und dem Smart-Meter-Gateway herstellen. Hierzu können Sie die „Transparenz- und Displaysoftware TRuDI“ nutzen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bereitgestellt wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür finden Sie in § 61 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Wichtig zu wissen: Die EWE NETZ GmbH ist nicht Anbieterin dieser Software. Die benötigten Zugangsdaten können Sie über unser Kontaktformular anfragen. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern. 
 

Umstellprozess

So sieht der Umsetzungsprozess aus

Um Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas versorgen zu können, müssen wir als Ihr regionaler Netzbetreiber unser Netz umstellen und Ihre Gasheizung (und falls vorhanden weitere Erdgas-Geräte) anpassen. Dafür wird Sie ein Monteur zu schriftlich angekündigten Terminen besuchen:

  • Termin Erfassung:  Wir erfassen alle Daten der angeschlossenen Erdgas-Geräte in Ihrem Zuhause und führen eine Abgasmessung durch. Mithilfe dieser Daten überprüfen wir anschließend die Anpassbarkeit Ihres Gerätes und bestellen Material zur Umstellung.
  • Termin Anpassung: Ca. ein Jahr später passen wir Ihre Erdgas-Geräte an, sofern notwendig. Dazu tauschen wir die L-Gas-Düsen aus und regulieren den Brenner neu ein. 

Sie müssen nichts tun, bevor Sie die Terminschreiben von uns bekommen. Bitte unterstützen Sie uns. Es geht um Ihr warmes Zuhause und Ihre Sicherheit!

Wer führt die Anpassung durch?

EWE NETZ – also wir als Ihr Netzbetreiber. Wir sind nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, die Umstellung zu begleiten.

Unterstützt werden wir dabei durch unsere zertifizierten Servicepartner. Diese vereinbaren mit Ihnen einen Termin, um Ihre Geräte zu erfassen und anzupassen. Und damit Sie sich sicher sein können: Jeder Mitarbeiter unserer Partner kann sich entsprechend legitimieren – mit einem Ausweis und einer Auftragsnummer.

Wen muss ich in meine Wohnung bzw. Haus lassen?

Einer unserer zertifizierten Servicepartner führt die Erfassung und Anpassung bei Ihnen durch. In einem Brief vor dem Start erhalten Sie den Namen und Ihre persönliche Auftragsnummer. Diese nennt Ihnen dann unser Partner an Ihrer Haustür – bevor Sie ihn herein lassen. Sicher ist sicher. Alternativ kann er sich auch ausweisen. Sollten Sie Zweifel haben, rufen Sie uns einfach an: 0800 678 0000.

Wie erkenne ich Ihre Mitarbeiter?

Sie erkennen unsere und die Mitarbeiter unserer Servicepartner an ihren Ausweisen.

Wann wird mein Gasgerät erfasst?

Wir starten in einigen Regionen im ersten Quartal 2018. Sie erhalten zwei bis drei Monate vor unserem ersten Besuch Post von uns – mit einem Terminvorschlag. Sollte dieser für Sie nicht passen, vereinbaren Sie gerne Ihren Wunschtermin mit uns.

Wie lange dauert die Erfassung?

Die Erfassung dauert ca. 30 Minuten.

Was wird bei der Erfassung gemacht?

 Unserem Mitarbeiter müssen alle Gasgeräte in Ihrem Haushalt gezeigt werden. Er dokumentiert und prüft diese und führt eine Abgasmessung durch. Je nach Gerätetyp wird dann anhand von Herstellerangaben festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Anpassung erfolgen muss sowie welches Material benötigt wird.

Was mache ich, wenn das Typenschild an meinem Gerät nicht zugänglich ist oder fehlt?

Das Typenschild ist bei der Geräteerfassung sehr wichtig, um Ihr Gerät zweifelsfrei identifizieren zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass zur Anpassung auf H-Gas, für Ihr Gasgerät das richtige Material vorhanden ist.

Sollte das Typenschild während der Erfassung von eingebauten Geräten (z. B. Gasherd, Gaskochfeld oder Gaskamin) nicht frei zugänglich sein, müssen wir Ihr Gerät bemängeln. Bauen Sie in diesem Fall das Gasgerät aus und fotografieren Sie das Typenschild. Im Anschluss können Sie uns unter Angabe Ihrer Mangelscheinnummer ein Foto des Typenschilds per E-Mail nachreichen.

Wenn Sie einen Küchenbauer oder Installationsfachbetrieb mit dem Aus- und Einbau des Gasgeräts beauftragen, können Sie uns mit dem Foto des Typenschilds und der Mängelerledigungskarte auch die Rechnung einreichen.

Sollte Ihr Gerät kein Typenschild aufweisen, kontaktieren Sie bitte den Hersteller und bitten um die Übermittlung der fehlenden Informationen. Im Anschluss können Sie diese unter Angabe Ihrer Mangelscheinnummer per E-Mail an uns weiterleiten.

Wann wird mein Gasgerät angepasst?

Wir starten mit den ersten Anpassungen bei Kunden etwa ein Jahr nach unserer Erfassung. Sie erhalten zwei bis drei Monate vorher Ihre persönliche Auftragsnummer und einen Terminvorschlag von uns mit der Post.

Der Zeitpunkt der Anpassung hängt vom Gerätetyp ab. Es gibt drei Varianten:

  1. Das Gerät ist selbstregelnd und stellt sich daher automatisch um.
  2. Das Gerät muss vor der H-Gas-Einleitung angepasst werden. In diesem Fall bestellen wir die erforderlichen Teile und bauen diese ein. Natürlich kostenfrei.
  3. Das Gerät muss nach der H-Gas-Einleitung angepasst werden. In diesem Fall bestellen wir die erforderlichen Teile und bauen diese ein. Natürlich kostenfrei.
 

Wie lange dauert die Anpassung meines Gasgerätes?

Das hängt von Ihrem Gasgerät ab. Bei Standardgeräten gehen wir von einer Dauer von ca. einer Stunde aus.

Was wird bei der Anpassung gemacht?

In diesem zweiten Schritt tauschen wir die L-Gas-Düse Ihres Gerätes aus und regulieren Ihren Brenner neu ein. Bei größeren Industrieanlagen sind je nach Typ eventuell weitere Schritte notwendig. Hierzu erhalten Sie dann bei Bedarf frühzeitig weitere Informationen von uns.

Der Servicepartner kommt mit allen erforderlichen Bauteilen zu Ihnen. Er installiert diese und stellt Ihr Gerät entsprechend ein.

Werden die Arbeiten im Rahmen einer Qualitätssicherung kontrolliert?

Ja, stichprobenartig und unabhängig. Einer unserer Servicepartner führt die Erfassung und Anpassung durch – ein zweiter die Kontrolle. So stellen wir unseren gewohnt hohen Qualitätsstandard auch in diesem Fall sicher.

Digitale Ablesung

Warum muss ich selbst ablesen?

Eine Pflicht zur Selbstablesung gibt es nicht – sie ist aber erlaubt und üblich. Als Netz- bzw. Messstellenbetreiber sind wir für die Ablesung verantwortlich. Die Art der Ablesung ist dabei nicht explizit gesetzlich geregelt.

Die Grundlage bilden das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Beide verlangen eine korrekte, eichrechtskonforme Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten. Das geht über eine Ablesung direkt am Zähler oder alternativ durch eine Schätzung.

Die Selbstablesung bietet Ihnen auch folgende Vorteile:

  • Sie wählen den Zeitpunkt flexibel

  • Kein Besuch fremder Personen

  • Einfache digitale Übermittlung über unser Ableseportal

  • Keine Schätzung des Verbrauchs

Was passiert, wenn ich die Ablesung verweigere?

In einem solchen Fall wird der Verbrauch von uns geschätzt. Dafür gibt es ein rechnerisches Ermittlungsverfahrendas vom Eichamt vorgegeben wird. Berücksichtigt werden dabei u. a. das historische Verbrauchsverhalten, der Zeitpunkt der Schätzung (Sommer/Winter) und das Lastprofilum einen möglichst präzisen Wert für Sie zu ermitteln.

Wie lange habe ich Zeit für die Ablesung?

30 TageTurnus-Ableseaufträge haben eine Gültigkeit vom Monatsersten bis zum Monatsletzten– andere, untermonatliche Aufträge sind ab dem in der Ableseaufforderung genannten Ablesedatumebenfalls so lange gültig.

Kann ich meinen Zählerstand öfter melden?

Ja – Sie können auch häufiger ablesen, um mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch zu bekommen. Wir benötigen den Zählerstand nur einmal im Jahr.

Wie funktioniert die digitale Ablesung?

Ganz einfach: Wenn eine Ablesung ansteht, erhalten Sie einen Zugangscode, der für den Zeitraum Ihrer Ableseaufträge gültig ist.

Sie brauchen keine separaten Login-Daten – geben Sie Ihren Zählerstand einfachunter Verwendung des Zugangscodes im Ableseportal ein. Dort unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.

Kann der Ableseturnus auf einen anderen Zeitraum verlegt werden?

Nein – eine Anpassung ist nicht möglich. 

Mit dem Ableseturnus hängen nämlich auch Abschlagspläne zusammen. Bei Kunden mit einer Stromeinspeisung ist das Datum sogar gesetzlich mit dem 31.12. vorgegebenauf die alle Einspeise-Kunden dieses Jahr rollierend umgestellt werden.

Warum muss ich zweimal im Jahr ablesen?

Ihr Energielieferant kann den Abrechnungsturnus frei festlegen – darauf haben wir als Netz- und Messstellenbetreiber keinen Einfluss.

Damit wir Ihre Verbrauchsdaten korrekt erfassen, führen wir unsere eigene Ablesung durch. Erhalten wir jedoch innerhalb von 35 Tagen vor unserem Turnus einen Zählerstand vom Lieferanten, verzichten wir auf eine erneute Aufforderung.

Im EWE-Konzern sind Netzbetrieb (EWE NETZ) und Energievertrieb (EWE VERTRIEB) aus regulatorischen Gründen getrennt. Deshalb können Ablese- und Abrechnungstermine voneinander abweichen – alle angefragten Zählerstände, ob von EWE NETZ oder EWE VERTRIEB, sind für die Abrechnung aber korrekt und wichtig.

Warum muss ich selbst ablesen, obwohl ich Messentgelte bezahle?

Die Messentgelte decken unsere Leistungen im Messstellenbetrieb, wie Einbau, Wartung, gesetzeskonforme Messung, Aufbereitung und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten.

Die Ablesung ist dabei nur ein Teil des Prozesses. Wir sind für die korrekte Aufbereitung der Messwerte verantwortlich – diese können Sie uns durch Selbstablesung übermitteln oder wir schätzen sie, falls kein Wert vorliegt. Der Eingangskanal darf also auch der Kunde sein.

Wo finde ich die Zählernummer?

Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers, meist in der Nähe eines Strichcodes. Alternativ finden Sie die Nummer auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromanbieters. In der Regel ist die Zählernummer bei modernen Geräten 14-stellig.

Was ist der OBIS-Code?

Der OBIS-Code (ObjectIdentification System) ist eine eindeutige Identifikation von Messwerten (das sogenannte "Zählwerk"). Wir erkennen mit der OBIS-Kennzahl also, was Ihr Zähler genau gemessen hat:

  • Beziehen Sie Energie aus unserem Netz, sehen Sie Ihren Verbrauch vor oder hinter der OBIS-Kennzahl 1.8.0 oder A+.

  • Speisen Sie Energie ein, dann werfen Sie einen Blick auf die Kennzahl 2.8.0 oder A-.

  • Gaszähler haben die OBIS 3.0.0

  • Wasserzähler haben die OBIS 1.0.1

Kann ich eine Ablesung beauftragen?

Ja - Sie können die Ablesung über unsere Website beauftragen.

Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Ablesung. Die Preise werden jährlich angepasst und auf der EWE NETZ Homepage veröffentlicht. Die Ablesung vor Ort erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen nach der Beauftragung.

Wie bekomme ich ein intelligentes Messsystem?

Wir nehmen Ihre Anfrage zum vorzeitigen Einbau gerne über unseren Kundenmarktplatz entgegen. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG).

Wie bediene ich das Großkundenportal?

Sie erreichen das Portal ganz einfach über den Link in unserer E-Mail.

Für eine detaillierte Anleitung steht Ihnen eine Schulungsunterlage als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.

Wie bediene ich das Ableseportal?

Ganz einfach:

  1. Öffnen Sie das Portal über den Link in unserer E-Mail.

  1. Tragen Sie Ihren Zählerstand ein.

  1. Fertig – Ihre Daten sind übermittelt!

Wie melde ich mich von digitaler Kommunikation (Mail) wieder ab?

Ganz einfach:

  • Klicken Sie in unserer E-Mail unten auf den Abmelde-Link oder

  • Kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Nach der Abmeldung erhalten Sie die nächste Ableseaufforderung wieder per Post an den Eigentümer bzw. Anschlussnehmer.

  

Wie ändere ich meine Mailadresse?

Ganz einfach:

  • Klicken Sie in unserer E-Mail unten auf den Abmelde-Link oder

  • Kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Ist mein Zählerstand angekommen?

Sie können auf unserer Webseite eine Bestätigungs-E-Mail anfordern, sobald Ihr Zählerstand übermittelt wurde.

Die endgültige Verbuchung kann Ihnen außerdem unser Kundenservice bestätigen – und sie erscheint auch auf der nächsten Abrechnung Ihres Lieferanten.

Gibt es eine Ablese-App für die Ablesung?

Nein - das Portal lässt sich ohne App oder andere Downloads mit jedem Browser auf dem Telefon oder dem PC öffnen.

Der Zugriff ist temporär und erfolgt über den QR-Code oder deLink in unserer E-Mail, wenn eine Ablesung ansteht. Es müssen keine Anmeldedaten gespeichert werden.

Können die Daten später in ein EMS integriert werden?

Nein – eine direkte Schnittstelle zur EMS-Integration ist nicht vorgesehen.

Sie können jedoch:

  • Für jede Zählerstandseingabe eine Bestätigungs-E-Mail aus dem Portal anfordern.

  • Die Historie Ihrer erfassten Zählerstände im Portal einsehen, solange der Auftrag aktiv ist.

Ich habe keinen Schlüssel für den Zählerkasten – was kann ich tun?

Bitte prüfen Sie zunächst:

  1. Freier Zugang: Der Zugang zum Zähler muss vom Kunden gewährleistet sein (z. B. keine Hindernisse wie Gerümpel oder Hecken).

  1. Vermieter/Hauseigentümer: Gibt es einen Vermieter oder Eigentümer? Dieser hat möglicherweise einen Schlüssel – bitte dort nachfragen.

  1. EWE-Schließung: Handelt es sich um eine EWE-Schließung (z. B. eine Zähleranschlusssäule oder ein verschlossener Zählerkasten im Freien)? Dann melden Sie sich bei unserem Kundenservice. Wir geben den Fall an den technischen Innendienst zur Prüfung weiter.

Warum machen wir das?

Wir möchten den Ableseprozess so einfach wie möglich machen, Kosten stabil halten und die Umwelt schonen. Die Gründe:

  • Flexibilität für Sie: Sie können bequem selbst ablesen – keine Termine und keine fremden Personen im Haus

  • Digitalisierung voranbringen: Unsere Portale und der digitale Weg per E-Mail erleichtern die Ablesung.

  • Gesetzlich erlaubt: Selbstablesung ist zulässig und gängige Praxis.

  • Effizienz und Kosten: Durch den iMS-Rollout und den Rückgang von Gaszählern sinkt die Zahl der Ablesungen stark. Klassische Ablesungen würden künftig deutlich teurer werden – diese Mehrkosten könnten wir mit den aktuellen Messentgelten nicht decken. Mit der digitalen Selbstablesung verhindern wir eine Erhöhung der Kosten für unsere Kunden.

  • Umweltfreundlich: Weniger Fahrten von Ablesern bedeuten weniger Spritverbrauch und CO₂-Ausstoß.

Warum erfolgt der Schritt jetzt, bevor der Rollout-iMS abgeschlossen ist?

Wir können nicht bis 2030/2032 warten, denn:

  • Viele Haushaltszähler (< 6.000 kWh) bleiben vorerst konventionell und benötigen weiterhin eine Ablesung.

  • Gas- und Wasserzähler werden ebenfalls noch lange nicht vollständig fernauslesbar sein.

 Darum setzen wir schon jetzt auf digitale Selbstablesung, um Abläufe zu vereinfachen, Kosten stabil zu halten und die Umwelt zu schonen.